Wicki Franz · Ständerat · 2003-06-18
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-18
Wortprotokoll
Zur Anregung von Herrn Pfisterer habe ich nichts weiter zu sagen. Es ist wahrscheinlich richtig, dass wir hier - das überlassen wir jeweils dem Präsidenten - eine gute Ordnung haben.
Ich habe noch eine Bemerkung zu den Absätzen 2 und 5; in Absatz 2 heisst es: "Zu den Vorzimmern haben während der Session zudem Zutritt die akkreditierten Medienschaffenden und Personen, die über eine Zutrittskarte gemäss Artikel 69 Absatz 2 ParlG verfügen." Dann steht weiter bei Absatz 5: "Die Präsidentin oder der Präsident kann weitere Vorschriften über den Zutritt zum Ratssaal und seinen Vorzimmern sowie zu den Tribünen erlassen." Hier ist es die Meinung der Kommission - das möchte ich hier auch im Rat sagen -: Es ist richtig, dass die akkreditieren Personen, die eine Zutrittskarte haben, Zutritt haben. Das sind auch Besucher von Ständerätinnen und Ständeräten. Diese haben an sich Zutritt zu den Vorzimmern. Aber es sollte die Meinung sein, dass sie nur hineingelassen werden, wenn die Person, die vor dem Vorzimmer steht, das auch bewilligt. Sonst werden die Vorzimmer wirklich überlastet. Denn wenn die Mitglieder unseres Rates dort kurz etwas arbeiten wollen, können sie das nicht mehr tun, weil irgendwelche Besprechungen - mit Lobbyisten oder irgendwelchen anderen Personen - stattfinden, die dann den Betrieb stören. Solche Besprechungen [PAGE 650] sollten während der Session wenn immer möglich ausserhalb des Vorzimmers stattfinden.