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Gössi Petra · Ständerat · 2025-03-20

Gössi Petra · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-20

Wortprotokoll

Der Erhalt der Innovation in der Schweiz ist von zentraler Bedeutung, weil wir, Sie wissen es alle, zwar arm an natürlichen Ressourcen, dafür aber umso reicher an Innovationskraft sind. Diese Innovationskraft muss aber, wie wir es auch bei allen anderen Gütern machen, geschützt werden, wenn sie in Zukunft nicht abnehmen und an Werthaltigkeit verlieren soll.

Das Ziel der Motion ist es, unsere Innovationskraft zu erhalten, indem ein fairer Interessenausgleich zwischen einem Inhaber des geistigen Eigentums auf der einen Seite und den KI-Anbietern auf der anderen Seite stattfindet. Deshalb begrüsse ich die Empfehlung des Bundesrates zur Annahme der Motion, und ich danke ihm auch herzlich dafür.

Heute haben wir die Situation, dass KI-Dienste geschützte journalistische Inhalte oder den Fundus anderer kreativer Werke ohne Erlaubnis oder Vergütung nutzen, um eigene Produkte anbieten zu können. Datenintegration wird mit maschinellem Lernen kombiniert. Deshalb ist die Motion nicht nur für die Medienbranche, sondern auch für die Film-, die Musik- oder die Literaturbranche von existenzieller Bedeutung.

Die Zeit drängt, denn es ist eben eine existenzielle Frage. Wir müssen handeln, und zwar jetzt und nicht morgen, wenn es dann allenfalls schon zu spät ist. In den letzten Tagen habe ich darum, insbesondere auch aus Kreisen der Kreativwirtschaft und der Medienbranche, viel Zustimmung erhalten. Es war spürbar, dass es für diese Branchen um eine wortwörtlich existenzielle Frage geht. In diesem Sinn ist es für sie ein Lichtblick, dass wir als Parlament nach Lösungen suchen, um geistiges Eigentum im Zusammenhang mit der Verwendung durch künstliche Intelligenz zu schützen.

Wie gesagt, es ist aufgrund unserer Innovationskraft selbstverständlich, dass der Schutz von geistigem Eigentum hier seit jeher einen hohen Stellenwert geniesst. Die rasante Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz stellt diesen essenziellen Schutz nun aber infrage, wodurch die Innovationskraft und vor allem auch der faire Wettbewerb in der Schweiz gefährdet sind. Die Frage, wie KI-Dienste die Nutzung von geistigem Eigentum von Dritten abgelten sollen, stellt man sich weltweit. Dabei wird vermehrt auch der Rechtsweg beschritten. Dabei geht es immer um die Frage, ob KI-Dienste ungefragt Inhalte zum Füttern oder Trainieren ihrer Chatbots bzw. Modelle der künstlichen Intelligenz nutzen dürfen. Beispielsweise ist die prestigeträchtige "New York Times" überzeugt, dass das Urheberrecht von Millionen ihrer Artikel verletzt worden ist, und klagt nun gegen Open AI und gegen Microsoft. In Frankreich haben Verleger und Autorenverbände rechtliche Schritte gegen Meta eingeleitet, weil Meta urheberrechtlich geschützte Texte zur Ausbildung seiner KI-Technologien verwendet hat, ohne die Zustimmung der Autoren und Verleger einzuholen. Und erst vor[NB]wenigen[NB]Tagen[NB]haben[NB]mehr als tausend britische Musiker, darunter beispielsweise Kate Bush, mit einem stillen Album dagegen protestiert, dass das Urheberrecht ausgehöhlt wird und ihre Musik zum Trainieren von KI-Systemen genutzt werden darf.

Diese Schritte zeigen, dass Zuwarten nicht mehr genügt. Die Frage, wie mit der neuen Technologie umzugehen ist, ist eine Frage, welche die Politik beantworten muss, weil es sich um eine Weiterentwicklung der Gesetzgebung handelt.

Die Lösung soll technologieneutral sein. Im Kontext des Urheberrechts bedeutet Technologieneutralität, dass der Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken unabhängig von der Technologie erfolgt, die zur Verbreitung oder Nutzung dieser Werke verwendet wird. Bei einer Suchanfrage durch beispielsweise Perplexity oder ChatGPT kann das ursprüngliche Werk substituiert werden. In diesem[NB]Fall[NB]liegt[NB]keine[NB]erlaubte[NB]vorübergehende Vervielfältigung vor.

Hier setzt die Motion an. Sie will lediglich die Klärung im Sinn der Technologieneutralität und gegebenenfalls eine Nachführung des Urheberrechtsschutzes für die neuen Anwendungsfälle erreichen. Es geht somit vor allem auch um Rechtssicherheit. Die Lösung soll aber auch für alle Betroffenen fair sein, und es ist zu prüfen, in welchem Rahmen die allfällige Regulierung stattfinden soll.

Und nun noch ein Gedanke: Vor ein paar Jahren gab es die Arbeitsgruppe Agur 12, die sich mit der Modernisierung des Urheberrechts beschäftigte. Diese Arbeitsgruppe umfasste Vertreter von Kulturschaffenden, von Produzenten, Nutzern und Internet-Service-Providern, die gemeinsam an[NB]einem[NB]Kompromiss zur Gesetzesrevision arbeiteten. So stellte man sicher, dass alle ihre Interessen einbringen konnten und gehört wurden. Die Schweiz hat auch grosse Erfahrung mit der Einberufung von runden Tischen. Das wäre eine Möglichkeit, um eine ausgewogene Gesetzgebung für einen fairen Interessenausgleich und zugunsten von Rechtssicherheit zu erreichen.

Abschliessend danke ich dem Bundesrat noch einmal für seine Empfehlung, die Motion anzunehmen, und schliesse hiermit mein Votum.