Lauri Hans · Ständerat · 2003-06-17
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-17
Wortprotokoll
Ich lehne das Steuerpaket in der Fassung der Einigungskonferenz ab und möchte Ihnen beantragen, ebenfalls für Ablehnung zu votieren. Ich muss Ihnen gestehen, dass mir dieser Entscheid schwer gefallen ist. Zuerst einmal deshalb, weil mich unsere Verhandlungsergebnisse bei der Ehegatten- und Familienbesteuerung an sich überzeugten. Es ist ohne Wenn und Aber ein trauriges Ergebnis unserer Parlamentsarbeit, dass offensichtlich sechzig Jahre gebraucht wurden, um endlich die von der Verfassung verpönte Benachteiligung der Ehepaare gegenüber den Konkubinatspaaren zu beseitigen bzw. eben einer Beseitigung nahe zu bringen. Die Kantone - vom Bundesgericht, gestützt auf die Bundesverfassung, dazu gezwungen - haben diesen Schritt, wie wir wissen, schon seit längerem gemacht. Auch die höheren Abzüge für Kinder und für Betreuungskosten sind ein berechtigter und guter Fortschritt und ein echter Beitrag zur Förderung der Familien. Schliesslich ist die mit der neuen Familienbesteuerung erreichte Entlastung des Mittelstandes sehr zu begrüssen.
Schwer getan habe ich mich mit dem Entscheid zweitens deshalb, weil die Verbesserungen beim Umsatzstempel an sich gemacht werden müssen. Wollen wir keine Standortnachteile erleiden und Arbeitsplätze verlieren, so haben wir praktisch keine andere Wahl.
Schliesslich, drittens, ist mir der Entscheid nicht leicht gefallen, weil ich auch hinter gewissen Reformpostulaten bei der Wohneigentumsbesteuerung bis hin zum Systemwechsel stehen kann, sofern dieser von einer Mehrheit tatsächlich als das bessere Modell betrachtet wird, was ich allerdings für mich nicht so sehe.
Noch völlig einig ging ich mit unseren Beschlüssen in der Frühjahrssession. Wir lehnten damals einen Systemwechsel ab, akzeptierten aber einen sehr gut begründbaren Eigenmietwert des selbst genutzten Grundstückes von 60 Prozent des Marktwertes und einen ebenfalls gut einsichtigen Unternutzungsabzug.
Mit den Anträgen der Einigungskonferenz hat die Wohneigentumsbesteuerung jedoch eine Form und einen Umfang angenommen, die ich nicht mehr mittragen kann. Meine Bedenken lassen sich unter vier Stichworten zusammenfassen, wobei ich mich im Folgenden aus Zeitgründen sehr knapp fasse:
Das erste Stichwort: Es lässt sich mit einer landesüblichen Logik nicht begründen, weshalb ich für den Unterhalt eines Objektes, für das ich mir kein Einkommen anrechnen lassen muss, Steuerabzüge machen kann. Niemand käme auf die Idee, den jährlichen Unterhalt einer Segeljacht vor Steuern abziehen zu lassen. Das jetzt vorliegende Modell vermischt damit in unzulässiger Weise Elemente der alten Eigenmietwertbesteuerung mit einem neuen System. Umgangssprachlich heisst das: Man beansprucht den Fünfer und das Weggli.
Das zweite Stichwort: Das neue Modell ist ungerecht. Es ist zum Beispiel ungerecht, weil es den Mieter, der den Mietaufwand aus versteuertem Einkommen entrichtet und keinen Unterhaltsabzug geltend machen kann, gegenüber einem Eigentümer schlechter stellt. Zudem werden mit dem neuen Unterhaltsabzug krasse Ungleichbehandlungen zwischen Eigentümern kleinerer Liegenschaften und Eigentümern grösserer Liegenschaften geschaffen. Ich bin persönlich überzeugt, dass diese Regelung in den Kantonen mit der Zeit dazu führen wird, dass die Mieterseite Mieterabzüge vor Steuern politisch durchsetzen wird, mit weiteren Auswirkungen auf die kantonalen Finanzen. Das macht meines Erachtens keinen Sinn.
Das dritte Stichwort: Unsere Revision des StHG führt zu einer nicht zu rechtfertigenden Einengung der Handlungsfreiheit der Kantone, die aus einer finanziellen und wirtschaftlichen Sicht - ich betone: aus einer finanziellen und wirtschaftlichen Sicht, nicht aus einer rechtlichen, weil es um das Steuerobjekt und nicht um die Tarife geht - einer materiellen Steuerharmonisierung sehr nahe kommt, und dies, ohne dass sich die Kantone gegen den Umfang der damit verknüpften Steuerausfälle hätten zur Wehr setzen können. Wir haben damit gegen den Geist des kooperativen Föderalismus verstossen, wie wir ihn mit dem NFA neu beleben wollten. Aus politischer Sicht erachte ich dies als sehr schwerwiegend. Am Vorabend der Neugestaltung des Finanzausgleichs und des Sanierungspaketes zerstören wir gegenüber den Kantonen und der Bevölkerung in den Kantonen Vertrauen, das wir demnächst noch sehr gut gebrauchen könnten. Die Kantone agieren deshalb aus meiner Optik völlig zu Recht gegen dieses Reformwerk.
Das vierte Stichwort: Auch wenn die finanziellen Effekte aus der neuen Wohneigentumsbesteuerung erst 2009 spürbar werden, so ist das Paket doch finanzpolitisch nicht tragbar, insbesondere nicht für die Kantone. Wir haben das soeben vom Sprecher der Kommission gehört, der die Anträge der Einigungskonferenz erläutert hat. Im Nationalrat wurde dazu argumentiert, diese Problematik werde für die Haushalte ja erst im Jahr 2009 Platz greifen. Ich halte das für eine untaugliche Argumentation, zum einen, weil sich die haushaltpolitische Situation, seit dieses Steuerpaket geschnürt wurde, grundlegend verändert hat. Ich mag mich noch erinnern, dass Kollege Merz bei der Behandlung der Staatsrechnung 2000 das schöne Bild der "Königin der Nacht" brauchte: Sie blüht nur eine Nacht. Sie hat tatsächlich nur eine Nacht geblüht, und seitdem haben wir eine ganz andere Situation in den Haushalten. Zum anderen kommt irgendeinmal der Punkt, wo Quantität, also Steuerausfälle, die man noch akzeptieren kann, in Qualität umschlägt, sodass man dann sagen muss: Die Qualität stimmt nicht mehr. In diesem Zusammenhang wurde auch im Nationalrat argumentiert, es gebe ja zwischen der Erstlösung des Bundesrates und der heutigen Lösung nur einen Unterschied von 145 Millionen Franken. Aber das ist eben vor der fundamentalen Veränderung der Haushaltsituation in den letzten paar wenigen Jahren zu sehen.
Natürlich muss man sich die Frage stellen, ob wegen eines einzigen Revisionspunktes das ganze Reformpaket verworfen werden soll. Wie Sie hörten, habe ich für mich diese [PAGE 609] Frage positiv beantwortet, weil ich nicht glaube, dass uns aus einem negativen Entscheid heute aus sachlicher Sicht wesentliche Nachteile erwachsen können. Ist der politische Wille da, so dürfte es ein Leichtes sein, die Vorlage über die Ehegatten- und Familienbesteuerung sowie die Stempelvorlage sehr rasch wieder ins Parlament zu bringen und zu verabschieden. Beim Wohneigentum haben wir Zeit, denn auch die heutige Vorlage würde sich ja erst im Jahr 2008 ins Recht umsetzen lassen und ab 2009 Effekte zeigen. Es wären reine allgemein-taktische und wahltaktische Überlegungen, würde man behaupten, es sei uns nicht möglich, innert sehr kurzer Frist und damit ohne wesentlichen Schaden eine aufgetrennte Vorlage zu präsentieren.
Es wurde im Gespräch auch etwa gesagt, man könne die Wohneigentumsvorlage bis ins Jahr 2008 ja noch nachbessern. Das ist eine untaugliche Argumentation, denn wenn sie stimmt, dann ist es uns auch möglich, bis im Jahr 2008 eine neue Wohneigentumsvorlage zu machen, die dann allen Ansprüchen genügt. Es wurde wirtschaftspolitisch argumentiert und gesagt, es sei jetzt nötig, diesen Steuerimpuls zu setzen. Auch das erachte ich als ein nicht taugliches Argument, denn nichts spricht dagegen, dass wir die ersten zwei Vorlagen rasch und für sich in Rechtskraft setzen und ebenfalls ohne Verzug hinter eine weitere Wohneigentumsvorlage gehen; eine Verzögerung um ein bis zwei Jahre kann hier wohl nicht entscheidend sein.
Herr Bundesrat, ich gestatte mir die Bitte an Sie, uns sehr klar und offen zu sagen, ob der Bundesrat weiterhin hinter diesem Paket steht, und zwar nicht bloss hinter gewissen Teilen, sondern hinter dem ganzen Paket - denn nur das steht heute zur Diskussion. Wir stehen vor einem Ja/Nein-Entscheid. Sollte die Antwort aus einem Ja bestehen, so würde ich mir eine zweite Frage erlauben: Glaubt der Bundesrat nicht auch, dass er mit einer Zustimmung zu diesem Steuerpaket das im Herbst dieses Jahres zu beschliessende Sanierungspaket in höchstem Mass gefährdet? Dies deshalb, weil dem Volk und den mitbetroffenen Kantonen eine derartige Politik aus meiner Optik nicht verständlich gemacht werden kann. Sollte meine Befürchtung zutreffen, so hätten wir die sehr bedenkliche Situation, dass sich für die Haushalte des Bundes und der Kantone die negativen Effekte unserer Politik kumulieren würden bzw. - aus finanzpolitischer Sicht - ein sehr grosser und lange nachwirkender Scherbenhaufen angerichtet worden wäre. Wir hätten dann nämlich Mindereinnahmen in beträchtlichem Umfang zu gewärtigen, und wir hätten ein Sanierungspaket, das sich wegen des Widerstandes in der Bevölkerung im politischen Dialog nicht durchsetzen liesse. Ich muss Ihnen sagen, dass derjenige, der viele Frontkontakte hat - und ich nehme das für mich in Anspruch -, schon jetzt vor der Schwierigkeit steht, dass er erklären muss: Hört, es gibt dann wesentliche Einschränkungen, die im Herbst beschlossen werden, beispielsweise im Regionalverkehr, beim Ausbau des Nationalstrassennetzes und anderswo. Gleichzeitig beschliessen wir ein Steuerpaket, das noch über das hinausgeht, was gestützt auf das Jahr 2000 in der ersten Fassung des Bundesrates vorgelegt wurde.
Mit einem mutigen Nein haben wir jetzt noch die Chance, eine derartige, nicht verantwortbare Entwicklung abzulehnen! Deshalb bitte ich Sie, entsprechend Ihre Stimme abzugeben.