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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-05

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-05

Wortprotokoll

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates beabsichtigt, mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative das geltende Gentech-Moratorium um zwei Jahre bis Ende 2027 zu verlängern. Das Moratorium soll inhaltlich unverändert bleiben. Es dürfen weiterhin keine Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken erteilt werden.

Bei der letzten Verlängerung des Moratoriums bis Ende 2025 beauftragte das Parlament den Bundesrat, ihm bis Mitte des Jahres 2024 einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien vorzulegen. Der Bundesrat hat am 4.[NB]September vergangenen Jahres beschlossen, diesen Auftrag mit einem neuen Gesetz, dem Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien (Züchtungstechnologiengesetz), umzusetzen. Die Ausarbeitung braucht aber Zeit. Der Bundesrat hat dem Parlament mitgeteilt, dass er die vorgegebene Frist etwas verlängern muss. Die Botschaft für dieses Gesetz soll im ersten Quartal des Jahres 2026 vorgelegt werden. Wir sind in diesem Zeitplan gut unterwegs. Die Vernehmlassung zum Züchtungstechnologiengesetz wurde bereits am 2.[NB]April 2025 eröffnet und läuft bis am 9.[NB]Juli 2025.

Mit der parlamentarischen Initiative soll nun sichergestellt werden, dass das Gentech-Moratorium Ende 2025 nicht ausläuft, bevor die Regulierung für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien in Kraft tritt, damit keine Rechtsunsicherheit besteht. Der Bundesrat hat die Verlängerung des Moratoriums in seiner Stellungnahme unterstützt, hat jedoch beantragt, das Moratorium um fünf Jahre, das heisst bis Ende 2030, zu verlängern. Der Nationalrat hat am 6.[NB]März 2025 dem Antrag des Bundesrates für eine Verlängerung um fünf Jahre zugestimmt. Die Mehrheit Ihrer WBK stimmt dem Antrag einer Verlängerung bis 2030 auch zu. Eine Minderheit Ihrer Kommission, darauf kommen wir dann, will eine Differenzierung für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien. Ich werde dazu nachher noch etwas sagen.

Ich bitte Sie, auf dieses Gesetz einzutreten. Wir hatten eine lange Diskussion im Nationalrat, ob das die Öffnung für neue Züchtungstechnologien nicht verzögert. Ich kann Ihnen garantieren: Nein, es verzögert sie nicht. Es bietet die Rechtssicherheit, dass Transgenetik, also die Einfügung fremden Erbgutes, mindestens bis 2030 sicher nicht eingeführt wird. Aber die neuen Züchtungstechnologien können, wenn Sie dem Gesetz zustimmen, auch früher in Kraft treten und bewilligt werden, dies, sobald dieses Gesetz steht.

In diesem Sinn bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.