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Riem Katja · Nationalrat · 2025-06-04

Riem Katja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-04

Wortprotokoll

Die Diskussion um die soziale Absicherung der Bäuerinnen wird immer wieder emotional geführt. Das ist verständlich, denn es geht um viel: um Sicherheit, um Wertschätzung und letztendlich auch um die Existenz der Familienbetriebe. Trotzdem müssen wir die Situation realistisch betrachten. Das grösste Problem ist nicht die fehlende Vorsorge an sich, sondern das fehlende Einkommen, [PAGE 840] aus dem überhaupt eine Vorsorge aufgebaut werden könnte. Das Splitting in der AHV soll dafür sorgen, dass die Leistungen aus der ersten Säule fair geteilt werden. Doch wenn die Einkommen während des Erwerbslebens tief bleiben, dann bleibt auch die Altersvorsorge zwangsläufig bescheiden, egal wie viele Versicherungen zusätzlich abgeschlossen werden. Das gilt für die Landwirtschaft genauso wie für alle anderen Bereiche mit tiefen Einkommen.

Wir sehen dies in der Praxis häufig. Viele junge Betriebsleiterfamilien stemmen sich mit enormem Einsatz durch den Alltag. Ein heute immer noch klassisches Beispiel: Eine junge Familie übernimmt einen kleinen Milchwirtschaftsbetrieb. Die Frau gestaltet den Hof mit, zieht gemeinsam mit ihrem Mann die Kinder gross und engagiert sich beispielsweise zusätzlich in der Direktvermarktung. Der Betrieb wirft zwar Einkommen ab, aber auf sehr tiefem Niveau. Zusätzlich arbeitet deshalb die Bäuerin an zwei Tagen pro Woche auswärts, um die Finanzen etwas zu stabilisieren. Diese Nebenerwerbstätigkeit trägt mittlerweile bei vielen Familien wesentlich zur Existenzsicherung bei. In der ganzen Landwirtschaft machen Nebenerwerbe einen Viertel des Einkommens aus. In der beruflichen Vorsorge stossen diese Frauen aber häufig an Grenzen. Teilzeitarbeit und kleine Einkommen führen dazu, dass sie die Eintrittsschwelle für die zweite Säule nicht überschreiten und dort ungenügend abgesichert sind. Das ist ein strukturelles Problem, dessen Auswirkungen übrigens weit über die Landwirtschaft hinausreichen.

Natürlich gibt es auch den güterrechtlichen Schutz. Was während der Ehe gemeinsam erarbeitet wurde, wird bei der Trennung geteilt. Aber auch hier gilt: Wenn wenig erwirtschaftet wurde, bleibt auch wenig zu verteilen.

Die jetzt vorgeschlagene Lösung des Bundesrates bewirkt keine Wunder, aber sie hilft, zu sensibilisieren, damit die Absicherung bei Invalidität, im Todesfall oder im Alter verbessert werden kann. Deshalb unterstützen wir diesen pragmatischen Weg. Den Rückweisungsantrag Bertschy hingegen lehnen wir ab. Er führt in andere sozialpolitische Bereiche, die mit dieser Vorlage nichts zu tun haben.

Zum Schluss möchte ich noch etwas sagen: Wir brauchen in der Landwirtschaft keine neuen Lohnmodelle, die Abhängigkeitsverhältnisse schaffen. Eine Anstellung beim Ehepartner schafft nämlich kein Mehr an Gleichstellung, sondern eher neue Abhängigkeiten. Was wir brauchen, sind starke, gut ausgebildete Bäuerinnen, die als selbstständige Partnerinnen auf Augenhöhe betriebswirtschaftlich mitentscheiden, Verantwortung übernehmen und ihre Höfe mitgestalten. Sie generieren gemeinsam als Unternehmerinnen Einkommen und nicht "nur" Lohn. Zu Ihnen, liebe Bäuerinnen, möchte ich deshalb sagen: Sie leisten Enormes für die Familie, den Betrieb und unsere Versorgung. Unser Ziel muss es sein, Sie in dieser Rolle zu stärken, mit Bildung, mit betriebswirtschaftlichem Wissen und mit Rahmenbedingungen, die unternehmerisches Handeln ermöglichen, und nicht mit mehr Bürokratie und falschen Abhängigkeiten.

Die SVP-Fraktion stellt sich deshalb klar hinter unsere Bäuerinnen und tritt nach anfänglichem Bekämpfen auf die Vorlage ein und unterstützt den Entwurf des Bundesrates. Vielen Dank, wenn Sie dies im Sinne der echten Gleichstellung mittragen.