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Michel Matthias · Ständerat · 2025-06-02

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-02

Wortprotokoll

Namens Ihrer Kommission beantrage ich Ihnen, den beiden parlamentarischen Initiativen 21.524 und 23.400 keine Folge zu geben. Dieser Entscheid fiel in der Kommission einstimmig, bei 1 Enthaltung. Beide Initiativen haben zum Inhalt, die öffentliche Verwendung extremistischer, gewaltverherrlichender und rassistischer Symbole, insbesondere nationalsozialistischer Symbole, strafrechtlich zu sanktionieren. Wir lehnen die beiden Initiativen jedoch nicht aus inhaltlichen Gründen ab, sondern deshalb, weil beide Räte inzwischen die Motion 23.4318 der RK-S angenommen haben, die diese Thematik umfassender und breiter behandelt. Die entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten sind schon am Laufen.

Da der Nationalrat beiden Initiativen vor einem Jahr Folge gegeben hat, sind sie nun in unserem Rat. Der nationalrätliche Entscheid datiert vom April 2024, ist also mehr als ein Jahr alt. Inzwischen hat sich die Situation insofern verändert, als im Dezember 2024 eine bundesrätliche Vorlage in die Vernehmlassung ging, welche die inhaltlichen Anliegen der beiden Initiativen und der vorerwähnten Motion aufnimmt. Wir sind uns in der Kommission einig, dass auch in liberalen Gesellschaften die Verwendung von Symbolen unzulässig sein soll, welche Rassendiskriminierung, Gewaltverherrlichung und Extremismus zum Inhalt haben. Dieser Missbrauch der Meinungsäusserungsfreiheit soll nicht geschützt sein.

Bis vor nicht allzu langer Zeit herrschte zuweilen noch die Meinung vor, solchen Exzessen könne man mittels Prävention und ausschliesslich mittels Prävention begegnen. So beantragte der Bundesrat etwa die Ablehnung der Motion Binder 21.4354, welche dasselbe Anliegen beinhaltete. Diese Motion, die beiden parlamentarischen Initiativen und die Motion 23.4318 der RK-S gaben jedoch Anlass zur Reflexion und zu einem Richtungswechsel. Denn wir stellen in den letzten Jahren insbesondere auch in Europa bedauerlicherweise fest, dass der Umfang der Verwendung rassistischer Symbolik im öffentlichen Raum, von Hassreden sowie von Gewaltverbrechen gegen religiöse Minderheiten, beispielsweise von Angriffen auf jüdische Menschen, zunimmt.

Es kann nicht sein, dass der Staat erst bei Drohungen, Körperverletzungen oder anderen Gewalttaten strafrechtlich einschreiten kann. Für die betroffenen Minderheiten bedeutet die öffentliche Verwendung zum Beispiel nationalsozialistischer Symbole einen direkten Angriff auf ihre Integrität und ihre Teilhabe am öffentlichen Leben und an unserer Gesellschaft. Zudem wird durch die öffentliche Verwendung des Hakenkreuzes und von ähnlichem Propagandamaterial [PAGE 371] unweigerlich für diese demokratiefeindliche Ideologie geworben. Solches darf nicht bzw. nicht mehr toleriert werden. Unsere offene demokratische Gesellschaft und diejenigen, die daran teilnehmen - Mehr- und Minderheiten -, müssen sich selber schützen.

Der Handlungsbedarf ist also erkannt. Entsprechend hat der Bundesrat in Erfüllung des ersten Teils der vorerwähnten Motion im Dezember 2024 eine Vorlage unter dem Titel "Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen" in die Vernehmlassung geschickt. Die Auswertung der Vernehmlassung wird bald veröffentlicht, und gemäss den Ausführungen der Verwaltung in unserer Kommission findet die Vernehmlassungsvorlage grosse Unterstützung.

Wir sind also inhaltlich auf bestem Wege dahin, dass die Anliegen der beiden heute debattierten parlamentarischen Initiativen erfüllt werden, ohne dass sie aufrechterhalten werden müssen. Der Weg ist mit der erwähnten Motion vorgezeichnet und wird beschritten, die Umsetzungsarbeiten sind am Laufen. Als der Nationalrat vor einem Jahr beide Initiativen guthiess, wollte er ein schnelles Vorgehen betreffend die nationalsozialistische Symbolik erreichen. Das ist nun erreicht.

Der Bundesrat beabsichtigt dann in einem zweiten Schritt, auch den zweiten Teil unserer Motion zu erfüllen, indem er ein Verbot der öffentlichen Verwendung weiterer extremistischer, rassendiskriminierender und gewaltverherrlichender Symbole - also solcher ausserhalb des NS-Bereichs - vorschlagen wird.

Hinzu kommt ein formelles oder parlamentsrechtliches Argument. Es ist bekannterweise nicht angezeigt, parlamentarischen Initiativen Folge zu geben, wenn bereits ein Gesetzgebungsprozess am Laufen ist, wie dies hier der Fall ist.

Entsprechend beantragen wir Ihnen, beiden Initiativen keine Folge zu geben. Die Anliegen sind inhaltlich in der erwähnten Motion 23.4318 enthalten. Das Parlament wird bei der Beratung der entsprechenden Gesetzgebungsarbeit die Möglichkeit haben, im Detail den vorgeschlagenen Gesetzestexten zuzustimmen, sie zu ändern, sie zu diskutieren.

Aus diesen Gründen danke ich Ihnen, wenn Sie unseren Anträgen folgen.

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