Bäumle Martin · Nationalrat · 2025-05-06
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-05-06
Wortprotokoll
Die UREK des Ständerates will mit dieser Motion den Bundesrat beauftragen, die aktuell diskutierte Rückstufung des Wolfes von "streng geschützt" auf "geschützt" im Rahmen der Berner Konvention aktiv zu unterstützen. Er soll gleichzeitig die notwendigen rechtlichen Anpassungen vornehmen, damit die Schweiz über eine regional differenzierte Bestandsregelung mit weniger Bürokratie verfügt, sodass der Wolf im Rahmen bestimmter Abschussquoten bejagt werden kann. In diesem Zusammenhang sei auch die Frage zu prüfen, inwieweit die Kantone wolfsfreie Zonen ausscheiden können. Der Ständerat hat der Motion entgegen dem Antrag des Bundesrates mit 32 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. [PAGE 643]
Zu den Erwägungen Ihrer Kommission: Seit dem 1.[NB]Februar 2025 sind die Änderungen des Jagdgesetzes vom Dezember 2022 mit den dazugehörigen Verordnungen in Kraft. Damit verfügt die Schweiz über ein Wolfsmanagement, das eine Reihe von Möglichkeiten zur Entnahme von Wölfen bietet. Die Teilrevision ermöglicht die proaktive Bestandesregulierung von Wolfsrudeln ab dem 1.[NB]September bis zum 31.[NB]Januar mit vorgängiger Zustimmung des BAFU und bevor Schäden eintreten. Dabei ist es möglich, in einzelnen Regionen ganze Rudel zu entnehmen. Zudem können nach dem Auftreten von Schäden an Nutztieren und mit Zustimmung des BAFU Wölfe eines Rudels während der Alpsömmerung, d.[NB]h. vom 1.[NB]Juni bis zum 31.[NB]August, reaktiv reguliert werden. Schliesslich können Kantone jederzeit Massnahmen gegen einzelne "schadstiftende" Wölfe anordnen. Für die Bewilligung von Abschussgesuchen ist der Nachweis von genetischem Material keine Voraussetzung mehr.
In Ergänzung zum Wolfsmanagement wurde die Unterstützung für Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter erweitert. Sowohl die Beiträge an den Herdenschutz wie auch jene für den damit verbundenen betrieblichen Aufwand wurden zum Alpsommer 2024 hin erhöht. Mit dem effizienten Wolfsmanagement in Kombination mit einem effektiven Herdenschutz nimmt die Anzahl Risse von Nutztieren in der Schweiz ab. Zudem hat sich der Wolfsbestand nach einem exponentiellen Wachstum nun stabilisiert und dürfte sogar zurückgehen, wobei ein Minimalbestand respektiert wird.
Die Kommission nahm mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die neu geschaffenen Möglichkeiten für das Wolfsmanagement offenbar wirkungsvoll zur Bestandesregulierung eingesetzt werden können. Unterdessen ist auch die Kritik an den Anpassungen des Bundesrates weitgehend verstummt, und die Massnahmen können wie vorgesehen ohne Rekurse umgesetzt werden. Die Mehrheit der Kommission ist daher der Auffassung, vorab müssten die Auswirkungen der soeben erst in Kraft getretenen neuen Rechtsgrundlage abgewartet werden, um über allfälligen Handlungsbedarf zu entscheiden. Sie lehnt es daher zum heutigen Zeitpunkt ab, die Anliegen der Motion weiterzuverfolgen. Eine Minderheit beantragt, der Motion zuzustimmen.
Ihre Kommission hat in einer Auslegeordnung zusätzlich noch die Option des Verteidigungsabschusses, den es zum Beispiel in Frankreich gibt, diskutiert. Die Kommission beantragt deshalb mit dem Kommissionspostulat 25.3027, welches heute leider noch nicht traktandiert ist, die Wirkung der Änderung des Jagdgesetzes zu prüfen. In einer Auslegeordnung sollen die Erfahrungen mit dem neuen Jagdgesetz evaluiert werden. Es sei zu prüfen, ob weitere Anpassungen oder Präzisierungen im Jagdgesetz nötig seien. Insbesondere soll geprüft werden, wie der bürokratische Aufwand weiter reduziert werden kann. Dabei soll zusätzlich die Möglichkeit von Verteidigungsabschüssen gegen Wölfe genauer betrachtet und insbesondere die Konsequenzen einer solchen Änderung bezüglich Kompetenzen, Kosten, Wirkungen und des möglichen Vollzugs analysiert werden. Zudem soll aufgezeigt werden, wie ein solcher Verteidigungsabschuss gegen Wölfe als Ergänzung zum geltenden Recht aussehen könnte. Der Bundesrat wird im Postulatsbericht seine Schlussfolgerungen dazu darlegen und den notwendigen Handlungsbedarf aufzeigen. Die Mehrheit der Kommission vertritt die Meinung, dass auf dieser Grundlage anschliessend eine erneute Beurteilung vorgenommen und dann über das weitere Vorgehen beschlossen werden kann.
Die Kommission hat das Postulat, wie ich es gerade erläutert habe, einstimmig angenommen, und der Bundesrat unterstützt dieses Vorgehen ebenfalls. Mit Blick auf dieses Postulat empfiehlt Ihnen die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.