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Bäumle Martin · Nationalrat · 2025-06-02

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-06-02

Wortprotokoll

Wir kommen bei der Vorlage zur Stromreserve bald in die Schlussrunde. Ich möchte zunächst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Axpo-Verwaltungsrat, und diese Vorlage könnte uns teilweise betreffen.

Diese Vorlage ist ein weiterer wichtiger Puzzlestein in der Energiestrategie. Sie sollte nicht so schlechtgeredet werden, wie das der Vorredner gerade gemacht hat. Wir brauchen alle Elemente, auch wenn wir Grünliberalen selber wollen, dass möglichst keine Gaskombikraftwerke betrieben werden und dass Kraftwerke, wenn sie betrieben werden müssen, entsprechend mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Ich komme nun zu den Differenzen:

Bei Artikel 8c werden wir die Minderheit Vincenz unterstützen. Es geht um die Pauschalentschädigung und die Frage respektive den wesentlichen Unterschied, ob die entgangenen Erlöse im Gesetzestext auch erwähnt werden sollen oder nicht. Die Differenz zwischen Mehrheit und Minderheit ist sehr gering.

Bei Artikel 8l Absatz 6 Buchstabe a Ziffer 1 geht es um den Abrufzeitpunkt. Auch hier sind die Differenzen eigentlich eher gering. Die Mehrheit, die wir unterstützen, will die unmittelbare Gefährdung des stabilen Netzes als Voraussetzung drinhaben, damit der Bundesrat nicht zu früh mit Notkraftwerken eingreifen kann. Dem Bundesrat würde aber der nötige Spielraum belassen, damit er trotzdem rechtzeitig eingreifen kann.

Bei Artikel 8nbis Absatz 2 zu den Verwaltungssanktionen unterstützen wir die Minderheit Wasserfallen Christian. Sie will dem Ständerat folgen und die Sanktionshöhe an der Pauschalabgeltung bemessen und sie nicht auf höchstens 10 Prozent des in der Schweiz erzielten Jahresumsatzes festlegen, was für ein grosses Unternehmen durchaus ein Problem werden könnte, und zwar in Fällen, in denen der Verstoss z.[NB]B. nicht durch Absicht geschah usw. Von dem her finden auch wir, die Minderheit Wasserfallen Christian sei der bessere Weg. Wir empfehlen, dem Ständerat zu folgen und die Differenz auszuräumen.

Bei Artikel 15a Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 werden wir der Mehrheit folgen.

Ich komme nun noch zur wichtigsten Differenz, nämlich zur Förderung der Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen) als mögliche Reserven und als ein Teil dieser Vorlage. Es geht um die Artikel 34a[NB]ff. des Energiegesetzes. Der Minderheitssprecher, Herr Paganini, hat es schon erwähnt: Der Ständerat hat beschlossen, dass die WKK-Anlagen nicht in diese Vorlage gehören. Das ist aus unserer Sicht aber falsch, denn sie sind auch ein mögliches Element. In Mangellagen könnten WKK-Anlagen eine Unterstützung leisten. Deshalb ist eine gewisse Förderung grundsätzlich sinnvoll. Die Minderheit Paganini führt neu eine zusätzliche Klärung herbei. WKK-Anlagen sollen nicht nur gefördert werden, sondern die Betreiber müssen auch klare Bedingungen einhalten, insbesondere bezüglich des Klimaschutzes, indem sie das CO2 gemäss Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit kompensieren müssen. Das könnte z.[NB]B. über eine Beimischquote erfolgen, indem man schrittweise erneuerbare Gase oder Flüssigkeiten beifügt. Die Minderheit Paganini beantragt auch, wie diese beigefügt werden müssen, nämlich entweder durch eine direkte Einspeisung oder durch ein Book-and-Claim-System. Wir sind der Meinung, dass wir dem Ständerat mit der Minderheit Paganini noch einmal ein Angebot machen, um auch dieses Element in die Vorlage aufzunehmen, damit sie möglichst breit abgestützt ist und verschiedene Möglichkeiten enthält, wie wir eine allfällige Strommangellage - von der wir ja hoffen, dass sie nie eintreten wird - angehen können.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, unseren Anträgen zu folgen und einige Differenzen bereits heute auszuräumen.