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Balmer Bettina · Nationalrat · 2025-05-06

Balmer Bettina · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-05-06

Wortprotokoll

Ich spreche zu drei meiner Minderheitsanträge.

Zuerst komme ich zu Artikel 2 im 2.[NB]Kapitel. Mein Minderheitsantrag versucht, die Subventionen bei der Kinderbetreuung aufgrund der Berufstätigkeit beider Eltern gerechter zu verteilen. Auch wenn wir voraussichtlich in der Minderheit sind, so freut es mich, dass dieses Anliegen in der Kommission durchwegs auf Verständnis gestossen ist. Mit der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung subventioniert man nämlich nur einen Teil der möglichen Formen der Kinderbetreuung. Als freisinnig-liberal denkende Person ist es mir aber wichtig, dass man wenigstens alle Betreuungsformen gerecht subventioniert, solange diese professionell und vertraglich klar geregelt sind, wenn man schon den Weg der Subventionen mit Steuergeldern wählt.

Zur Illustration erwähne ich kurz Folgendes: Es sind nicht nur Ärztinnen und Ärzte, die Schicht arbeiten. Auch im Niedriglohnsegment gibt es viele Berufstätige, die nicht den Kita-Öffnungszeiten entsprechend arbeiten und sich darum mit Tagesmüttern oder Nannys weiterhelfen. Wer nun sagt, dass sich ja die Tagesmütter oder Nannys zu Vereinen zusammenschliessen können, um eine institutionelle Organisation zu sein, der übersieht, dass damit der Aufwand für diese Lösungen so gross wird, dass das entsprechende Angebot schrumpft. Dass eine Tagesmutter nachweist, dass sie Tagesmutter ist, oder eine Nanny einen Abschluss in Kinderbetreuung vorweist, ist eine Sache. Dass diese Berufsgattungen dann aber in Vereinen zusammengeschlossen funktionieren sollen, führt doch zu einem erheblichen Aufwand und ist nicht einfach zu realisieren.

Ich komme zu meiner Minderheit I zu Artikel 3 Buchstabe c im[NB]2.[NB]Kapitel. Hier geht es um die Subventionen nach Beschäftigungsgrad. Der Antrag ist schnell erklärt, ich kann auch auf mein Eingangsvotum Bezug nehmen: Es geht darum, dass die familienergänzende Kinderbetreuung dann subventioniert wird, wenn beide Elternteile effektiv berufstätig sind, und dass dies auch in Abhängigkeit vom beruflichen Beschäftigungsgrad geschieht. So, wie die Vorlage jetzt ausgestaltet ist, ist das nicht der Fall. Man kann also beispielsweise als Vater 20 Prozent und als Mutter 80 Prozent arbeiten, die Kinder für fünf Tage in die Kita geben und gleichzeitig für fünf Kita-Tage monatlich 500 Franken an Subventionen pro Kind erhalten - denn es arbeiten ja beide. Ich finde es aus tiefster Überzeugung falsch, wenn Steuergelder dafür ausgegeben werden, Kinder staatlich zu hüten, ohne dass in dieser Zeit einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Dass man das Ausmass der Erwerbstätigkeit prüfen kann, zeigt, wie bereits erwähnt, das Beispiel von Bern. Natürlich ist das eine grössere bürokratische Übung, aber im Zeitalter der digitalen Transformation würde man denken, dass sich so etwas in einem vernünftigen Rahmen lösen lässt.

Ich finde es gerechtfertigt, genau hinzuschauen, wenn Steuergelder verteilt werden - hier wird das leider mit der Giesskanne gemacht, und das geht meines Erachtens nicht.

Der dritte Minderheitsantrag betrifft Artikel 16 Absatz 1 und Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe j im 3.[NB]Kapitel: Hier geht es um die paritätische Aufteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Bei diesem Antrag geht es darum, die Last für die Arbeitgeber zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufzuteilen. Leider scheint dieser Antrag trotz der Unterstützung durch die SVP-Fraktion nicht mehrheitsfähig zu sein. Es wird argumentiert, dass es sich ja nur um Lohnanteile im Promillebereich handle. Dabei wird komplett ausgeblendet, dass es sich konkret um mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr handelt. Schon jetzt fallen jährlich 6,9 Milliarden Franken an Familienzulagen an, welche grösstenteils von den Arbeitgebern bezahlt werden. Aufgrund der weiteren Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen von fix 50 Franken pro Zulage infolge der Teuerungsanpassung fallen weitere 563 Millionen Franken an, welche die Arbeitgeber zu tragen hätten.

Bedenken Sie, nicht nur die Löhne, sondern auch die Kosten pro Arbeitsplatz haben sich in der Schweiz in den letzten Jahren deutlich verteuert. Es wird weniger attraktiv respektive schlicht und einfach nicht mehr lohnenswert sein, Arbeitsplätze in der Schweiz zu schaffen oder zu erhalten. Am Ende bedeutet das, dass kaum mehr neue Jobs entstehen und die Arbeitslosigkeit steigt. Dies hätte immerhin einen Vorteil: Man bräuchte keine familienergänzende Kinderbetreuung mehr, weil es schlicht und einfach nicht mehr genügend Jobs geben würde. Für den Wohlstand der Schweiz ist ein solches Szenario aber fatal. Darum sollte man wirklich aufpassen, wie viele zusätzliche Kosten man den Arbeitgebern noch zumuten will.