Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-05
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-05
Wortprotokoll
In Konsistenz zu meinen vorherigen Aussagen unterstützt der Bundesrat auch hier die Minderheit Crevoisier Crelier. Man muss sich einfach bewusst sein, dass die Streichung, der Sie vorhin zugestimmt haben, in diesem Artikel nicht nur die Stromreserve betrifft, sondern es wären auch fahrlässige Handlungen in anderen Bereichen des Stromversorgungsgesetzes im Zusammenhang mit der Entflechtung oder der Verweigerung des Netzzuganges nicht mehr strafbar. Mit der Streichung entstünde eine Inkonsistenz in der Gesetzgebung des Bundes. So gut wie alle anderen Gesetze im Energiesektor enthalten identische Bestimmungen, nach welchen auch ein fahrlässiges Handeln strafbar ist. Es geht dabei um den konkreten Vollzug des Stromversorgungsgesetzes durch pflichtgemässes und sorgfältiges Handeln der Verantwortlichen. Dieses soll sichergestellt werden; das Handeln soll nicht nachlässig werden.
Deshalb bitte ich Sie, hier die Minderheit Crevoisier Crelier zu unterstützen.