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Schneider Meret · Nationalrat · 2025-05-06

Schneider Meret · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-05-06

Wortprotokoll

Mehr als 10[NB]000 Katzen werden jedes Jahr als vermisst gemeldet. Ebenso werden Tausende Katzen als herrenlose Streunerkatzen aufgefunden und im Tierheim abgegeben. Die Katzen verbleiben dann oft monatelang in den ohnehin überlasteten Tierheimen, während die Besitzerin oder der Besitzer möglicherweise erfolglos nach dem Tier sucht. Es gibt aber auch den noch unschöneren Fall der ausgesetzten Kätzchen. Man hat sich eine Katze gekauft und mag nun nicht mehr für sie sorgen. Man wollte junge Kätzchen für die Kinder und will sie, wenn sie nicht mehr ganz so klein und süss sind, wieder loswerden. Schnell ist man mit dem Auto ausserorts, setzt die Katze in einem weiter entfernten Waldstück aus, worauf sich diese als Streunerkatze, oft von Krankheiten und Hunger geplagt, durchs Leben schlägt und im ungünstigsten Fall auch noch Junge zeugt. Werden solche Katzen gefunden, ist eine Identifikation des Besitzers nicht möglich, und es bleibt nur der langfristige Aufenthalt im Tierheim.

Das Problem liegt auf der Hand und wäre einfach zu lösen. Im Gegensatz zu Hunden existiert nämlich für Katzen keine Registrierungs- bzw. Chippflicht, obwohl es sich genauso um Heimtiere handelt. Die Einführung einer Registrierungspflicht analog zur Gesetzgebung betreffend Hunde hätte zahlreiche Vorteile, nicht nur der offenkundige, dass die Halterin oder der Halter einer gechippten und registrierten Katze umgehend kontaktiert werden kann, sobald die Katze gefunden wird. Auch die Ausgaben der Gemeinden und die Belastung zahlreicher Organisationen im Zusammenhang mit herumstreunenden Tieren und die erfolglose Suche nach ihren Besitzern könnten eingespart werden.

Die Daten der registrierten Katzen unterstützen die Analyse, die Bearbeitung und die Lösung tierschutzrelevanter Themen wie Extremzucht, Katzenhandel, Mindestabgabealter, Verkauf über Tierplattformen und Hybridkatzen. Auch könnten die mit einer Registrierung verbundenen Kosten potenzielle Besitzer dazu bringen, die Anschaffung einer Katze und die damit verbundenen Folgekosten gründlicher zu überdenken, was dem Tierwohl zugutekäme. Wer von der Gegenseite mit hohen Kosten für die Besitzenden argumentiert, dem kann ich nur widersprechen. Bei den Kosten handelt es sich um eine einmalige Gebühr von 90 Franken, was in keiner Relation zu den ohnehin anfallenden Kosten für Futter oder gegebenenfalls Tierarztrechnungen steht.

Die Anschaffung eines Tieres darf keine leichtfertige Entscheidung sein. Damit sind Kosten und Verantwortung verbunden. Eine Katze ist weder Wegwerfware noch ein süsses Accessoire. Das Chippen einer Katze erfolgt rasch und schmerzlos. Der Chip wird auf der bereits existierenden Datenbank Anis registriert, und Tierärztinnen und Tierärzte, aber auch Tierheime und weitere Institutionen haben Zugriff. Zudem kann auf der Amici-App der Verlust oder das Auffinden einer gechippten Katze unkompliziert gemeldet werden.

Ich bitte Sie daher aus den genannten Gründen, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und die Motion zu unterstützen.

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