Graf Maya · Ständerat · 2025-06-04
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-06-04
Wortprotokoll
Die Minderheit Graf Maya beantragt Ihnen bei Artikel 14a Absatz 5, einen Anspruch auf eine Pro-rata-Vergütung der Leistungen nach Artikel 14a Absatz 1 einzuführen, wenn die Person teilweise in einer Institution und teilweise zuhause wohnt.
Viele Menschen mit Unterstützungsbedarf leben einige Tage in einer Institution, aber nicht die gesamte Woche. Das derzeitige System ist daher sowohl im Alters- als auch im Behindertenbereich zu wenig durchlässig und baut für Mischformen trotz hohem Bedarf wenig sinnvolle, ja sogar störende Hürden auf.
Ich gebe Ihnen einige Beispiele: Die Zielgruppe besteht etwa aus jungen Erwachsenen, die sich am Übergang vom Jugend- zum Erwachsenenalter befinden und schrittweise mehr Selbstständigkeit erlangen möchten. Sie sind für ein paar Tage in einer Institution, aber sie sind gleichzeitig auch schon in einer Wohngemeinschaft oder in einer eigenen Wohnung, um das eigene, selbstbestimmte Wohnen zu üben. Eine weitere Gruppe sind junge Menschen in Ausbildung, die unter der Woche in einer Einrichtung leben, das Wochenende zuhause oder mehrere Tage pro Woche in einem privaten Rahmen verbringen, trotz einer grundsätzlich institutionellen Wohnform. Als Mischformen gelten auch Situationen, in denen eine ältere Person zum Beispiel wegen einer Krankheit wie Alzheimer einige Tage der Woche in einer Einrichtung verbringt, andere Tage aber noch bei ihren Angehörigen wohnen möchte.
Solche Übergangssituationen haben im jetzigen System leider keinen Platz, sie nehmen aber zu und sind auch zu begrüssen. Das Bedürfnis nach Durchlässigkeit besteht also bei allen Altersgruppen, doch im Bereich der Ergänzungsleistungen gibt es nur entweder Heim oder daheim. Eine Person hat also entweder eine Heimrechnung oder nicht, und an den anderen Tagen tragen die Angehörigen die Kosten.
Heute versuchen gewisse Institutionen, dem Bedarf nach gemischten Wohnangeboten nachzukommen. Das ist mehrheitlich in der Westschweiz der Fall. Die Entstehung solcher Angebote wird aber gehemmt, denn sie stossen bei der Finanzierung durch die Ergänzungsleistungen an Grenzen. Es braucht daher diese Flexibilisierung, und ich möchte Ihnen mit diesem Minderheitsantrag eine Pro-rata-Vergütung der Leistungen für das betreute Wohnen vorschlagen. Es ist nur ein kleiner Teil der ganzen EL-Rechnung, und die Dualität der Ergänzungsleistungen wird damit nicht gänzlich aufgebrochen. Doch es scheint mir wichtig zu sein, dass wir - gerade wenn wir daran sind, das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung zu revidieren - für das betreute Wohnen, dessen Umfang zum Glück zunimmt und wo es Mischformen gibt, eine zeitgemässe Lösung schaffen und die Durchlässigkeit des Systems ermöglichen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Minderheit Graf Maya zu folgen.