Heimgartner Stefanie · Nationalrat · 2025-05-06
Heimgartner Stefanie · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-05-06
Wortprotokoll
Ich erlaube mir an dieser Stelle, ein zusammenfassendes Votum zu meinen Minderheitsanträgen in beiden Blöcken zu halten, und zwar aus einem einfachen Grund: Die Anliegen stehen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang und lassen sich nur im Gesamtkontext sinnvoll beurteilen. Es geht nicht um Detailfragen, sondern um die grundsätzliche Ausrichtung unserer Familienpolitik und vor allem darum, wer in unserem föderalen Staat wofür verantwortlich sein soll.
Ein grundlegender Aspekt ist dabei die Zuständigkeit. Die Finanzierung und Ausgestaltung der familienergänzenden Betreuung ist nicht Bundesaufgabe, sondern fällt klar in den Bereich der Kantone und letztlich auch der Gemeinden. Die Schweiz ist ein föderalistisches Land mit regional sehr unterschiedlichen Bedürfnissen, strukturellen Voraussetzungen und gesellschaftlichen Realitäten. Die Vielfalt ist keine Schwäche, sie ist eine Stärke, und sie verdient Respekt, nicht eine Vereinheitlichung nach Bundesvorgaben.
Gerade in urbanen Gebieten zeigt sich zudem eine zunehmende Marktsättigung. Im Bereich der Kinderbetreuung kämpfen Kitas in gewissen Städten und Agglomerationen inzwischen regelrecht um jedes einzelne Kind. Das ist doch ein deutliches Signal, dass wir es nicht mit einem Mangel, sondern mit einem sich selbst regulierenden Markt zu tun haben. Eine zentrale Steuerung durch den Bund ist unter diesen Umständen nicht nur unnötig, sie kann sogar kontraproduktiv wirken. Deshalb fordert meine Minderheit in Übereinstimmung mit dem Ständerat die Streichung der Artikel 13 bis 16. Diese Artikel greifen tief in die kantonale Kompetenz ein, ohne Rücksicht auf bestehende Strukturen oder regionale Verantwortung zu nehmen. Es geht nicht an, dass man den Kantonen Kompetenzen und Verantwortung entzieht und ihre Erfahrung und Nähe zur Bevölkerung ignoriert.
Ein weiterer Punkt betrifft Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c, also die Frage der Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern. Eine Minderheit will diese Zulage bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit ausrichten. Ich frage Sie offen: Glauben Sie wirklich, dass ein 14-, 15- oder 16-jähriger Teenager noch auf eine staatlich unterstützte Kinderbetreuung angewiesen ist oder diese überhaupt möchte? Meine Minderheit schlägt deshalb eine Begrenzung auf das vollendete achte Altersjahr vor. Das ist nicht nur realitätsnaher, es ist auch im Sinne einer klaren, zielgerichteten und begründeten Sozialpolitik. Wenn wir staatliche Mittel sprechen, dann soll dies dort geschehen, wo der tatsächliche Bedarf unbestritten ist, nämlich in den ersten Jahren, in denen Kinder intensive Betreuung und Begleitung benötigen.
Auch bei Artikel 24 Absatz 5 folgen wir dem Ständerat. Wir wollen klarstellen, dass keine Zulagen ausgerichtet werden, wenn die Betreuung im EU- oder EFTA-Raum erfolgt. Es ist schlicht nicht kontrollierbar, wie und ob die Betreuung dort tatsächlich erfolgt. Und es ist auch nicht die Aufgabe der Schweiz, Betreuungssysteme im Ausland über unsere Sozialleistungen mitzufinanzieren.
Ein zentraler Punkt für meine Minderheit ist auch die Gleichbehandlung unterschiedlicher Familienmodelle. In der aktuellen Diskussion wird gerne so getan, als gäbe es nur die eine richtige Lösung: das Modell, in dem die Kinder von morgens bis abends fremdbetreut werden. Das mag für viele Familien passen, und es ist gut, wenn es passende Angebote gibt. Aber rund ein Drittel der Familien in der Schweiz betreuen ihre Kinder selbst, oft verbunden mit grossen persönlichen, finanziellen und organisatorischen Anstrengungen. Diese Familien dürfen nicht systematisch benachteiligt werden. Ein Staat, der ausschliesslich die Fremdbetreuung subventioniert, setzt das falsche Signal. Er sagt nämlich indirekt, dass Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, weniger förderwürdig sind. Das ist nicht nur unfair, es ist auch gesellschaftspolitisch problematisch. Wir müssen die Entscheidungsfreiheit der Familien schützen und sollten keine indirekte Lenkung durch einseitige Förderstrukturen betreiben.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Rolle der Wirtschaft. Zahlreiche Arbeitgeber, gerade grössere Unternehmen, leisten bereits heute einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung ihrer Mitarbeitenden im Bereich der Kinderbetreuung, etwa mit Betriebskitas, mit Zuschüssen oder flexiblen Arbeitsmodellen. Diese Eigenverantwortung funktioniert, und sie soll nicht durch neue staatliche Vorgaben oder zusätzliche Abgaben untergraben oder gar bestraft werden.
Schliesslich möchte ich auch auf die finanzielle Realität unseres Landes hinweisen. Der Bundeshaushalt steht unter Druck, das wissen wir alle. Wir diskutieren in anderen Dossiers über Sparmassnahmen, Leistungsüberprüfungen, ja sogar über Abstriche bei der Landesverteidigung oder der AHV-Finanzierung. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verantwortbar, ohne klare Gegenfinanzierung und ohne langfristige Wirkungskontrolle neue milliardenteure Programme im Sozialbereich zu beschliessen. Wir brauchen Augenmass, wir brauchen Lösungen, die auf die realen Bedürfnisse ausgerichtet sind, und nicht ideologisch motivierte Umverteilungsmechanismen. Wir brauchen einen Staat, der dort handelt, wo er handeln soll, nicht dort, wo andere näher daran sind und es besser und effizienter tun können.
Fazit: Meine Minderheiten stehen für Föderalismus, Augenmass und Fairness. Wir lehnen eine zunehmende Verstaatlichung der Kinderbetreuung entschieden ab. Die Verantwortung gehört in die Hände der Kantone, Gemeinden, Unternehmen und vor allem der Familien selbst, nicht in die Hände der Bundesverwaltung.
Ich danke Ihnen und bitte Sie, diese Minderheiten zu unterstützen.