Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-06-13
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-06-13
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich Herrn Schweiger für seine Ausführungen zur Projektorganisation und vor allem auch zu den Arbeiten des Eidgenössischen Personalamtes danken.
Damit komme ich zu den Bemerkungen von Frau Beerli. Zuerst noch einmal zu den Fristen: Theoretisch wäre es möglich, eine Behandlungsfrist im Gesetz zu verankern. Aber entscheidend ist letztlich - und das wissen auch jene, die dann vor der Frage stehen, ob sie eine Beschwerde machen wollen oder nicht -, dass wir kurze Verfahren haben. Dies gilt zunächst für die erste Instanz, wo wir die Verfahrenszeiten wirklich sehr stark reduzieren konnten. Es bedingt dann, dass die zweite Instanz nachzieht. Da konnten in den letzten Monaten tatsächlich starke Verbesserungen erzielt werden.
Was die Eingliederung der Asylrekurskommission ins Bundesverwaltungsgericht betrifft, kann man heute nicht sämtliche Bedenken und Sorgen aus der Welt schaffen. Ein Punkt sind die Pendenzen. Es ist das Ziel des Präsidenten der Asylrekurskommission, dass diese Überführung der [PAGE 582] Asylrekurskommission ins Bundesverwaltungsgericht mit einem Pendenzenstand geschehen kann, der sehr tief ist und von Anfang an eben eine gute Arbeit im Bundesverwaltungsgericht erlaubt. Deswegen kann auch heute nicht ausgeschlossen werden, dass in der Asylrekurskommission noch einmal gewisse zusätzliche Personalanstellungen notwendig sind. Wobei ich heute darauf hinweisen muss: Bei den SLB-Stellen bestehen keine Möglichkeiten mehr - das sind die Stellen aus dem Sonderkontingent "Strategische Leistungsbereitschaft der Asylbehörden des Bundes", wo man je nachdem relativ problemlos die Stellen anpassen kann. Hier müssen also wieder neue Wege gesucht werden. Das ist etwas, was sehr zentral ist: Die Pendenzen in den nächsten Jahren so abzubauen, dass die Überführung ins Bundesverwaltungsgericht nicht auch von dieser Seite her ein Problem darstellt.
Ich kann Sie auch darauf hinweisen, dass der Präsident der Asylrekurskommission sehr konstruktiv arbeitet - auch mit Blick auf die Integration der Asylrekurskommission ins Bundesverwaltungsgericht. Diese Asylbeschwerden werden ja dann einen sehr grossen Teil der Verfahren des Bundesverwaltungsgerichtes ausmachen. Gerade auch aus diesen Überlegungen hat der Präsident der Asylrekurskommission in der Ostschweiz eine Klausur mit den Richtern veranstaltet, um ihnen die Örtlichkeiten, die dann in einigen Jahren der Arbeitsort des Bundesverwaltungsgerichtes sein werden, näher zu bringen und auch um die Region näher zu bringen. Ich denke, das kann man ihm auch an dieser Stelle verdanken.
Was die Mitarbeitenden betrifft, ist sicher davon auszugehen, dass nicht alle, die heute in der Asylrekurskommission arbeiten, dann auch nach St. Gallen ziehen werden. Das ist offensichtlich. Umgekehrt können wir aber auch feststellen, dass neu eintretende Mitarbeitende sich bereits heute mit einer späteren Verlegung des Arbeitsplatzes einverstanden erklären.
Die zuständigen Stellen sind gefordert. Die Projektorganisation ist gefordert, ist sich aber dieser Thematik sehr wohl bewusst, und gerade das Eidgenössische Personalamt ist auch mit verschiedenen Überlegungen und Massnahmen an der Arbeit.