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Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-20

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-20

Wortprotokoll

Der Bundesrat teilt das Anliegen, ausstiegswillige Sexarbeitende zu unterstützen. Das ist ein Standpunkt, den er bereits in der Antwort auf die Motion Streiff-Feller 22.3980, "Wirksame Ausstiegsprogramme zur beruflichen und sozialen Neuorientierung für Menschen, die aus der Prostitution aussteigen wollen", im Jahr 2022 klar bekräftigt hat.

In der Schweiz liegt der Umgang mit Prostitution aber grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Diese erlassen beispielsweise Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt im Sexgewerbe und tragen zur Verbesserung der rechtlichen Stellung der Betroffenen bei. Anlauf- und Beratungsstellen, wie[NB]die[NB]dreissig Mitglieder des Nationalen Dachverbandes Procore, sowie weitere regionale Einrichtungen bieten umfassende Unterstützung. Sie organisieren Sprachkurse, berufliche Schulungen und vermitteln alternative Arbeitsmöglichkeiten. Zudem werden Notwohnungen bereitgestellt, um akuten Bedarf abzudecken.

Der Bund hat im Bereich der Prostitution begrenzte Zuständigkeiten. Seine Kompetenzen liegen insbesondere in der Kriminalprävention und der Prävention sexuell übertragbarer Infektionen. Auf der Grundlage der Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution kann das Fedpol aber Präventionsmassnahmen Dritter, z.[NB]B. von NGO, finanziell unterstützen. Das macht das Fedpol auch. Hierfür steht ein jährliches Budget von 200[NB]000 Franken zur Verfügung. Diese Unterstützung zielt darauf ab, Sexarbeitende vor Straftaten zu schützen und das Bewusstsein für faire Arbeitsbedingungen zu stärken.

Das Fedpol unterstützt zudem aktiv den national konzipierten Ansatz von Procore, mobile und isolierte Sexarbeitende auch in Regionen mit begrenztem Beratungsangebot zu erreichen. Mit modernen Technologien werden Informations- und Unterstützungsangebote ausgebaut, um den Zugang zu Beratung und Ausstiegsprogrammen weiter zu erleichtern.

Im Rahmen des dritten Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel werden 44 Massnahmen umgesetzt. Erste Monitoring-Ergebnisse werden im Mai 2025 auf der Internetseite des Fedpol publiziert werden. Bis Januar 2027 wird die Evaluation des aktuellen Nationalen Aktionsplans (NAP) abgeschlossen sein. Sie wird eine fundierte Basis für die Entwicklung eines vierten Aktionsplans ab 2028 bieten.

Ein Sexkaufverbot und dessen Auswirkungen auf die Lebensbedingungen von Sexarbeitenden, die Sie mit Ihrer Interpellation als Themen wieder lancieren, werden in der Fachwelt immer noch kontrovers diskutiert. Die bisherige Datenlage zum nordischen Modell liefert keinen hinreichenden Beleg dafür, dass ein solches Verbot zu einer Reduktion von Menschenhandel oder zur Verbesserung der Sicherheit von Sexarbeitenden beiträgt. Der Bundesrat ist deshalb weiterhin der Ansicht, dass der Schutz von Frauen in der Prostitution und die Unterstützung ausstiegswilliger Personen durch die Stärkung bestehender, regional vernetzter Beratungsstellen erfolgen sollen; das ist ein Konzept, das bisher auch parlamentarisch breite Zustimmung gefunden hat. Der Bundesrat bekräftigt sein Engagement zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution. Die primäre Verantwortung liegt jedoch klar bei den Kantonen, namentlich, wie gesagt, für den Ausbau von Beratungsangeboten. Im Rahmen seiner Kompetenzen und des vom Parlament bewilligten Budgets unterstützt sie der Bund dort, wo er dies tun kann.

Noch zu Ihrer Frage: Die KKJPD wird das Thema natürlich im Zusammenhang mit der Evaluation des NAP aufnehmen. An ihrer letzten Sitzung hat sie sehr viele Themen behandelt, dieses war jedoch nicht dabei.