Ryser Franziska · Nationalrat · 2025-06-04
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2025-06-04
Wortprotokoll
Das Kartellrecht ist ein wichtiges Instrument zur Wahrung des freien Wettbewerbs, indem es Kartellbildungen und andere wettbewerbseinschränkende Praktiken verhindert und damit eine bessere Auswahl und tiefere Preise für Konsumentinnen und Konsumenten sowie für KMU sicherstellt. Die vorliegende Revision ist deshalb wichtig. Das Kartellzivilrecht soll gestärkt und die Widerspruchsverfahren sollen verbessert werden. Auch soll die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, also die Fusionskontrolle, modernisiert und international abgestimmt werden. Diese Reformen unterstützt die Grüne Fraktion.
Gleichzeitig sollen verschiedene Aufträge des Parlamentes umgesetzt werden. Die Einführung kürzerer Fristen bei Verfahren und einheitlicher Regeln für die Berechnung von Entschädigungen ist unbestritten. Die Erwähnung der Verfahrensgrundsätze stärkt die heutige Praxis. Jedoch flossen in diese Revision auch verschiedene Anträge zur Schwächung des Kartellrechtes ein, angestossen durch die Motion 18.4282, "Die Kartellgesetzrevision muss sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien berücksichtigen, um die Unzulässigkeit einer Wettbewerbsabrede zu beurteilen", die zur Situation vor dem Gaba-Urteil zurückkehren und die Rechtspraxis der letzten Jahre aufheben wollen.
Neu soll auch bei besonders schädlichen, harten Abreden jedes Mal nachgewiesen werden müssen, dass sich diese negativ auf den Wettbewerb ausgewirkt haben, obwohl dieser Beweis schon oft geführt wurde, ganz zu schweigen von den im Einzelfall durchaus langwierigen Abklärungen, die notwendig sind, um diesen Nachweis zu führen, da niemand weiss, wie sich die Situation ohne eine Abrede entwickelt hätte. Die Folge wären Rechtsunsicherheiten für KMU und langwierige, teure Verfahren - das Gegenteil dessen, was mit dieser Reform angestrebt wird.
Eine solche Schwächung des Kartellrechts lehnen wir dezidiert ab, denn gerade in einem so jungen Rechtsfeld braucht es Jahre, bis neue Regeln in der Praxis angekommen sind. Die heutigen Erfahrungen würden zunichtegemacht und neue Rechtsunsicherheiten geschaffen werden, insbesondere dadurch, dass neue Rechtsbegriffe eingeführt würden, die heute noch nicht in der Kartellrechtspraxis verankert sind. Zudem würden wir uns von den internationalen Entwicklungen entfernen und so auch Kooperationsabkommen mit anderen OECD-Ländern erschweren. Freuen tun sich dann wohl höchstens die Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte. Sie können von den komplizierteren, längeren und[NB]damit[NB]teureren Verfahren profitieren. Zudem werden marktbeherrschende, oftmals ausländische Unternehmen, die von einem schwachen Kartellrecht und einer Abschottung des Schweizer Marktes profitieren, den Schweiz-Zuschlag noch stärker ausspielen und zu hohe Preise [PAGE 820] realisieren. Das ist das Gegenteil dessen, was wir mit dem Gegenvorschlag zur Hochpreisinsel bezweckt haben.
Die Grüne Fraktion unterstützt die Modernisierung des Kartellrechts und eine internationale Angleichung. Aber wir wehren uns dezidiert gegen eine Aufweichung und Schwächung der Bestimmungen bezüglich Wettbewerbsabreden in Artikel 5 und des Missbrauchs der Marktmacht in Artikel 7. Wir brauchen ein Kartellrecht mit Biss. Wenn ihm heute die Zähne gezogen werden, werden wir die Reform in der Gesamtabstimmung nicht mittragen können.