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preparatory:AB 355711

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-05-05

Wortprotokoll

Pacs sind Pactes civils de solidarité, also eingetragene Partnerschaften. Wenn wir, wie die Motion verlangt, ausländische Pacs in der Schweiz anerkennen wollen, müssen wir uns entscheiden, als was ein solcher Pacs anerkannt werden soll. Es geht hier darum, welche[NB]Bestimmungen[NB]des Schweizer Rechts wir auf ein Paar, das im Ausland einen Pacs eingegangen ist, anwenden wollen.

Ihnen ist sicher bekannt, dass wir in der Schweiz heute auf Bundesstufe gar keinen Pacs kennen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ist zurzeit allerdings daran - das haben Sie gehört -, dies zu ändern. Gestützt auf die parlamentarische Initiative Caroni 22.448, "Einen Pacs für die Schweiz", bereitet sie eine Gesetzesvorlage vor, die die Einführung eines Pacs auch bei uns zum Ziel hat. Solange das Schweizer Recht aber noch keine Bestimmung zu einem Pacs hat, ist eine Anerkennung ausländischer Pacs nicht möglich. Insbesondere erschiene es nicht richtig, den ausländischen Pacs als Ehe anzuerkennen, da sich etwa der französische Pacs inhaltlich sehr stark von der Ehe unterscheidet und die betroffenen Personen ja gerade keine Ehe eingehen wollten.

Die Anerkennung ausländischer Pacs scheitert damit derzeit daran, dass das Schweizer Recht kein vergleichbares Institut kennt. Wir müssten deshalb zuerst ein solches schaffen. Wie erwähnt, sind entsprechende Arbeiten bereits im Gang. Führt die Schweiz einen Pacs ein, ist eine Anerkennung ausländischer Pacs grundsätzlich möglich. Der Bundesrat geht dabei davon aus, dass das Anliegen der vorliegenden Motion im Rahmen der laufenden Gesetzgebungsarbeiten in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates geprüft und allenfalls auch umgesetzt werden kann. Unter diesen Umständen erachtet es der Bundesrat als nicht sinnvoll, ein zusätzliches Gesetzgebungsprojekt mit dem Ziel der Anerkennung der Pacs zu lancieren.

Der Bundesrat beantragt Ihnen aus den dargelegten Gründen, diese Motion abzulehnen.

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