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Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-06-17

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-06-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat teilt Ihre Bedenken, wie sie jetzt von Herrn Frick zum Ausdruck gebracht worden sind; es ist ein Anliegen von allen. Ich glaube, wir sind uns auch einig, dass solche Beschwerden so schnell wie möglich behandelt werden müssen. Ich bin sehr froh, Herr Frick, dass auch aus Ihrem Votum hervorgegangen ist, dass man sich in der Kommission der heiklen Situation bewusst ist, in welcher sich die verschiedenen Akteure, einerseits die Kantone, die Tarifpartner, die Spitäler, aber anderseits auch die beschwerdeinstruierende Instanz, befinden. Es liegt uns sehr am Herzen, den Unsicherheiten der Tarifpartner ein rasches Ende zu setzen und dann auch für alle verlässliche Grundlagen für die zukünftigen Tarifverhandlungen zu schaffen. Deshalb überrascht es Sie wohl kaum, dass der Bundesrat Verständnis für das Anliegen der Motion hat.

Die Motion schlägt aber eine Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes vor, und das beurteilt der Bundesrat eher kritisch, weil er dieses Gesetz nicht mit einer Ausnahmeregelung überladen möchte. Dem Bundesrat schwebt tatsächlich eher vor - ähnlich dem Asylverfahren -, KVG-spezifische Verfahrensvorschriften im KVG selber einzubauen.

Solche Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung erfordern aber wirklich grundlegende und gründlichste Abklärungen, wie weit man gehen kann, ohne dass dabei verfassungs- oder völkerrechtlich garantierte Grundrechte der Betroffenen tangiert werden. In diesem Zusammenhang darf auch nicht vergessen werden, dass in Tarif-, aber auch in Listenstreitigkeiten nicht nur die Interessen der Kantone zur Diskussion stehen, sondern auch die Interessen der nicht subventionierten privaten Trägerschaften. Es ist auch der Umstand zu berücksichtigen, dass zurzeit der Bundesrat und später dann das Bundesverwaltungsgericht als erste und einzige Beschwerdeinstanz bei solchen Beschwerden entscheidet. Sie sehen also, dass neue Verfahrensvorschriften nicht einfach aus dem Ärmel geschüttelt werden dürfen, sondern dass sie vertiefter Abklärung bedürfen.

Deshalb ersucht Sie der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Den Ausführungen von Herrn Frick entnehme ich aber auch, dass man - falls Sie die Motion als Motion überweisen würden - nicht darauf beharren würde, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz zwingend geändert werden muss, sondern dass man dem Anliegen der Motion allenfalls auch in einem anderen Gesetz Rechnung tragen könnte.

Noch zur Empfehlung: Die kurze Frist, also die Erledigung noch vor Ende dieses Jahres, lässt weder einschneidende organisatorische Massnahmen zu, noch könnte eine Personalaufstockung etwas bewirken. Beim Personal ist darauf [PAGE 620] hinzuweisen, dass neue Angestellte angesichts der Komplexität der Materie eine Einarbeitungszeit von mehreren Monaten benötigen, sodass in der kurzen Zeit auch keine Wirkung erzielt werden könnte. Der Bundesrat wird aber alles daransetzen, die Empfehlung zu erfüllen.

Obwohl die Lage heute nicht befriedigend ist, möchte ich dennoch auch im Sinne einer positiven Bilanz festhalten, was in den vergangenen Jahren im Bereiche der KVG-Beschwerden alles geleistet worden ist: Der Bundesrat hat in rund 400 Entscheiden eine Rechtsprechung entwickelt, und das hat seit 1996 doch ermöglicht, dass eine grosse Anzahl von heiklen und auch umstrittenen Fragen geklärt werden konnte. Es konnte eine Rechtssicherheit geschaffen werden, was auch zu einer Senkung der Anzahl weiterer Beschwerden geführt hat. Die Verfahren zur Berechnung der Tarife konnten standardisiert und auch die Normen zur Überprüfung der Tarife etabliert werden. Bis heute sind mehr als 90 Prozent der 550 seit Inkrafttreten des KVG eingereichten Beschwerden erledigt worden. Die Verfahrensdauer ist inzwischen von einem Durchschnittswert von 17 Monaten auf rund 12 Monate gesunken.

Die Anzahl hängiger Beschwerden liegt heute bei 50, wobei 27 davon ambulante und stationäre Spitaltarife betreffen. Die Zahl der Beschwerden geht zurück, aber das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die zunehmende Komplexität der Fälle in diesem reinen Zahlenspiel nicht zum Tragen kommt und dass man deshalb nicht alleine die Zahl der Fälle anschauen muss, sondern auch, was Gegenstand der Beschwerdeverfahren ist, und diese sind zum Teil sehr komplex.

Was die Spitaltarife angeht, ist diese Komplexität zum einen auch darauf zurückzuführen, dass bei der Umsetzung neuer Tarifmodelle wie Mischpauschalen, Fallpauschalen oder Sonderpauschalen immer auch wieder neue Konstellationen beurteilt werden müssen. Zum anderen hat die Preisüberwachung im Jahre 2001 in einer weiteren Etappe die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Leistungen der Spitäler erweitert und verwendet seither das so genannte Benchmarking, d. h., sie vergleicht die Betriebskosten der Spitäler miteinander.

Schliesslich erwies es sich wegen der Verzögerung bei der Einführung des TarMed als nötig, auf der Basis des heute noch aktuellen Spitalleistungskataloges eine Methode zur Überprüfung der ambulanten Tarife der Spitäler zu entwickeln. Es trifft insofern eben zu, dass all diese Fragen und die Prüfung dieser Fragen die Verfahrensdauer verlängert haben.

Wenn wir heute aufgrund der laufenden und der erledigten Verfahren voraussagen können, dass die Dauer der Beschwerdeverfahren, inklusive jener betreffend Spitaltarife, bei einem Mittelwert von 12 Monaten zu liegen kommt bzw. bleiben wird, ist das sicher nicht in allen Fällen befriedigend. Aber wir müssen auch in diesem Saale klar zur Kenntnis nehmen, dass die vorgesehenen Ordnungsfristen wegen der Komplexität der einzelnen Fälle nicht im jedem Fall eingehalten werden können.

Wir sind selber auch daran, noch weitere Massnahmen zu finden, die zu einer Verkürzung der Verfahrensdauer beitragen könnten. Auch innerhalb des Bundesamtes für Justiz versucht man, noch weitere Verbesserungen zu erzielen. Was die Fristsetzung betrifft, sind wir - das hat bereits Herr Frick erwähnt - an das Verwaltungsverfahrensgesetz gebunden, aber wir werden in Zukunft noch mehr Härte und Konsequenz zeigen, wenn man uns Fristverlängerungsgesuche unterbreitet.

Ich habe auch angeordnet, dass man, wo immer möglich, den Austausch mit den Beteiligten, also mit den Kantonen, mit den Kassen und mit anderen Bundesstellen, intensiviert.

Noch ein letztes Wort zum TarMed: Hier möchte ich vorausschicken, dass die vom Bundesrat genehmigte Tarifstruktur bei KVG-Leistungen für alle Leistungserbringer gilt, und zwar unabhängig davon, ob sie dem Vertrag beigetreten sind oder nicht. Zurzeit wird in den Kantonen die Höhe des Taxpunktwertes ausgehandelt, wobei offenbar schon einvernehmliche Lösungen gefunden werden konnten. Wo dies nicht der Fall ist, liegt es an den Kantonen, die Tarifpartner zu einer Einigung zu bewegen; ansonsten muss dann der Taxpunktwert festgesetzt werden. Über die Art und Menge möglicher Beschwerden in diesem Zusammenhang kann im heutigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden. Aber die involvierten Bundesbehörden stehen in Kontakt miteinander, prüfen verschiedene Szenarien und entsprechende Massnahmen gegen eine Beschwerdeflut, die dann wieder vom TarMed ausgehen könnte. Das noch als letzter Aspekt in diesem ganzen Komplex der KVG-Beschwerdeverfahren.