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Walti Beat · Nationalrat · 2025-06-04

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-04

Wortprotokoll

Sie unterstellen mir etwas, das nicht zutrifft. Deshalb weiss ich nicht, ob die Frage bei mir am richtigen Ort ist.

Ich kann Ihnen nur die Differenzierung bei Artikel 5 Absatz 3 erläutern. Da sind ja die sogenannt harten Kartellabreden besprochen, die auch die gesetzliche Vermutung der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs nach sich ziehen. Die Wettbewerbskommission subsumiert in ihrer Praxis einfach fast alle Fälle, die eine direkte oder indirekte Preiswirkung haben, unter diese Tatbestände, was dazu führt, dass die Vermutung eintritt. Da die Wettbewerbskommission gestützt durch das Bundesgericht in diesen Fällen gleichzeitig erklärt hat, dass die Erheblichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung gar nicht mehr geprüft werden müsse, kann die Vermutung wegen fehlender Prüfverfahren nicht mehr umgestossen werden. Damit wird die Vermutung juristisch gesehen zu einer Fiktion und entfaltet eine ganz andere Wirkung.

Dann sind Sie auf der nächsten Stufe des Prüfprozesses, nämlich beim sogenannten Effizienznachweis. Dieser ist aber ausserordentlich aufwendig. Da werden spezifische Anforderungen gestellt, die schwierig zu erfüllen sind. Das bringt die beteiligten Unternehmen allenfalls in Erklärungsnot - Sie müssen nicht lachen -, dies auch in Fällen, in denen [PAGE 819] die Preiswirkung, wenn man es in aller Sachlichkeit anschaut, eben gar nicht klar ersichtlich ist.

Es ist deshalb das Ziel, diese Differenziertheit hinzubringen. Ein Beispiel: Sie haben eine Entwicklungskooperation zwischen Unternehmen vereinbart, bei welcher nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie da oder dort eine Preiswirkung zur Folge hat. Sie legen Qualitätsstandards fest, die zu höheren Produktionskosten und damit in dieser Produktkategorie vielleicht zu höheren Preisen führen - dies geschieht aber durchaus in einem wettbewerblichen Markt. Dann treffen Sie eben mit dieser automatisierten Mechanik sehr viele Abreden, bei denen es volkswirtschaftlich gar nicht sinnvoll und wünschbar ist und die Konsumentinnen und Konsumenten überhaupt nicht geschädigt werden, weil sie die Produkte immer noch zu wettbewerblichen Preisen bekommen können.