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Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2025-06-04

Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-04

Wortprotokoll

Die Oberaufsicht über das Bundesgericht obliegt, Sie wissen das, der Bundesversammlung. Die eidgenössischen erstinstanzlichen Gerichte, das Bundesstrafgericht, das Bundespatentgericht sowie das Bundesverwaltungsgericht, werden ihrerseits vom Bundesgericht beaufsichtigt. Die beiden Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft der GPK von Nationalrat und Ständerat besprechen den Jahresbericht des Bundesgerichtes traditionellerweise in Lausanne am Bundesgericht, das gilt auch für die Jahresberichte der erstinstanzlichen Gerichte. Wir führen zuerst mit den Mitgliedern der Verwaltungsdelegation des Bundesgerichtes und anschliessend mit den Präsidien der erstinstanzlichen Gerichte Gespräche.

Auf der Website des Bundesgerichtes können Sie, indem Sie den Link beim Geschäft anklicken, die Geschäftsberichte seit 1855 im PDF-Format herunterladen, falls Ihnen danach gelüstet. Der Geschäftsbericht 2024 gibt Aufschluss über die Organisation, die Ressourcen und die Geschäftsbelastung unserer Gerichtsinstitutionen auf Bundesebene. Er ist meines Erachtens präzise und detailliert, übersichtlich und gibt einen eindrücklichen Einblick in die umfangreichen Tätigkeiten unserer Gerichte.

Besonders interessieren müssten Sie als Mitglieder der Legislative die jeweiligen Hinweise an den Gesetzgeber, also die präzise Umschreibung, wo gerade der Effizienz halber die jeweiligen Gerichte Optimierungsbedarf orten. Dies ist beispielsweise bei der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung so, wenn es um die Regelung materieller Enteignungen bei der am 1.[NB]Mai 2014 in Kraft gesetzten Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung von 1979 geht. Oder es betrifft die Erste strafrechtliche Abteilung, wenn es um Schwierigkeiten bei der Bildung von Gesamtstrafen geht. Das Bundesgericht wendet sich mit dem Anliegen an den Gesetzgeber, die Rechtslage zur Bildung von Gesamtstrafen zu vereinfachen. Möglicherweise macht dazu der Präsident des Bundesgerichtes noch Ausführungen.

Zum Bericht Folgendes von meiner Seite: Das Jahr 2024 war ein intensives Geschäftsjahr, beim Bundesgericht gingen 7493 Fälle ein. Die Zahl der pendenten Fälle ist im Vorjahr leicht gestiegen, es wurden 3775 Fälle auf das Folgejahr übertragen. Dennoch liegt die Erledigungsquote unverändert bei 98 Prozent.

Das Bundesstrafgericht feierte im Berichtsjahr sein 20-jähriges Bestehen. Es verzeichnete eine signifikante Zunahme an Eingängen, während die Zahl der Erledigungen konstant blieb. Diese erhöhte Arbeitsbelastung kann unter anderem durch verschiedene umfangreiche Verfahren - oftmals im Bereich der Wirtschaftskriminalität - vor der Beschwerde- und Berufungskammer begründet werden. Die Verfahren stiessen immer auf ein grosses nationales und internationales Medieninteresse.

Auch das Bundesverwaltungsgericht stellt eine markante Zunahme der Geschäftslast fest: Im Vorjahr gingen 7324 Fälle ein, im Berichtsjahr 8198.

Einzig das Bundespatentgericht kann von einer Abnahme der allgemeinen Geschäftslast berichten.

2024 war das erste Jahr, in dem die Abteilungen des Bundesgerichtes ihre neuen Zuständigkeiten gemäss der 2020 eingeleiteten Neuorganisation vollständig ausüben konnten. Fast alle öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Abteilungen waren in der Lage, die Anzahl der eingegangenen Fälle zu erledigen. Nur im Bereich des Strafrechts konnte dieses Ziel noch nicht erreicht werden, da gab es Hinweise an den Gesetzgeber.

Um eine Erledigungsquote von 100 Prozent zu erreichen, ergreift das Bundesgericht überdies die nötigen organisatorischen Massnahmen innerhalb der Gerichte. Angesichts der Überlastung in Strafsachen wurde von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren eine Arbeitsgruppe eingesetzt, wodurch ein Diskurs zwischen den kantonalen und eidgenössischen Gerichten ermöglicht wird. Ein Dauerthema bildet die Frage, ob strafrechtliche Ausweisungen von kriminellen Ausländern innerhalb eines Straf- oder innerhalb eines separaten Verwaltungsverfahrens beurteilt werden sollten.

Auch in organisatorischer Hinsicht war das Berichtsjahr ein belebtes Geschäftsjahr. Das Bundesgericht hat alle Präsidenten, deren Stellvertreter sowie die Mitglieder der Eidgenössischen Schätzungskommission für die neue sechsjährige Amtsperiode ernannt. Per 1.[NB]Juli 2024 wurde das Generalsekretariat des Bundesgerichtes umfassend reorganisiert, und laut Berichten des Generalsekretärs wurden eine verbesserte Arbeitsweise und ein gesteigerter Teamgeist festgestellt. Im Bundesverwaltungsgericht traten zwei neue Richterinnen und zwei neue Richter ihr Amt an. Die vom Parlament gesprochenen fünf zusätzlichen befristeten Richterstellen wurden auf die Abteilungen IV bis VI aufgeteilt.

Ende 2024 mussten die Abteilungen, die Verwaltungskommissionen und das Gerichtspräsidium neu bestellt werden. Die Frage nach einer Disziplinaraufsicht über die eidgenössischen erstinstanzlichen Gerichte, welche die GPK-S bereits im Vorjahr beschäftigt hatte, ist nach wie vor pendent. Die erstinstanzlichen Gerichte äusserten sich positiv über ein System mit einem unabhängigen, nicht politischen Organ, das eine wirksame und sachkundige Aufsicht gewährleisten könnte. Schliesslich treiben die eidgenössischen Gerichte ihre eigenen Organisationsentwicklungen voran. Das Bundesstrafgericht führte verschiedene Projekte zur Implementierung von IT-Tools zur Optimierung spezifischer Arbeitsprozesse der täglichen Gerichtsbarkeit ein, ebenso das Bundesverwaltungsgericht.

Im Namen der Subkommissionen danke ich dem Präsidenten des Bundesgerichtes und allen Mitarbeitenden der Gerichte für ihre ausgezeichnete Zusammenarbeit in diesem Berichtsjahr sowie für den aufschlussreichen und sehr informativen Jahresbericht.