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Balmer Bettina · Nationalrat · 2025-06-03

Balmer Bettina · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-03

Wortprotokoll

Das Geldspielgesetz soll geändert werden, der Interessenkonflikt zwischen dem Schutz gefährdeter Spielerinnen und Spieler und der Vergütung von Dritten soll gestoppt werden. Das verlangt, wir haben es gehört, die parlamentarische Initiative Jaccoud, die am 15.[NB]März 2024 im Nationalrat eingereicht wurde. Konkret soll Artikel 46 Absatz 3 des Geldspielgesetzes wie folgt geändert werden: "Verträge mit Vertriebspartnern von Veranstalterinnen von Grossspielen sind zulässig, sofern die Vergütung nicht umsatz- oder ertragsabhängig ist."

Die WBK-N hat diesen Vorstoss an ihrer Sitzung vom 21.[NB]und 22.[NB]Februar 2025 behandelt und die Vor- und Nachteile einer solchen Gesetzesänderung gegeneinander abgewogen. Für eine Änderung des Gesetzes, auch das haben wir bereits gehört, spricht gemäss der Urheberin und den Befürwortern des Vorstosses, dass es mit der aktuellen Gesetzgebung einen äusserst starken und legitimen finanziellen Anreiz gebe, möglichst viele Lotterieautomaten aufzustellen, Sportwetten abzuschliessen und Lottoscheine zu verkaufen. Daraus könne möglicherweise ein Fehlanreiz resultieren, gefährdete Spielerinnen und Spieler ungenügend vor ihrer Spielsucht zu schützen. Eine Minderheit der Kommission empfiehlt deshalb die parlamentarische Initiative zur Annahme. Sie ist besorgt über den Widerspruch zwischen Verkaufsanreizen sowie Gewinnoptimierung einerseits und dem nötigen Schutz der Spielsüchtigen andererseits. Dieser Widerspruch solle durch ein Verbot einer umsatz- oder ertragsabhängigen Vergütung der Betreiber raschestmöglich behoben werden.

Die Mehrheit der Kommission hingegen ist der Meinung, dass eine Gesetzesänderung hin zu einem restriktiveren Umgang allenfalls auch dazu führen kann, dass Spielsüchtige auf digitale oder ausländische Geldspiele mit möglicherweise noch höherem Suchtpotenzial ausweichen. Aktuell wird eine Evaluation des Geldspielgesetzes durchgeführt. Der entsprechende Bericht soll Anfang 2026 vorliegen. Die Verabschiedung des Bundesratsberichtes dazu ist für die zweite Hälfte 2026 vorgesehen. Dann wird sich auch zeigen, ob Handlungsbedarf auf Gesetzesebene besteht.

Eigentlich sind die Vorgaben des Geldspielgesetzes klar. Es enthält ein Verbot der Teilnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren, und es beinhaltet auch Bestimmungen bezüglich Vorkehrungen gegen die Gefährdung von Spielenden, die von allen eingehalten werden müssen. Wenn das Gesetz nicht eingehalten wird, so ist das aus Sicht der Mehrheit kein Grund, es zu ändern.

Die Kommission beantragt mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Die Gründe für die Mehrheits- und für die Minderheitsmeinung habe ich Ihnen eben dargelegt.

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