Salzmann Werner · Ständerat · 2025-06-03
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-03
Wortprotokoll
Jetzt muss ich doch noch etwas sagen. Sie führen mit der Individualbesteuerung eine steuerrechtliche Gütertrennung ein: Eherechtlich sind sie zusammen, aber steuerrechtlich getrennt. Sie nehmen die Vermögensbestandteile auseinander; das müssen Sie am ersten Tag dieser Teilung tun. Wegen dieser Trennung muss im Recht geregelt sein, dass Einsicht gewährt wird, weil die Zusammenhänge sonst nicht eruiert werden können.
Wird zum Beispiel ein Landwirtschaftsbetrieb von Frau und Mann zusammen geführt, müssen sie, wenn sie ihn weiterführen wollen, eine Steuererklärung für sogenannte virtuelle Steuersubjekte haben, ein Miteigentum, eine einfache Gesellschaft oder was es auch immer ist. In dieser wird das Einkommen aufgeteilt. Für Vermögensabgrenzungen müssen sie Einsichtsrecht in die jeweils andere Steuererklärung haben. Das hat nichts mit den Kinderabzügen zu tun. Deswegen ist es wichtig, dass das Einsichtsrecht drinbleibt. Herr Würth hat das genau richtig erklärt.