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Rieder Beat · Ständerat · 2025-06-05

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-05

Wortprotokoll

Lassen Sie mich, bevor wir in die Differenzbereinigung einsteigen, kurz die wichtigsten Vorbemerkungen zu diesem Gesetz, das jetzt doch schon seit einem Jahr in der Parlamentsberatung ist, machen.

Der Ständerat ist Zweitrat. Ihre Kommission beriet die Differenzen zum Nationalrat in zwei Sitzungen im April 2025 sowie letztmals am 2.[NB]Mai 2025. Insbesondere ergaben sich im Beschleunigungserlass drei grosse Problembereiche: das Verbandsbeschwerderecht, die Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen und die Zusatzkonzessionen. Hierzu nahmen wir uns anlässlich der Sitzung vom 2.[NB]Mai 2025 auch die Zeit, sowohl die Vertretungen der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK), der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) und die Träger der drei grössten Wasserkraftprojekte Gorner, Trift und Grimsel als auch Vertreter der Umweltorganisationen Aqua Viva, Pro Natura, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und WWF Schweiz anzuhören. Aufgrund dieser Beratungen resultierte dann, zumindest für die Mehrheit, der Antrag gemäss Fahne.

Die Beratungen zu diesem Beschleunigungserlass dürfen nicht ohne die früheren Entscheide des Parlamentes betrachtet werden. Hier ein kurzer Rückblick: Am 21.[NB]Mai 2017 nahm das Stimmvolk das revidierte Energiegesetz an. Die Volksabstimmung stand unter dem Titel der Energiestrategie 2050. Das Energiegesetz dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und die erneuerbaren Energien zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Die Schweiz soll so die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien reduzieren und die einheimischen erneuerbaren Energien stärken. Das schafft Arbeitsplätze und Investitionen in der Schweiz. Dieses Gesetz wurde am 1.[NB]Januar 2018 in Kraft gesetzt. Das Gesetz beinhaltet drei Parameter für die Energiepolitik: Umweltfreundlichkeit, Versorgungssicherheit und Kostengünstigkeit.

Im gleichen Jahr 2018 führte der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Revision des StromVG durch, und am 3.[NB]April 2020 eröffnete er die Vernehmlassung zur erneuten Revision des Energiegesetzes. Der Bundesrat musste nämlich erkennen, dass sich die im Mai 2017 angenommene Energiestrategie 2050 nicht auf den bestehenden gesetzlichen Grundlagen umsetzen liess. Die beiden Revisionsvorlagen wurden in der Folge zum sogenannten Mantelerlass vereinigt. Die Botschaft des Bundesrates wurde am 18.[NB]Juni 2021 verabschiedet, die parlamentarischen Beratungen dauerten zwei Jahre. Sie wissen es, an der Volksabstimmung am 9.[NB]Juni 2024, also ziemlich genau vor einem Jahr, wurde der Mantelerlass angenommen.

Was regelten wir damals im Mantelerlass? Wir legten die Produktionsparameter bis ins Jahr 2035 fest: 6 Terawatt Stromproduktion aus erneuerbarer Energie, davon 2 Terawatt aus Grosswasserkraft, sicher abrufbar und steuerbar, 2 Terawatt aus Solar- und Windenergie, eine stochastische Energie, und 2 Terawatt durch Ersparnisse mittels Energieeffizienz. Für die 2 Terawatt Grosswasserkraft standen damals im Rat zwei Varianten im Raum, eine technologieneutrale Beschaffung der Energiereserve oder die sechzehn Grosswasserkraftwerke des runden Tischs. Das Parlament entschied sich dann für die sechzehn Grosswasserkraftwerke des runden Tischs und lehnte die technologieneutrale Beschaffung der Energie ab.

Im Rahmen des Mantelerlasses fällten wir einige Grundsatzentscheide, die wir nun weitertragen müssen. Die Mindestrestwassermengen wurden beibehalten, was zu Ausfällen von 2 Terawatt Strom pro Jahr bis in das Jahr 2050 führen wird. Das Parlament kam den Umweltverbänden weiter entgegen, es führte nämlich zusätzlich zu den Ersatzmassnahmen Ausgleichsmassnahmen im Mantelerlass ein, welche wir heute auch diskutieren werden. Der technologieneutrale Ansatz führt nun dazu, dass wir heute auch über die sechzehn Grosswasserkraftwerke diskutieren müssen, welche das Volk damals abgesegnet hat. Sie werden entscheiden müssen, ob die Umweltverbände nach wie vor noch einmal gegen diese Grosswasserkraftwerke Beschwerde führen können.

Um das Bild abzuschliessen, zitiere ich Ihnen aus Seite 2 des erläuternden Berichtes des Bundesrates vom 20.[NB]Dezember 2024 zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum indirekten Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative Folgendes: "Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche Unsicherheiten, ob der steigende Strombedarf allein mit erneuerbaren Energien gedeckt werden kann. Für den Bundesrat hat der Ausbau der erneuerbaren Energien zwar weiterhin erste Priorität. Der laufende Ausbau erfolgt aber gemäss Monitoringbericht zur Energiestrategie 2024 nicht bei allen neuen erneuerbaren Stromproduktionsarten im gleichen Tempo. Seit 2010 hat die Fotovoltaik absolut gesehen am stärksten zugelegt. Deutlich geringer fiel das Wachstum bei anderen Technologien aus - wie der Stromproduktion aus den Kehrichtverbrennungsanlagen und erneuerbaren Abfällen oder aus Feuerungen mit Holz und Holzanteilen sowie aus Biogas und Windenergie. Bis jetzt wurde auch keine Geothermieanlage für die Stromproduktion realisiert. Zudem ist die Nettoproduktion aus der Wasserkraft schwankend, im Jahr 2023 war diese im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig. Auch wenn mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien der Aus- und Zubau erneuerbarer Energieträger beschleunigt werden soll, ist nicht sichergestellt, dass die gesetzten Ziele erreicht werden. Es zeigt sich, dass durch die Vielzahl von Einsprachen gegen Wasser-, Wind- und Solarkraftwerke, aber auch aufgrund technischer und wirtschaftlicher Hürden, viele Projekte über Jahre oder Jahrzehnte verzögert oder gar blockiert werden."

Das ist eine akkurate Darstellung der heutigen Situation. Ihre Kommission möchte nun das Möglichste machen, damit die [PAGE 435] Produktion aus erneuerbaren Energien möglichst schnell zustande kommt. In den Volksabstimmungen und im Anschluss daran werden jeweils Kompromisse gefeiert, und es wird verkündet, dass wir damit die Ziele erreichen würden. Das weiss ich. In Tat und Wahrheit sah sich der Bundesrat in den letzten sieben Jahren aber wiederholt veranlasst, wenige Monate nach einer erfolgten Volksabstimmung zu verkünden, dass die beschlossenen Massnahmen sowohl mit Bezug auf deren Ausgestaltung als auch mit Bezug auf deren Umsetzungsgeschwindigkeit - und damit kommen wir zum Hauptpunkt des Beschleunigungserlasses - nicht ausreichend seien. Daher sollten wir uns hier bei unseren Entscheiden vergegenwärtigen, dass es darum geht, die Strategie auch effektiv umzusetzen, die wir im Mantelerlass damals beschlossen haben. Wir sind bereit für die Differenzbereinigung.