Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2025-06-03
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-03
Wortprotokoll
Wir debattieren heute Morgen über die Frage, wann man als angestellt gilt und wann als selbstständig. Die Antwort auf diese Frage entscheidet darüber, wie man versichert ist und wer für diese Versicherung bezahlt. In den meisten Fällen ist die Antwort auf diese Frage klar. Wenn man beispielsweise einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber hat, dann ist man angestellt. Wenn man aber als Künstler für viele Auftraggeber arbeitet, ist man grundsätzlich selbstständig.
Für die Unterscheidung zwischen Selbstständigen und Angestellten, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, werden in der Praxis das Mass der organisatorischen Unterordnung und das unternehmerische Risiko berücksichtigt. Diese Unterscheidung wird jedoch schwieriger, wenn man zum Beispiel auf einer Plattform Aufträge entgegennimmt und daneben für weitere Kunden arbeitet. Ein Beispiel ist die Taxibranche. Es gibt viele Taxifahrerinnen und Taxifahrer, die auf einer Plattform Aufträge entgegennehmen, aber daneben auch noch privat Kunden bedienen. In der Vergangenheit ist es den Sozialversicherungsanstalten und der Taxibranche leider nicht gelungen, bei der Frage, wann man angestellt ist und wann nicht, ein gemeinsames Verständnis zu finden. Das hat letztendlich dazu geführt, dass zum Beispiel das bekannte Plattformunternehmen Uber die Funktionen in seiner App mehrmals angepasst hat. Beispielsweise kann man als Kunde oder Kundin mittlerweile nicht mal mehr die Fahrerinnen und Fahrer bewerten, denn das könnte ja dazu führen, dass die Person dann als angestellt gilt. Obwohl die Plattformen ständig den Anforderungen der Sozialversicherungsanstalten nachgekommen sind, also auch sehr viele Anpassungen in der App vorgenommen haben, stellen sich die Sozialversicherungen immer noch auf den Standpunkt, dass die Fahrer nicht selbstständig sind.
Es geht hier, könnte man meinen, um eine Detailfrage, und es liegt wahrscheinlich nicht an mir oder an uns, diese Detailfrage zu beantworten. Was wir als FDP-Liberale Fraktion wollen, ist Folgendes: Wenn es darum geht, zu entscheiden, ob jemand angestellt oder selbstständig ist, sollen nicht nur das Mass der organisatorischen Unterordnung und das unternehmerische Risiko berücksichtigt werden, sondern auch der Wille des Betroffenen, und zwar auf gleicher Stufe. Wird also mit den objektiven Kriterien nicht klar, ob jemand angestellt oder selbstständig ist, soll der Wille des Betroffenen Gewicht erhalten. Wenn in einem strittigen Fall der Betroffene sagt, er wolle selbstständig arbeiten, dann soll er als selbstständigerwerbend gelten. Wenn die Einschätzung mit objektiven Kriterien aber klar ist, soll der Parteiwille nicht massgebend sein. Dann wird ja mit den beiden anderen wesentlichen Kriterien - mit dem Mass der organisatorischen Unterordnung und dem unternehmerischen Risiko - bereits klar, ob der Betroffene angestellt oder selbstständig ist.
Die Kommissionsmehrheit will, dass der Parteiwille, d.[NB]h. der Wille des oder der Betroffenen, künftig als gleichwertiges Kriterium neben den beiden anderen Kriterien in die Abgrenzung einfliesst. Es soll kein absolutes Kriterium sein, aber auch kein zweitrangiges. Nur diese Gleichstellung schafft echte Rechtssicherheit.
Es wurde erwähnt, dass die Gefahr von Missbrauch und Schwarzarbeit bestehe. Ich sehe nicht, weshalb diese Vorlage diese Gefahr steigern sollte, im Gegenteil. Es gibt heute sehr viele Fälle, in denen gegen den Willen des Betroffenen verfügt wird. Daraus ergeben sich Rechtsstreitigkeiten. Diese dauern jahrelang an, woraus sich eine Rechtsunsicherheit ergibt. Genau diesen Umstand wollen wir beheben, indem wir eine kleine Anpassung im Gesetz machen. Diese kleine Anpassung soll dazu führen, dass es weniger strittige Fälle gibt und somit hoffentlich auch weniger Gerichtsfälle. Das wird im Endeffekt auch dazu führen, dass die Bürokratie abnimmt. Wenn man den Parteiwillen berücksichtigt, wird das schneller zu Klarheit führen.
Wir sprechen hier nicht von Einzelfällen. Es gibt rund 4000 Personen pro Jahr, bei denen trotz ihres eigenen Wunsches nach Selbstständigkeit entschieden wird, dass dieser Status nicht anerkannt wird. Es sind Menschen, die unabhängig arbeiten wollen und deren Willen in der heutigen Praxis nicht angemessen berücksichtigt wird.
Wichtig ist: Der vorliegende Gesetzentwurf setzt genau das um, was National- und Ständerat bereits mit deutlicher Zustimmung beschlossen haben. Die parlamentarische Initiative wurde in beiden Räten mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. Diese breite Zustimmung verpflichtet. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn wir von diesem Weg abweichen würden. Mit dem Erlass erhält der Bundesrat zudem die Möglichkeit, die Abgrenzungskriterien in einer Verordnung konkret zu regeln. Das bringt mehr Planbarkeit und [PAGE 763] auch Rechtssicherheit im Vollzug, weil sich alle Sozialversicherungsanstalten dann nach diesen Verordnungen richten können. Auch das wird im Interesse der Beteiligten sein.
An alle, die sich für die soziale Sicherheit einsetzen: Wir ändern mit dem Erlass Artikel 14 Absatz 4bis des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung dahin gehend, dass die Plattformen, wenn sie und die Selbstständigerwerbenden damit einverstanden sind, bei der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge Unterstützung leisten können. Damit lassen sich Lücken vermeiden und die soziale Absicherung verbessern, und das ganz ohne Pflichten und sogar ohne Bürokratie. Die Bürokratie wird sogar abnehmen, wenn wir es ermöglichen, dass die Plattformen und die Selbstständigerwerbenden sich bei der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge koordinieren. Wir stärken damit auch den sozialen Schutz.
Die FDP-Liberale Fraktion wird entsprechend auf die Vorlage eintreten und überall den Anträgen der Mehrheit folgen. Es ist wichtig, dass das Sozialversicherungsrecht eine Antwort auf moderne Arbeitsformen und auf Plattformen findet. Wir machen damit einen Schritt in Richtung Modernisierung des Sozialversicherungsrechtes und schliesslich auch einen Schritt in Richtung klarer Verhältnisse, was auch der sozialen Absicherung der Betroffenen hilft.
Ich bitte Sie im Sinne der Betroffenen, immer der Mehrheit zu folgen.