Arslan Sibel · Nationalrat · 2025-05-05
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2025-05-05
Wortprotokoll
Jetzt wird mir hier gesagt, ich solle flüstern. Ich glaube, das ist nicht der Sinn dieser Übung.
Mit meiner Minderheit beantrage ich Ihnen, diese Motion abzulehnen. Die Motion verlangt nichts Geringeres, als den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seiner Unabhängigkeit zu beschneiden. Er solle sich, so heisst es, auf seine "Kernaufgabe" besinnen. Doch was wäre diese Kernaufgabe, wenn nicht genau das, was der EGMR heute tut? Er schützt nämlich Menschenrechte dort, wo nationale Mechanismen versagen, und er tut dies gerade im Namen von Minderheiten, Schutzbedürftigen oder Menschen ohne politische Lobby. Der Gerichtshof hat den Auftrag, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) dynamisch auszulegen. Das ist keine Willkür, sondern ein fest verankertes Prinzip, denn nur so kann die Konvention mit gesellschaftlichen, technologischen und ökologischen Entwicklungen Schritt halten.
Die EMRK ist subsidiär: Primär sind die nationalen Gerichte zuständig. Doch wenn diese - wie im Fall der Klimaseniorinnen, welcher immer wieder erwähnt wird, auch in dieser Motion - nicht auf die Sache eingehen, sondern eine Klage formell abweisen, muss der EGMR einspringen. Das ist keine Kompetenzüberschreitung; das ist seine[NB]Pflicht.[NB]Wer[NB]hier[NB]behauptet,[NB]der Gerichtshof habe seine Rolle verletzt, verkennt oder verdreht das Prinzip der Subsidiarität.
Besonders problematisch ist der Angriff auf die ideelle Verbandsbeschwerde. Dieses Instrument erlaubt es Organisationen, die Interessen von Menschen zu vertreten, die selbst kaum Zugang zu Gericht haben - Alte, Kranke, Kinder, Umweltgeschädigte, diskriminierte Gruppen. Wer fordert, dieses Instrument abzuschaffen, nimmt bewusst in Kauf, dass strukturelle Menschenrechtsverletzungen ungesühnt bleiben. Der Fall der Klimaseniorinnen hat uns gezeigt, wie wichtig diese Möglichkeit ist.
Dass der Ständerat Fragen zur ideellen Verbandsbeschwerde und zum Handlungsspielraum des EGMR aufwirft, ist selbstverständlich legitim. Diese Fragen wurden jedoch politisch bereits beantwortet, sowohl mit einer Erklärung gegenüber dem Ministerkomitee als auch mit einer kritischen Stellungnahme des Bundesrates zum Urteil im Fall der Klimaseniorinnen. Dass nun zusätzlich eine Motion - eine verbindliche Forderung - eingereicht wird, erscheint uns unverhältnismässig, vor allem, weil sie ein System zu korrigieren vorgibt, das nicht defekt ist. Dieses System ist nicht defekt, sondern sehr funktionstüchtig.
Die Schweiz hat die EMRK in Kenntnis ihrer dynamischen Auslegung ratifiziert. Diese evolutionäre Interpretation ist zentraler Bestandteil des Konventionsrechts. Ein neues Zusatzprotokoll, wie es die Motion fordert, ist politisch illusorisch. Es bräuchte die Einstimmigkeit aller Vertragsstaaten, und diese ist nicht in Sicht. Es bleibt ein symbolpolitisches Projekt, mit hohem Risiko, aber ohne realen Nutzen, ausser für jene, die eine unabhängige Rechtsprechung schwächen wollen.
Die Motion will dem EGMR Leitplanken setzen. Aber wer setzt dann die Leitplanken für die Leitplanken? Wenn Parlamente Gerichten diktieren wollen, wie weit deren Auslegung gehen darf, untergräbt das die richterliche Unabhängigkeit. Das haben wir hier immer wieder gesagt. Und genau diese Unabhängigkeit ist ein Pfeiler der Menschenrechte, der Grundrechte.
Die EMRK ist kein Katalog von Regierungskompetenzen. Sie ist ein Bollwerk gegen Übergriffe der Menschheit und gerade deshalb für Minderheiten so essenziell. Wenn wir den Gerichtshof heute beschneiden, riskieren wir, dass morgen Klimafolgen, digitale Überwachung oder strukturelle Diskriminierung nicht mehr unter den Schutz der Konvention fallen. Wir wollen wirklich nicht das Land sein, glaube ich, das den Rückbau der Menschenrechte mitgestaltet. Diese Motion gefährdet die Unabhängigkeit der Justiz. Sie schwächt den Schutz der Schwächsten, und sie setzt unsere Glaubwürdigkeit aufs Spiel.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. [PAGE 576]