Grossen Jürg · Nationalrat · 2025-06-03
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-06-03
Wortprotokoll
Heute beraten wir eine parlamentarische Initiative, die auf den ersten Blick juristisch-technisch erscheint. In Wahrheit geht es jedoch um ein Kernanliegen unserer Gesellschaft: um die Selbstbestimmung der Erwerbstätigen. Jährlich - das wurde bis jetzt noch nicht gesagt - werden in der Schweiz laut den Ausgleichskassen rund 4000 Personen gegen ihren Willen von den Behörden als unselbstständig eingestuft, obwohl sie ihre Arbeit bewusst selbstständig ausüben wollen. Diese Betroffenen sind keine exotischen Ausnahmefälle. Es sind Physiotherapeutinnen in Gemeinschaftspraxen, freiberufliche Dolmetscher, IT-Fachleute, Hebammen, Taxifahrende, Ernährungsberaterinnen oder Ärztinnen und Ärzte, die sich in einer Gruppenpraxis zusammengeschlossen haben. Es sind Menschen mit Ausbildung, mit Fachwissen, mit klarem Arbeitswillen und mit dem Wunsch nach Flexibilität und Eigenverantwortung.
Genau diese Perspektive verdient mehr Gewicht in unserer Gesetzgebung. Betroffene bevorzugen nämlich bewusst die selbstständige Erwerbsform. Hauptgrund ist für die Mehrheit die Flexibilität, zu arbeiten, wann und wie es für sie passt; ein grosser Teil nennt zudem den Wunsch, der eigene Chef zu sein. Diese Menschen schätzen die Selbstständigkeit, weil sie ihnen erlaubt, Beruf und Familie optimal zu vereinbaren, weil sie so selbst gestalten und entscheiden können.
Die parlamentarische Initiative 18.455 will dieser Realität Rechnung tragen. Sie schlägt vor - wir haben es gehört -, bei der Beurteilung des Erwerbsstatus künftig auch den Parteiwillen, also den Wunsch der betroffenen Person, als eines von mehreren Kriterien zu berücksichtigen. Mir ist es wichtig, zu betonen, dass die heutigen rechtlichen Kriterien vollständig erhalten bleiben. Es entsteht kein automatisches Opt-in in die Selbstständigkeit, und der Schutz vor Scheinselbstständigkeit bleibt gewährleistet. Was wir damit erschaffen, ist keine Revolution, sondern eine sanfte, sehr differenzierte Weiterentwicklung des geltenden Rechts. Der Bundesrat wird die Anwendung dieser Kriterien in der Verordnung noch präzise regeln.
Die Gesetzesanpassung bringt gleich mehrere Vorteile.
1.[NB]Mehr Fairness: Die bisherige Praxis ist einseitig. Während Anstellungen kaum je hinterfragt werden, wird bei selbstständigen Tätigkeiten oft unterstellt, es handle sich um Missbrauch, selbst dann, wenn Auftraggebende und Auftragnehmende - eben beide Parteien - eine klare Vereinbarung getroffen haben. Diese Ungleichbehandlung soll korrigiert werden.
2.[NB]Bessere soziale Absicherung: Die Vorlage bringt auch neue Verantwortlichkeiten für die Auftraggeber, etwa in Bezug auf Informationspflichten gegenüber den Behörden oder in Bezug auf Beiträge an die Sozialversicherung. Die Digitalisierung schafft heute einfache technische Möglichkeiten, die früher nicht denkbar waren.
3.[NB]Legalere, transparentere Arbeitsverhältnisse: Mit klaren Regeln steigt die Bereitschaft, sich korrekt zu versichern und zu deklarieren. Die Schattenwirtschaft wird, im Gegenteil zu dem, was gesagt wurde, eingedämmt und die Finanzierung der AHV letztendlich verbessert; dies - das ist mir ganz wichtig -, ohne neue Prekariate zu schaffen. Das ist ganz zentral.
4.[NB]Mehr Chancen für die Menschen: Gerade für Wiedereinsteigerinnen, für ältere Arbeitskräfte oder für Migrantinnen und Migranten können flexible, projektbasierte Arbeitsformen ein Türöffner zum Arbeitsmarkt sein. Dieses Potenzial sollten wir nicht blockieren, sondern nutzen.
Wir stehen heute nicht vor einem ideologischen Entscheid, sondern vor einer realpolitischen Anpassung an eine längst eingetretene gesellschaftliche Entwicklung; vor einer Anpassung, die dem Wandel in unserer Arbeitswelt - das ist ganz wichtig - verantwortungsvoll Rechnung trägt; vor einer Anpassung, die den Menschen mehr Selbstbestimmung gibt und gleichzeitig die soziale Sicherheit stärkt.
Die Grünliberale Fraktion unterstützt die parlamentarische Initiative 18.455 geschlossen und folgt damit überall der Mehrheit. Bitte geben auch Sie den Menschen, die täglich ihre eigene Verantwortung leben und auch so arbeiten wollen, die rechtliche Klarheit, die sie verdienen.