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Graf Maya · Ständerat · 2025-06-04

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-06-04

Wortprotokoll

Ich war zu spät. Ich würde gerne noch auf das Votum von Kollege Hegglin reagieren. Wir sprechen hier von einem Zuschlag für ein Nachtassistenzzimmer, und wir sind uns einig, dass es einen solchen braucht. Es geht um die Höhe. Die Höhe muss dem realen Bedarf entsprechen. Unter Ziffer 6.1.2 der bundesrätlichen Botschaft können wir lesen, dass insgesamt nur 338 EL-Beziehende im Rahmen ihres Assistenzbeitrags auf eine Nachtassistenz angewiesen sind. Das ist der Stand 2021. Wir sprechen also von einer kleinen Gruppe von Menschen, aber der Zuschlag ist für die betroffenen Personen eben sehr wichtig. Als Assistenzbeitragsbeziehende sind sie nämlich Arbeitgebende und müssen der Nachtassistenz ein Zimmer anbieten können. Dort können sich Assistenzpersonen in der Nacht zurückziehen, wenn sie nicht aktiv im Einsatz sind. Das ist bei längeren Einsätzen sehr wichtig und auch so vorgesehen.

Mit dem geltenden EL-Mietzinsmaximum ist ein zusätzliches Zimmer für die Nachtassistenz heute nicht finanzierbar. Es ist sehr gut, dass dieser Zuschlag im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung erhöht wird. Aber es ist eben genauso wichtig, zu sehen, dass der vom Bundesrat ursprünglich vorgesehene Zuschlag zu tief ist, denn er entspricht dem Betrag für ein zusätzliches Familienmitglied und nicht für eine Nachtassistenz. Die Erfahrung von Direktbetroffenen zeigt aber gerade, dass es in der Regel eine Assistenz braucht, also eine aussenstehende Person, und dass es wichtig ist, eine entsprechende Wohnung zu finden. Bei Direktbetroffenen handelt es sich ja auch um Menschen, die im Rollstuhl sind. Wohnungen, die rollstuhlgängig sind, geschätzter Herr Kollege Hegglin, sind eben teurer wegen der speziellen Ausrüstung, die sie brauchen. Auch der Platzbedarf ist grösser.

Ich möchte Sie bitten, hier der Mehrheit zu folgen, wie es auch bereits der Nationalrat getan hat, und diesen empirisch abgestützten Zuschlag von 500 Franken pro Monat bzw. von 6000 Franken pro Jahr zu sprechen. Die Gesamtsumme von 2 Millionen Franken macht wirklich nicht sehr viel aus, wir sollten sie sprechen für diejenigen Fälle, bei denen es eben darum geht, dass eine Person im Rollstuhl mit ihrer Nachtassistenz zuhause selbstbestimmt wohnen kann.