Frick Bruno · Ständerat · 2003-06-17
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-17
Wortprotokoll
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ihres Rates schlägt Ihnen eine Empfehlung und eine Motion vor. Mit beiden wollen wir die Beschwerdeverfahren im Krankenversicherungsbereich beschleunigen bzw. künftig auf gesetzlicher Stufe straffen.
Welches ist die Situation, die uns zu den Vorstössen geführt hat? Die Verfahrensdauer zur Behandlung von Beschwerden an den Bundesrat im Krankenversicherungswesen, welche insbesondere die Spitaltarife betreffen, überschreitet zurzeit regelmässig die gesetzlich vorgesehene Dauer von vier bzw. höchstens acht Monaten. Die mittlere Erledigungsdauer beträgt zwar etwa zwölf Monate, aber wichtige Beschwerden sind über mehrere Jahre hinaus pendent. Gegenwärtig sind noch vier Beschwerden aus dem Jahre 2000, sieben aus dem Jahre 2001 sowie sechzehn aus dem Jahre 2002 unerledigt. Dieser Umstand führt dazu, dass zahlreiche Kantone [PAGE 619] und ihre Spitäler die Jahresrechnungen 2000 bis 2002 noch nicht ordnungsgemäss abschliessen konnten und ihre Budgets für das Jahr 2004 nicht seriös planen können. Also kurz gesagt: Die Rechnungen 2000 bis 2002 können teilweise noch nicht abgeschlossen werden, und gleichzeitig müssen die Kantone ihr Budget für 2004 planen. Dieser Zustand ist so nicht mehr akzeptabel.
Die Kommission schlägt Ihnen zwei Massnahmen vor:
1. In einer Empfehlung wird der Bundesrat aufgefordert, die Massnahmen zu treffen, um alle bis Ende letzten Jahres eingereichten Beschwerden gegen die Tarifentscheide der Kantonsregierungen bis Ende dieses Jahres zu erledigen. Das soll erfolgen durch organisatorische und personelle Massnahmen auf der einen Seite und durch die Straffung der Verfahren hinsichtlich Fristen auf der anderen Seite. Gleichzeitig bitten wir den Bundesrat, die Massnahmen zu treffen, um künftige TarMed-Beschwerden - die stehen ja ins Haus - innert der gesetzlichen Frist von vier bzw. acht Monaten entscheiden zu können. Das ist die Empfehlung für die laufenden Verfahren.
2. Wir schlagen aber auch eine Motion vor, wonach uns der Bundesrat Gesetzesänderungen vorlegen soll, namentlich über das Verwaltungsverfahrensgesetz, sodass die Verfahren zur Behandlung von Beschwerden im Krankenversicherungswesen gestrafft werden, damit die Frist von vier bzw. acht Monaten überhaupt eingehalten werden kann. Denn die Situation der verzögerten Entscheide ist teilweise durch das Gesetz selber verursacht, weil die Fristen im Verwaltungsverfahrensgesetz - wenn die gesetzlichen Fristen eingehalten werden sollen - dazu führen, dass die gesamte Verfahrensdauer ausgeschöpft ist und für die Entscheidphase keine Zeit mehr zur Verfügung steht.
Welches ist nun die Haltung des Bundesrates zu unseren Anträgen? Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen. Wir danken Ihnen bestens dafür, Frau Bundesrätin. Wir sind uns der Schwierigkeiten bewusst, und wir wissen, dass diese Beschwerden nicht durch eine einfache Massnahme sofort erledigt werden können. Sie sind sehr komplex, sie sind sehr umfangreich, sie sind in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ausgesprochen schwierig. Es ist nicht so, dass Sie ein, zwei Personen darauf ansetzen können und die Sachen dann erledigt sind.
Wir erwarten aber, dass Sie alle möglichen Massnahmen treffen, um über diese Beschwerden bis Ende Jahr entscheiden zu können - auch in Anbetracht dessen, dass diesbezüglich, wie ich informiert bin, bei einer leitenden Funktion sogar noch ein Personalwechsel ansteht. Trotzdem: Die Kantone und unser Gesundheitswesen sind darauf angewiesen, dass die Beschwerden in nützlicher Frist entschieden werden.
Nun zur Haltung des Bundesrates zur Motion: Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme zur Motion eine sehr gründliche und, wie ich meine, eine sehr saubere Analyse. Ich danke Ihnen dafür. Der Bundesrat legt in seinen Schlussfolgerungen auch Lösungen vor; er bestreitet nicht, dass gesetzlicher Handlungsbedarf besteht, um die Fristen zu straffen. Trotzdem - und für mich überraschend - kommt der Bundesrat zum Schluss, die Motion sei in ein Postulat umzuwandeln.
Die Kommission hat zu dieser Erklärung nicht Stellung nehmen können, aber ich glaube, dass die Gründe, die für das Festhalten an der Motion sprechen, überwiegen. Zwei Gründe führe ich an:
Zum Ersten ist ausgewiesen, dass man handeln muss. Der Bundesrat hat ja die Lösungen bereits skizziert. Wenn der Bundesrat nur ein Postulat entgegennehmen will, dann wird er prüfen und Bericht erstatten. Aber wir wollen, dass er prüft und handelt. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen. Handeln können wir nur, wenn wir den Auftrag verbindlich als Motion formulieren. Der Motionstext ist ja keineswegs eng; er lässt alle Möglichkeiten offen. Er sagt nur, dass gehandelt werden muss; aber wie die Lösungen im Einzelnen zu finden sind, ist offen. Wir haben lediglich ein Beispiel, das Verwaltungsverfahrensgesetz, angeführt; alle anderen Möglichkeiten sind ebenfalls offen.
Zum Zweiten weist der Bundesrat darauf hin, er plane, die Entscheidungskompetenzen für die fraglichen Entscheide im Krankenversicherungswesen vom Bundesrat selber auf das neue Bundesverwaltungsgericht zu verlagern. Aber auch falls dies realisiert wird, steht es der Motion nicht entgegen. Erstens ist fraglich, ob diese Änderung überhaupt realisiert wird. Zweitens müssen, auch wenn sie realisiert wird, die Fristen gestrafft werden, damit auch bei Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht die gesetzlichen Fristen eingehalten werden können.
Das vermag die Haltung der Kommission, die Motion zu überweisen, nicht zu ändern. Die staatspolitisch teilweise bedenkliche Situation verlangt, dass in diesem wichtigen Bereich die Kantone rasch Beschwerdeentscheide erhalten. Besser einen rechtzeitigen Entscheid, der zu 85 Prozent richtig ist, als einen Entscheid, der zu 93 Prozent richtig ist, aber zu einem Zeitpunkt kommt, in dem die Kantone nicht mehr zeitgerecht handeln können und in Schwierigkeiten sind.
Zusammengefasst: Frau Bundesrätin, ich danke Ihnen, dass Sie die Empfehlung entgegennehmen.
Ich bitte den Rat, auch die Motion als solche zu überweisen und klar auszusprechen: Es muss gehandelt werden, aber das Wie wird dem Bundesrat offen gelassen.