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Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-06-17

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-06-17

Wortprotokoll

Es handelt sich bei diesem Artikel um das Kernstück dieser Vorlage für die dritte Generation. Ich möchte die Frage an den Anfang stellen: Welches Kind ist eigentlich noch ein Kind der dritten Generation? Das ist ein Kind, dessen Eltern der zweiten Generation angehören. Wir wollen ja mit dieser Einbürgerungsvorlage für die Angehörigen der zweiten Generation Einbürgerungserleichterungen schaffen. Welches sind nun die Angehörigen der zweiten Generation, welche sich nicht einbürgern lassen? Das werden in aller Regel jene Leute sein, welche durch einen freiwilligen Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren würden. Darum geht es.

Wir sprechen hier also über Kinder, deren Eltern sich nicht freiwillig einbürgern liessen, in den meisten Fällen aus dem Grunde, weil sie ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben wollten. Ich bin überzeugt, dass sehr viele von Ihnen in ihrem Bekanntenkreis Menschen der zweiten und dritten Generation haben, von denen sie vielleicht gar nicht wissen, dass sie nicht Schweizer sind. Es sind Menschen, die hier aufgewachsen sind, die sprechen wie wir, die denken wie wir, aber sie haben einen anderen Pass. Um diese Menschen geht es.

Um das Element auszuklammern, dass die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss, wollte der Bundesrat einen Weg gehen, der es diesen Kindern der dritten Generation erlaubt, Schweizer zu werden, ohne ihre angestammte Staatsangehörigkeit aufzugeben. Das geht in jenen Ländern, welche den Verlust der Staatsangehörigkeit noch kennen, eben nur, wenn wir das nicht auf freiwilliger Basis regeln, sondern wenn wir von Staates wegen die Möglichkeit schaffen, dass unsere Staatsangehörigkeit erworben werden kann. Darum, allein darum, geht es, und es geht nicht darum, unser Bürgerrecht zu verschenken. Denn es geht gar nicht mehr um all jene Kinder der dritten Generation, deren Eltern sich einbürgern liessen; die sind nämlich schon Schweizer. Das müssen Sie sich einmal bewusst sein, wenn Sie sich auf diese Diskussion einlassen.

Ich bin mir bewusst, dass die Vorlage des Bundesrates ohne Erklärung hier in Ihrem Rat kaum eine Chance hat. Es geht hier und heute darum, zwischen der Positiv- und der Negativerklärung zu entscheiden. Die Positiverklärung ist ganz klar ein freiwilliger Akt zum Erwerb einer Staatsangehörigkeit. Dabei besteht eben das Problem, dass damit in bestimmten Staaten der Verlust der ursprünglichen Staatsangehörigkeit verbunden ist. Es sind nicht einfach die exotischen Staaten, die diese Regel haben, das ist z. B. unser Nachbarland Österreich, das sind Norwegen, Dänemark, Finnland, Belgien, Luxemburg - eigentlich alles Staaten, die unserem Leben und unserer Kultur sehr nahe stehen. Ich bitte Sie aus der Überlegung heraus, dass eine Negativerklärung nicht die gleiche Freiwilligkeit darstellt wie eine Positiverklärung, hier diesen Schritt zu machen, für die Kinder der dritten Generation, deren Eltern sich eben noch nicht einbürgern liessen.

Ich bitte Sie wirklich, hier und bei den damit zusammenhängenden Artikeln der Minderheit zu folgen.