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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-06-18

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

Die Redaktionskommission führt ein stilles Dasein. Das ist auch gut so. Denn wenn es um die Redaktionskommission laut würde, wären es wahrscheinlich Äusserungen der Kritik, die sie treffen würden, und dass dem nicht so ist, ehrt uns. Trotzdem möchte ich die Stille, in welcher unsere Kommission tätig ist, heute, da sie einmal an die Öffentlichkeit tritt, ganz kurz brechen, um Ihnen zwei Sachen zu sagen.

Erste Bemerkung: Man macht sich keine Vorstellung davon, mit welcher Intensität redaktionelle Arbeiten kurz vor und während den Sessionen gemacht werden müssen. Unsere Redaktionskommission tagt in der Form von drei Subkommissionen - für drei Sprachen. Es ist immer wieder notwendig, die Tätigkeit all dieser Subkommissionen zu koordinieren. Die Redaktionskommission macht es sich bei Gott nicht leicht, wenn es darum geht, auf die Qualität der Gesetzestexte zu achten. Es sind vier Belange, deren wir uns jeweils annehmen müssen:

1. Wir haben darauf zu achten, dass die Gesetzestexte richtig sind. Das heisst insbesondere: Die parlamentarische Beratung, die extrem komplex ist und sich in verschiedenen Fahnenversionen niederschlägt, kann dazu führen, dass gewisse Unrichtigkeiten enthalten sind. Dies herauszufinden ist eine gar nicht leichte Aufgabe.

2. Wir müssen darauf achten, dass die Gesetzestexte auch in ästhetischer Hinsicht eine gewisse Qualität aufweisen. Es ist wahrscheinlich eine Zierde der schweizerischen Gesetzgebung, dass ihre Worte und Ausdrücke relativ volksnah gehalten sind, und zwar so, dass wir der Meinung sein dürfen, dass auch die einfachen Bürger unsere Gesetze verstehen.

3. Für die Schweiz besonders wichtig: Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Gesetze in den drei Landessprachen kongruent sind. Das kann nicht einfach durch eine Übersetzung Wort für Wort der Fall sein, sondern es braucht zum Teil das Eingehen auf die verschiedenen Sprachgefühle in den verschiedenen Regionen.

4. Wir müssen dafür sorgen, dass gewisse Regeln, welche für die Gesetzestechnik aufgestellt sind, eingehalten werden. Sie können es als Eigenlob empfinden, aber ich glaube, dass die Qualität unserer Gesetzgebung eine recht gute ist.

Ich hatte die Gelegenheit, mit Vertretern der EU zu sprechen, welche sich ebenfalls mit solchen Gesetzesfragen auseinander setzen. Es ist die einhellige Meinung dieser Leute in der EU, dass die Qualität der schweizerischen Gesetzgebung mit Bezug auf die Redaktion und generell mit Bezug auf die Formulierung der Gesetzestexte eine optimale ist. Gerade dieses Kompliment von aussen darf für mich Anlass sein, zwei Behörden ganz besonders zu danken, auf der einen Seite der Bundeskanzlei, welche mit ihren Sprachdiensten und zusammen mit dem Bundesamt für [PAGE 652] Justiz dafür sorgt, dass nicht nur das formal Richtige, sondern auch das redaktionell Wünschenswerte zum Tragen kommt. Ein zweiter Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdienste. Wenn Sie am nächsten Freitagmorgen eine dicke Fahne auf Ihrem Pult haben werden, bitte ich Sie, ein klein wenig an die Tausende von Schweisstropfen zu denken, die in diesen Tagen über dieser Fahne vergossen werden.

Das sind meine Bemerkungen, die nicht direkt Eintretenscharakter haben. Meines Erachtens ist es nicht nötig, weiter auf den Text der Verordnung einzugehen. Ich beantrage Ihnen, auf die Verordnung einzutreten und ihr zuzustimmen.

Damit ich das Wort nicht noch einmal ergreifen muss, möchte ich gleich noch meinen Antrag begründen, den ich zu Artikel 5 gestellt habe: Ein Problem unserer Kommission ist, dass wir zu einem Zeitpunkt tagen, wo die vorberatenden Kommissionen zum Teil auch noch tätig sind. Es ist unsere Aufgabe, diese Kommissionen einzubeziehen, wenn wir Fehler feststellen. Wir haben in der ursprünglichen Fassung versucht, eine gewisse Formalisierung des Umgangs mit den vorberatenden Kommissionen festzulegen. Wir sind nun aber dazu gekommen, dass es nicht wünschbar ist, eine zu detaillierte Regelung zu treffen, und wir im bisherigen Sinne, nämlich mit einer gewissen Pragmatik, vorgehen können. Das hängt mit den Differenzbereinigungsverfahren zusammen. Wir wissen nie, wann das Differenzbereinigungsverfahren genau beendet ist, ob die Kommissionen noch einmal tagen. Deshalb muss es unseres Erachtens dem Gespür der Redaktionskommission überlassen bleiben, wie sie von ihr festgestellte Mängel in die parlamentarische Diskussion einbringen kann. Pragmatik ist hier besser als eine umfassende Lösung.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen auch, meinem Antrag zuzustimmen.

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