Weichelt Manuela · Nationalrat · 2025-03-21
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2025-03-21
Wortprotokoll
Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer Sitzung vom 13.[NB]Februar 2025 die Standesinitiative Wallis "Ausnahmebewilligungen für ausländische Ärzte bei nachgewiesenem Bedarf" vorgeprüft und beantragt Ihnen mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Ich weise Sie darauf hin, dass die ständerätliche SGK das Geschäft nach Anhörung einer Vertretung des Kantons Wallis sogar einstimmig zur Ablehnung empfohlen hat. Daraufhin hat der Ständerat beschlossen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Zur heutigen Gesetzgebung, Frau Kollegin Crottaz hat es erwähnt: Heute müssen die Leistungserbringenden, die einen eidgenössischen Weiterbildungstitel oder einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel haben, mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. Aufgrund des grossen Fachkräftemangels hat das Parlament[NB]im[NB]Jahre[NB]2023[NB]für[NB]einen Teil der Fachrichtungen Ausnahmen von dieser Anforderung beschlossen; ich komme noch dazu.
Zur Standesinitiative: Bei nachgewiesenem Bedarf möchte die Standesinitiative, dass qualifizierten Ärzten aller Fachrichtungen aus dem Ausland eine Berufsausübungsbewilligung mit der Kompetenz zur Abrechnung über die obligatorische Krankenkasse ausgestellt werden darf. Die Kantone sollen dabei Qualitätsauflagen analog zu denjenigen für Schweizer Ärztinnen und Ärzte vorsehen können.
Die Standesinitiative begründet die Forderung damit, dass die Abdeckung bei 25 von 33 analysierten medizinischen Fachgebieten in der ambulanten ärztlichen Versorgung im Kanton Wallis unter dem Schweizer Durchschnitt liege. Trotz intensiver Bemühungen habe die Problematik in den vergangenen Jahren im Wallis nicht behoben werden können. Sie akzentuiere sich im Gegenteil aufgrund altersmässiger oder gesundheitlicher Abgänge. Da auf dem aktuell schweizweit ausgetrockneten Arbeitsmarkt bereits praktisch 40 Prozent ausländische Ärzte in den verschiedensten Fachgebieten tätig seien, sei es im Wallis dringend und unerlässlich, im Bedarfsfall auch qualifizierte Ärzte aus dem Ausland rekrutieren zu können.
Ihre Kommission weist darauf hin, dass die Zulassungsvoraussetzungen für Ärztinnen und Ärzte erst 2022 eingeführt wurden. Bereits kurz darauf hat das Parlament im Frühjahr 2023 beschlossen, dass die Kantone bei der Grundversorgung Ausnahmen machen können. Dies gilt für die Allgemeinmedizin, die Kinder- und Jugendmedizin sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Am Grundgedanken, dass die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit zu gewährleisten sind, indem mindestens drei Jahre im Fachgebiet und in einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet werden muss, wurde festgehalten. Die zulasten der OKP tätigen Ärztinnen und Ärzte können damit belegen, dass sie das Schweizer Gesundheitssystem kennen und die Sprache in ihrer Tätigkeitsregion beherrschen.
Eine Minderheit der Kommission verlangt mehr Solidarität mit peripheren Regionen, die vom Ärztemangel besonders betroffen seien. Eine Unterversorgung bestehe dort nicht nur in der Grundversorgung, sondern auch in den verschiedenen anderen Fachgebieten.
La minorité soutient cette proposition, car nous recevons des signaux clairs quant à une pénurie de médecins dans les régions périphériques - Valais, Jura, Suisse centrale. Actuellement, dans ces régions-là, il y a une pénurie dans les domaines de la gynécologie, de l'ophtalmologie et de l'oncologie; cela signifie attendre plus de six mois pour un traitement.
Es sei nötig, in solchen Fällen auch etablierte Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland rekrutieren zu können. Insbesondere Ärztinnen und Ärzte aus grenznahen Regionen würden zudem in der Regel die nötigen Kenntnisse mitbringen und seien nicht bereit, zuerst mehrere Jahre an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz zu arbeiten, so die Minderheit. Die Standesinitiative sehe ausserdem explizit die Möglichkeit weitergehender Qualitätsanforderungen vor.
Zur Kommissionsmehrheit: Sie sieht Probleme. Weitergehende Ausnahmen würden die beschlossenen Zulassungsbeschränkungen untergraben und erneut zu einem Überangebot in gewissen Kantonen führen. Bereits heute würden viele Fachpersonen aus dem Ausland rekrutiert. Nötig sei eine bessere Verteilung der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte innerhalb der Schweiz. Zudem sei es zwingend und wichtig, die Qualität der ärztlichen Leistungen sicherzustellen. Wie Sie wissen, wird die Schweiz nicht in Echtzeit informiert, wenn wir ausländisches Personal einstellen, das in seinem Herkunftsland mit einem Berufsausübungsverbot belegt ist. Dieser automatische Informationsaustausch zwischen der EU und der Schweiz ist in den unterzeichneten Verträgen, die der Bundesrat vorgelegt hat, zwar enthalten, die Verträge sind jedoch bekanntlich noch nicht in Kraft gesetzt worden.
L'ensemble de la CSSS reconnaît qu'il existe des difficultés en matière de soins médicaux dans certaines régions périphériques et qu'il faut trouver des solutions pour y remédier. Elle n'est en revanche pas unie sur la question de savoir si un nouvel assouplissement de la limitation des admissions est la solution.
Der Standesinitiative Folge zu geben, würde Tür und Tor öffnen, um die Zulassungsbeschränkungen auszuhebeln. Das Parlament erachtete im Jahr 2021 die Ärztedichte in gewissen Fachgebieten als zu hoch und beschloss Beschränkungen per 2022. Anstatt ein Überangebot zu schaffen, müssen Anreize geschaffen werden, damit mehr Fachpersonen in periphere, unterversorgte Gebiete arbeiten gehen.
Es wurden in der Kommission auch Bedenken geäussert, dass im Ausland Fachkräftemangel besteht und wir mit dem Import von medizinischem Fachpersonal die Probleme im Ausland noch verstärken. Wir müssen deshalb alles daransetzen, dass wir unsere Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz ausbilden. Der Numerus clausus muss geändert werden, der Ständerat hat diesbezüglich bereits einen Vorstoss angenommen.
Die Verwaltung hat uns bestätigt, dass das EDI die Agenda Grundversorgung lanciert habe. Das Departement hat im Januar dieses Jahres eine Kick-off-Veranstaltung mit rund [PAGE 507] achtzig Akteurinnen durchgeführt. Dem Bundesrat soll im ersten Halbjahr 2026 ein Massnahmenpaket unterbreitet werden.
Ihre SGK-N bittet Sie, der Standesinitiative keine Folge zu geben und somit dem Ständerat zu folgen.