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Wettstein Felix · Nationalrat · 2025-06-04

Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2025-06-04

Wortprotokoll

Ich schicke gleich voraus, dass die Grüne Fraktion den Anträgen zur Staatsrechnung 2024 und zu den Abschlüssen der beiden Infrastrukturfonds zustimmen wird.

Wir haben es gehört: Die Staatsrechnung 2024 schliesst positiv ab. In der Erfolgsrechnung haben die Erträge die Aufwendungen um rund 2,1 Milliarden Franken übertroffen. Die ausserordentlichen Ausgaben, vorwiegend für die Schutzsuchenden aus der Ukraine, sind darin eingeschlossen. Wenn wir nur die ordentliche Rechnung anschauen, beträgt der Positivsaldo sogar 3 Milliarden Franken. Für die Gesamtrechnung des Bundes hatten wir ein Defizit von 2,6 Milliarden Franken veranschlagt. Sie erinnern sich sicher an unsere Debatten im Dezember 2023, in der allerersten Session der laufenden Legislatur: Wir mussten bereits damals viele Kämpfe ausfechten, um die Schuldenbremse einzuhalten.

Für die Grüne Fraktion gibt es drei Schlussfolgerungen aus diesem Jahresergebnis. Die erste Schlussfolgerung: Die Regeln der Schuldenbremse dürfen, ja müssen angepasst werden, damit wir Einnahmen und Ausgaben mittelfristig im Lot halten, wie es die Bundesverfassung vorgibt. Aktuell verringern wir ohne Not den sowieso schon sehr tiefen Schuldenstand laufend weiter. Es kann nicht genügend betont werden: Ein Schuldenstand von null ist nicht erstrebenswert. Wir erkaufen ihn mit dem Verzicht auf notwendige Investitionen in die Zukunft, etwa mit einer verzögerten Erneuerung der Infrastruktur, mit Kürzungen im Bereich von Bildung und Forschung, mit zu geringen Anstrengungen in Hinblick auf die Erreichung des Netto-null-Ziels und die Anpassung an die Klimaerhitzung. Wer auf einen Schuldenstand von null oder sogar auf ein Minus hinarbeitet, tut dies zulasten künftiger Generationen. Diese werden später entweder Mehraufwand oder einen Verlust an Lebensqualität haben.

Die Schuldenbremse reformieren heisst nicht, sie infrage zu stellen. Es heisst insbesondere, dass wir aufgrund von über 20-jähriger Erfahrung mit Kreditresten rechnen und solche antizipieren dürfen. Auch im vergangenen Jahr hatten wir wieder 1,6 Milliarden Franken Kreditreste. Unser Vorschlag dazu lautet: Wir berechnen den Durchschnitt der Kreditreste aus den letzten fünf abgeschlossenen Rechnungsjahren und halbieren diese Zahl. Dieser Wert ist im Moment der Budgetierung eines neuen Jahres zusätzlich verfügbar. Mit der Halbierung sind wir immer noch auf der vorsichtigen Seite.

Die zweite Schlussfolgerung: Wir sollten darauf zurückkommen, wie wir mit dem Abbau der Corona-Schulden umgehen. Vor drei Jahren hatte die Parlamentsmehrheit auf Anregung des damaligen Finanzministers beschlossen, die gesamte Schuld von 27 Milliarden Franken mit Kreditresten und allfälligen Nationalbankausschüttungen bis 2035 abzutragen, dies trotz prall gefülltem Ausgleichskonto. Sie tat es entgegen dem Rat diverser namhafter Ökonomen - Männer, auf die der Bundesrat sonst gerne hört. Bis zum vorletzten Jahr konnten wir bekanntlich mit dem Abbau noch nicht beginnen, weil wir weder ein positives Jahresergebnis noch Nationalbankausschüttungen hatten. Jetzt können wir zwar erstmals das Amortisationskonto wieder etwas entlasten, um etwas mehr als 400 Millionen Franken, aber gleichzeitig werden die wachsenden Rüstungsausgaben, welche die bürgerliche Ratsmehrheit unbedingt beschliessen will, keine Überschussplanung zulassen.

Wir Grünen sind darum der Meinung, dass der Bundesrat auf den Beschluss zum Corona-Schuldenabbau zurückkommen müsste und dem Parlament eine Korrektur im Sinne der damals diskutierten Moitié-moitié-Lösung vorschlagen sollte: Die eine Hälfte wird mit dem Ausgleichskonto beglichen, das ja genau für solche Fälle existiert, die andere Hälfte aus künftigen Überschüssen, die wir zwar kaum je planen, aber faktisch immer mal wieder erreichen werden.

Die dritte Schlussfolgerung: Das Entlastungspaket 2027, das zeigt sich immer mehr, wird von allen Seiten bestritten. Selbst die FDP-Parteileitung droht mit dem Referendum, ironischerweise wegen der einzigen Massnahme, die einen gewissen Mehrertrag verspricht. Insbesondere stemmen sich jedoch wegen ihrer Zusatzaufwendungen alle Kantone gegen das Paket und mit vereinten Kräften auch der ganze Bildungs- und Forschungsbereich, die Umweltorganisationen, die Entwicklungsorganisationen, die Berggebiete, die Städte und viele mehr. Unser Rat an den Bundesrat: Übung abbrechen! Das Entlastungspaket 2027 hat nicht den Hauch einer Chance. Wenn wir es jetzt stoppen, kann der Bund gleichzeitig bei den Kantonen und bei der Konferenz der Kantonsregierungen punkten, denn dann ist der Weg frei für das viel wichtigere Projekt Entflechtung 27, also die neue Etappe des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen.

Aktuell sind die Kantone ja vor den Kopf gestossen angesichts der Massnahmen, mit welchen sich der Bund entlasten will, deren Aufwand er aber an die Kantone und Gemeinden weitergibt. Ohne das Damoklesschwert dieses Entlastungspakets können Kantone und Bund auf Augenhöhe und sehr bald mit dem spannenden und wichtigen Projekt der künftigen Aufgabenteilung samt Finanzierungsentflechtung beginnen. Wir Grünen freuen uns auf dieses staatspolitisch hochrelevante Projekt, das im wahrsten Sinne des Wortes zukunftsweisend ist.

Im Namen unserer Fraktion möchte ich mich bei allen bedanken, die uns umfassend dokumentiert und unterstützt haben, ganz besonders bei unseren Parlamentsdiensten, dem Eidgenössischen Finanzdepartement, insbesondere bei der EFV, und bei der EFK für die wie immer sehr wertvolle und unbestechliche Arbeit. Vielen Dank!