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Jost Marc · Nationalrat · 2025-03-21

Jost Marc · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-21

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit der Kommission bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie bietet uns nämlich die Möglichkeit, folgende Fragen zu klären:

1.[NB]Führt eine angemessene Sozialhilfe tatsächlich zu einem Rückgang der Kriminalität?

2.[NB]Fördert eine angepasste Sozialhilfe die Arbeitsintegration?

3.[NB]Verbessert sie die Gesundheit und die Entwicklung insbesondere bei Kindern, und sinken dadurch langfristige Kosten?

Das ist die grosse Chance, die sich uns mit dieser Initiative bietet.

Die aktuelle Situation ist alarmierend. Trotz identischer Lebenshaltungskosten liegen die Sätze der Asylsozialhilfe deutlich unter jenen für andere Sozialhilfeempfänger in der Schweiz, einschliesslich auch jener für anerkannte Flüchtlinge. Die Differenz bei Einzelpersonen liegt bei über 70 Prozent, die Differenz bei Familien mit zwei Kindern liegt bei über 50 Prozent - und wir reden hier vom Existenzminimum. Diese niedrigen Sätze führen dazu, dass in einigen Kantonen und Gemeinden Geflüchtete mit lediglich etwa 3 Franken pro Hauptmahlzeit auskommen müssen.

Die Minderheit der Kommission ist überzeugt, dass dieser unhaltbare Zustand aus den folgenden Gründen behoben werden muss:

1.[NB]Das Existenzminimum, insbesondere für Familien mit Kindern, ist in der aktuellen Situation schlichtweg nicht gesichert. 35[NB]000 Kinder in der Asylsozialhilfe leben faktisch unter der Grenze des Existenzminimums, und dies oft jahrelang. Das widerspricht auch der Bundesverfassung, die besonderen Schutz und Förderung für Kinder garantiert. Eine prekäre Kindheit hat langfristig gravierende negative Folgen für die Entwicklung und auch die Zukunftsperspektiven dieser Kinder. Die daraus resultierenden Kosten für unsere Gesellschaft werden oft erst später sichtbar, und deshalb gibt es hier Handlungsbedarf.

2.[NB]Wir haben es gehört: Eine faire Sozialhilfe ist ein wirksames Mittel zur Kriminalitätsprävention. Wie die Initianten in ihrer Begründung mit Bezugnahme auf ein Arbeitspapier unter Beteiligung der ETH und verschiedener Universitäten der Schweiz aufzeigen, besteht ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Sozialhilfe und der Kriminalität der [PAGE 510] Geflüchteten. Niedrige Beiträge führen nachweislich zu vermehrten Straftaten, insbesondere in den Bereichen Kleinkriminalität, Diebstahl und Drogenhandel. Eine Erhöhung der Sozialhilfe für Geflüchtete mit Status F und S würde nicht nur die Lebensqualität verbessern, sondern auch die öffentliche Sicherheit stärken und die Kosten für die Strafverfolgung senken.

3.[NB]Förderung der Integration: Die niedrigen Sätze der Asylsozialhilfe untergraben unsere eigenen Integrationsbemühungen. Personen mit Status F und S sind Teil unseres inländischen Arbeitskräftepotenzials und sollen gemäss unserer Integrationsagenda erwerbstätig sein oder werden. Zum Beispiel soll bis Ende 2025 die Erwerbsquote von Personen mit Status S von derzeit 30 Prozent auf 45 Prozent erhöht werden. Eine höhere Sozialhilfe fördert die soziale Integration, den Aufbau von Netzwerken und damit die Chance, tatsächlich eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können. Fachorganisationen bestätigen, dass höhere Sätze nicht zu weniger, sondern gerade zu mehr Erwerbstätigkeit führen.

Die Mehrheit der Kommission befürchtet, dass höhere Sozialhilfesätze einen Pull-Effekt auf potenziell Flüchtende haben könnten, einen Anreiz zum illegalen Aufenthalt schaffen und die Kosten für die öffentlichen Finanzen erhöhen würden. Ich möchte betonen: Eine menschenwürdige Existenzsicherung ist aus meiner Sicht kein Pull-Faktor, sondern sie ist schlicht ein Gebot der Menschlichkeit. Wie bereits aufgezeigt, liegt es zudem in unserem direkten Interesse, im Interesse der Schweizer Bevölkerung, dass die Kriminalität und die sozialen Folgekosten durch angemessene Beiträge langfristig gesenkt werden können.