Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2025-03-21
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-03-21
Wortprotokoll
Es geht in meiner parlamentarischen Initiative "Finanzierung des öffentlichen Verkehrs" darum, den Kostenschlüssel im Personenverkehr so zu modernisieren, dass die Zielsetzungen des Bundes beim Modalsplit zugunsten des öffentlichen Verkehrs erreicht und die Kostensteigerungen nicht weiter auf die Kundinnen und Kunden abgewälzt werden. Es ist eine Massnahme nötig, da die Branchenverbände bis ins Jahr 2035 mit einem Kostenanstieg von bis zu 30 Prozent rechnen.
Es geht in meiner parlamentarischen Initiative konkret um Artikel 81a der Bundesverfassung zum öffentlichen Verkehr, und zwar um Absatz 2. Der verwendete Begriff "angemessen" ist im Personenbeförderungsgesetz so als Maximalgrenze zu konkretisieren, dass die Ziele des Pariser Klimaabkommens und zur Erhöhung des Anteils des öffentlichen Verkehrs schneller erreicht werden können. Artikel 81a besagt in Absatz 1, dass Bund und Kantone für ein ausreichendes Angebot an öffentlichem Verkehr auf Schiene, Strasse, Wasser und mit Seilbahnen in allen Landesgegenden sorgen. In Absatz 2 sind die dafür anfallenden Kosten erwähnt, und zwar so, dass sie zu einem "angemessenen Teil" durch die von den Nutzerinnen und Nutzern bezahlten Preise gedeckt werden.
Doch was bedeutet das Wort "angemessen"? Hier gilt es, den Begriff zu konkretisieren, denn die Kosten sollten zukünftig nicht noch stärker auf die Kundinnen und Kunden abgewälzt werden. Die Preise im öffentlichen Verkehr haben sich seit 1990 mehr als verdoppelt. Im gleichen Zeitraum sind die Kosten fürs Autofahren nur um den Faktor 1,25 gestiegen. Steigende ÖV-Kosten führen dazu, dass die Menschen aufs Auto umsteigen, denn der Preis bleibt ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl des Verkehrsmittels, wie eine Studie der Universität Luzern belegt.
Wir kennen das Ziel des Bundes, künftig rund 40 Prozent des Personenverkehrs im öffentlichen Verkehr abwickeln zu wollen. Davon sind wir leider noch weit entfernt. Vielmehr stagniert seit Jahren der Anteil des öffentlichen Verkehrs bei etwas über 20 Prozent. Es gibt einen ganz wichtigen Bereich, nämlich den Freizeitverkehr. Auch da wollen wir die Erhöhung des Anteils erreichen. Die sich öffnende Kostenschere zwischen öffentlichem Verkehr und motorisiertem Individualverkehr erschwert das Erreichen der Ziele noch zusätzlich.
Die Ursachen für die prognostizierten Kostensteigerungen im öffentlichen Verkehr sind vielfältig. Es geht um Investitionen in die Dekarbonisierung - Ziele, die wir beschlossen haben und die es umzusetzen gilt. Immer mehr Menschen nutzen den ÖV, was wiederum zu einem Angebotsausbau und steigenden Personal- und Energiekosten führt. Weitere radikale Sparmassnahmen, wie sie der Bundesrat im aktuellen Sparpaket im Bereich des Regionalverkehrs vorschlägt, wären inakzeptabel und würden zu einer Negativspirale führen sowie langfristig Bund und Kantone finanziell stärker belasten. Um die Kostensteigerungen abzufedern, braucht es deshalb eine Konkretisierung im Gesetz. Die Obergrenze für den Anteil der Reisenden am Kostenschlüssel könnte so indexiert werden, dass die individuellen Preissteigerungen nicht grösser als die allgemeine Teuerung im Landesindex der Konsumentenpreise sein dürfen. Die weitere konkrete Umsetzung wird bewusst offengelassen, um den Branchenverbänden sowie dem Bund und den Kantonen die nötige Freiheit zu lassen.
Zusammenfassend sage ich noch: Es braucht alternative Finanzierungsmodelle, um den Modalsplit zugunsten des öffentlichen Verkehrs zu verschieben und volkswirtschaftliche Vorteile zu sichern sowie um die bevorstehenden Kostensteigerungen abzufedern, die Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig den Druck auf die Fahrgastpreise tief zu halten.
Danke, dass Sie meiner parlamentarischen Initiative Folge geben und den Weg für eine konkrete Lösung zur Abfederung der Kostensteigerungen im öffentlichen Verkehr ebnen.