Schmid Martin · Ständerat · 2025-06-05
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-05
Wortprotokoll
Beginnend mit der Frage von Kollege Müller möchte ich Ihnen aufzeigen, dass der Ständerat in der Differenzbereinigung die Vorlage wesentlich verbessert hat. Er hat nämlich auch, und darüber haben wir noch nicht gesprochen, eine Übergangsbestimmung eingeführt. Sie werden es in der Fahne sehen, auf Seite 15 gibt es Artikel 75d. Dieser Artikel nimmt Bezug auf die Bestimmung [PAGE 439] über die Entschädigung für den Solarstrom, und er enthält aus meiner Sicht eine richtige Differenzierung.
Für diejenigen Hausbesitzer, die schon im Vertrauen gebaut haben, die ihre Anlagen schon erstellt haben, soll eine Ausnahmeregelung gelten. Wir beantragen in der Version der ständerätlichen Kommission nämlich neu, dass der Bundesrat für bestehende und neue Anlagen für eine beschränkte Zeit vorsehen kann, dass die Vergütung zum Referenzmarktpreis geschieht. Das ist zentral, denn das ist ein Vertrauensschutz für diejenigen, die schon gebaut haben. Diese Diskussion, wonach man die Spielregeln für diese Hauseigentümer und Solaranlagenbesitzer nicht ändern soll, haben wir früher geführt. Hiermit erhält der Bundesrat die Kompetenz, das zu regeln. Meines Erachtens, Herr Müller, kann er, solange das technisch nicht möglich ist, auf diesen Absatz verweisen. Er erhält hier die Kompetenz, für eine beschränkte Zeit von der Regelung zur Vergütung abzuweichen. Das ist für mich der erste wichtige Punkt in dieser Diskussion. Es gibt keine Minderheit bei Artikel 75d. Ich bitte Sie, dass Sie und auch der Nationalrat diesem zustimmen, denn das ist sehr zentral für den Umgang mit der Vergangenheit.
Wir sollten jetzt aber auch die Zukunft richtig regeln. Es wurde von Kollege Müller zu Recht gesagt: Die Anträge Mühlemann und Broulis lagen uns nicht vor, wir diskutierten in der Kommission nur über die jetzigen Anträge der Mehrheit und der Minderheit.
Ich kann das System des Minderheitsantrages Stark nachvollziehen. Ich lehnte den Antrag in der Kommission nur deshalb ab, weil ich es als falsch empfand, den Solareigentümern einen Maximalvergütungs-Cap einzubauen, also eine Limitierung. Das empfand ich als falsch. Wenn der Marktpreis höher ist, dann sollen sie diese Entschädigung auch bekommen. Das war der einzige Grund, warum ich nicht dieser Meinung war.
Kollege Mühlemann nimmt jetzt diesen Aspekt raus und legt uns eine Kompromissvariante zwischen Mehr- und Minderheitsantrag vor. Ich bin überzeugt, dass dies in Kombination mit der Übergangsbestimmung die beste Variante ist, die wir hier vorliegen haben. Der Bundesrat hat die Kompetenz, die Übergangsregelung zu wählen. Später können wir die Negativaspekte der Lose-lose-Situation für die Mieter ausgleichen; denn es gibt nicht nur Win-win-Situationen, sondern auch Lose-lose-Situationen, denn jemand muss diese Mehrkosten bezahlen. Neben den Investitionsbeiträgen gibt es Stromkostenverteuerungen für diejenigen, die nicht in diesem System sind. Sie bezahlen die zusätzliche Subvention an die anderen Produzenten.
Wir müssen hier offen und ehrlich sein: In diesem System eine gerechte Lösung zu finden, gelingt sicher nicht mit dem Minderheitsantrag Stark. Herr Mühlemann hat aus meiner Sicht hingegen einen Kompromiss vorgelegt, und ich bitte Sie, dem zuzustimmen.