Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-06-17
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-06-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat möchte alle Fragen zum Thema der Sterbehilfe umfassend angehen und gesamthaft prüfen. Er braucht dazu aber den notwendigen Handlungsspielraum.
Das Anliegen der Motion Zäch ist sicher berechtigt. Trotzdem beantragt Ihnen der Bundesrat - wie Ihre Kommission -, diese Motion in ein Postulat umzuwandeln. Für den Bundesrat sind folgende Überlegungen massgebend:
1. Er möchte diese Fragen umfassend prüfen. Gerade die jüngere Zeit hat gezeigt, dass sich die politische Diskussion noch ausgeweitet hat - ich erwähne dazu nur ein Stichwort: "Sterbetourismus". In diesem Zusammenhang wurden im letzten Herbst im Nationalrat zusätzliche Motionen eingereicht.
2. Wie die gewünschte Regelung im Einzelnen aussehen könnte, lässt sich heute beim besten Willen nicht sagen. Deshalb möchte der Bundesrat bei der Erfüllung des ihm erteilten Auftrages nicht an starre Vorgaben gebunden sein, wie dies die Motion Zäch macht; insbesondere nicht nur an die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Diese Richtlinien werden zurzeit auch überarbeitet. Sie sollen als Inspirationsquelle dienen, aber sie sollen nicht als allein verbindlich gelten, wenn der Bundesrat sich mit diesen Fragen befasst.
3. Der Bundesrat hat Anfang dieses Monats beschlossen, die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin zu beauftragen, die Anliegen der diversen hängigen parlamentarischen Vorstösse - also namentlich auch die Förderung der Palliativmedizin sowie die anderen offenen Fragen im Zusammenhang mit der Sterbehilfe - gesamthaft zu prüfen. Das EJPD wird noch vor den Sommerferien die Nationale Ethikkommission beauftragen, dem Bundesrat bis im Sommer des nächsten Jahres entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Das Bundesamt für Justiz einerseits und das Bundesamt für Gesundheit andererseits werden die Nationale Ethikkommission selbstverständlich bei ihrer Arbeit fachlich unterstützen.
Sie fragen sich, warum dieser Auftrag der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin erteilt wird und nicht einer ad hoc zusammengestellten Kommission. Diese Frage ist in der Tat berechtigt. Das Thema Sterbehilfe fällt in den Bereich dieser Nationalen Ethikkommission: Diese befasst sich schon heute mit dem Thema Suizidhilfe. Wenn wir nun die Nationale Ethikkommission mit diesem Auftrag betrauen, können Doppelspurigkeiten vermieden werden. Wenn wir eine Expertenkommission einsetzten, würden mit Sicherheit mehrere Mitglieder der Nationalen Ethikkommission auch in dieser Expertenkommission Einsitz nehmen. Deshalb sind wir zum Schluss gekommen, dass wir die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin dafür einsetzen möchten. Darüber hinaus geht es bei der Erfüllung des Auftrages auch um die Förderung der Palliativmedizin, also um einen Bereich, der in die Zuständigkeit des Eidgenössischen Departementes des Innern fällt; die Nationale Ethikkommission ist dem Eidgenössischen Departement des Innern angegliedert.
Aus diesen Gründen ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin [PAGE 618] für einen gesamtheitlichen Blick auf diese schwierigen und vielschichtigen Fragen Gewähr bietet.
Ich fasse zusammen: Das Anliegen der Motion Zäch ist berechtigt. Die Formulierung lässt aber nicht den gewünschten Handlungsspielraum offen; die offenere Formulierung der Motion Ihrer Kommission gibt dem Bundesrat diesen Freiraum.
Ich beantrage Ihnen, die Motion Zäch in ein Postulat umzuwandeln und die Motion Ihrer Kommission zu überweisen.