Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-05
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-05
Wortprotokoll
Wir sind hier bei einem von zwei Punkten des Kerns der Vorlage, die entscheidend dafür sein werden, ob diese Vorlage Erfolg hat oder nicht. Es geht hier um die Ersatzmassnahmen und darum, ob diese entschädigt werden können oder nicht. Beim anderen Punkt geht es um die Beschwerdelegitimation der Verbände bei den sechzehn Wasserkraftprojekten.
Als Energieminister muss ich Ihnen sagen: Wir brauchen diesen Zubau dringend. Ich sage "dringend", aber wir alle wissen, es wird nicht im nächsten oder übernächsten Jahr sein, sondern es wird noch mehrere Jahre dauern, bis zu zehn Jahre, bis diese Projekte kommen. Wir werden dann bei einigen dieser sechzehn Projekte, die technisch schwierig umzusetzen sein werden, noch mit Alternativen kommen. Nächstes Jahr müssen wir die Liste bereits ein erstes Mal überprüfen. Aber ich glaube, es ist für alle unbestritten, dass wir mindestens diese 2 Terawattstunden brauchen. Dann haben wir aber erst einen ersten Schritt getätigt und noch lange nicht die erwähnten 60 Prozent der fossilen Energien ersetzt; es braucht dann massive weitere Schritte. Deshalb ist es das Minimum, dass die Projekte Gorner, Trift und Grimsel, die alle drei bereit sind, realisiert werden können. Das sind 1,2 Terawattstunden. Diese drei Projekte sind matchentscheidend dafür, ob ein runder Tisch zustande kommt oder nicht.
Da gebe ich Herrn Ständerat Würth recht: Wir kommen hier einfach nicht weiter. Immer dann, wenn eine Organisation wie Landschaftsschutz Schweiz sagt, sie gehe jetzt in die Begleitgruppe, kommen andere wie die Bergführer usw.: Es ist immer jemand da, der Opposition macht. Das ist nervenaufreibend, und das ist auch unverständlich, da die Bevölkerung 2017 doch beschlossen hat, aus der Kerntechnologie auszusteigen, und da sie 2023 beschlossen hat, aus den fossilen Energien auszusteigen - und da bleiben eben nur die Erneuerbaren.
Von dem her müsste ich jetzt ein flammendes Votum für die Mehrheit halten. Ich verstehe auch, dass sich die Mehrheit einen, würde ich mal sagen, Schuss vor den Bug geleistet hat. Sie machte nämlich die Aussage, jetzt seien Ersatzmassnahmen über eine Entschädigung später zu realisieren, damit es keine Verzögerungen gebe, und man wolle - das steht dann später zur Diskussion - die Beschwerdelegitimation infrage stellen. Nur, bei einem Schuss vor den Bug muss man dann fragen, ob man damit etwas erreicht hat. Und ich meine: ja - dies vielleicht auch entgegen der Aussage von Herrn Engler, wonach man jetzt nur eine akzeptierte Vorlage verfolgen will. Wenn Sie der Minderheit bzw. dem Einzelantrag Z'graggen zustimmen, kommen wir, glaube ich, zu einer akzeptierten Vorlage. Erreicht hat man dann mit diesem Schuss vor den Bug, den ich richtig finde, dass man diese Entschädigung dann wahrscheinlich mindestens bei den Ausgleichsmassnahmen leistet; ich gehe davon aus, die Schutzorganisationen akzeptieren das. Wenn Sie sie vor zwei Monaten gefragt hätten, hätten alle Schutzorganisationen gesagt, das komme niemals infrage. Am runden Tisch wurden die Ausgleichsmassnahmen als Bedingung für eine Akzeptanz der sechzehn Projekte festgelegt. Dass man da plötzlich Ausgleichsmassnahmen im Vorfeld entschädigen will, wäre aus dieser Perspektive inakzeptabel. Aber ich glaube, das wird nach dieser Debatte und indem Sie dem Einzelantrag Z'graggen zustimmen, akzeptiert werden, und das ist ein Fortschritt. Das ist meine Meinung dazu.
Ich verstehe die Haltung, dass man sagt, man wolle eine Vorlage, die entweder so stark sei, dass sie wirklich eine Beschleunigung bringe, oder die sonst halt, in Gottes Namen, abgelehnt werde. Das heisst also, besser eine klare Vorlage, dies dann verbunden mit dem Risiko der Ablehnung.
Aus Sicht des Bundesrates sehe ich das etwas anders, denn die Vorlage ist schon nicht so zahnlos. Immerhin haben wir den ursprünglichen Antrag des Bundesrates vorliegen, den ich verteidige; es gibt eine Zusammenlegung des Nutzungsplan- und des Bewilligungsverfahrens, und damit verhindern wir einen doppelten oder sogar dreifachen Gang an alle Gerichtsinstanzen. Das ist auch eine Beschleunigung, die ich nicht infrage stellen möchte. Wir haben die Zuständigkeit für Einzelbeschwerden auf das obere kantonale Gericht beschränkt, und auch das führt zu einer Beschleunigung.
Weiter haben wir die Beschwerde auf nationale Organisationen beschränkt. Kantonale Organisationen haben in dieser Vorlage kein Beschwerderecht. Dann haben Sie in der Kommission, und das möchte ich verdanken, viele einzelne Detailfragen eingebracht, die der Bundesrat so noch nicht berücksichtigt hatte. Diese führen auch zu einer Beschleunigung der juristischen Prozesse und verbessern die Vorlage.
Von daher würde ich sagen, dass ich als Bundesrat, wenn ich zwischen Ablehnung der Vorlage oder Zustimmung zur [PAGE 449] Vorlage wählen müsste, ohne dass die Ersatzmassnahmen entschädigt werden, dann lieber den Kompromiss wähle. Denn, der Kommissionssprecher hat es gesagt, der Druck der Schutzorganisationen gegen die Realisierung dieser Projekte wird bleiben.
Der Bundesrat kommt im August mit der Botschaft zur Blackout-Initiative. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat hier einen Gegenvorschlag, basierend auf den beschlossenen Eckwerten, so, wie er es öffentlich kommuniziert hat, präsentieren wird. Ich weiss nicht, ob man diesen Gegenvorschlag dann als die grosse Kanone bezeichnen kann. Aber eines ist sicher: Wenn Sie keine Fossilen mehr produzieren wollen und wenn dann auch noch die Förderung der Erneuerbaren nicht vom Fleck kommt, weil man auf Totalopposition geht - und es entscheidet sich in den nächsten Monaten, d.[NB]h. in kurzer Zeit, ob die Wasserkraftprojekte Gornerli, Trift und Grimsel realisiert werden -, dann bleiben nur noch neue Technologien und zentrale Kraftwerke. Ich bin der Meinung, diese lassen sich nur verhindern - natürlich entscheidet die Bevölkerung dann in der Volksabstimmung darüber -, wenn nicht nur über die Erneuerbaren gesprochen wird, sondern wenn in nächster Zeit auch der Beweis erbracht wird, dass sie realisiert werden können. Wenn wir dadurch von der Totalopposition wegkommen, dann ist es mir lieber, wenn wir gewisse Kompromisse eingehen und dafür einen Beschleunigungserlass haben, der die Verfahren beschleunigt. Ich sage dies, obschon ich in Anbetracht der Situation auch volles Verständnis für die Mehrheit habe.
Die Schutzorganisationen sassen auch bei mir am Tisch. Auch ich darf nicht aus der Kommission berichten, hierzu hat der Kommissionssprecher das Nötige gesagt. Aber ich sage es nochmals: Aqua Viva sass bei mir am Tisch im UVEK und sagte, man ziehe die Beschwerde gegen das Projekt Trift zurück, wenn das Beschwerderecht der sechzehn Organisationen und die Entschädigung dieser Ersatzmassnahmen nicht in diesen Beschleunigungserlass kommen. Landschaftsschutz Schweiz hat mittlerweile bekundet, dass sie in der Begleitgruppe Gornerli mitarbeiten, was vorher nicht der Fall war, weil sie nicht Hand bieten wollten. Mit einer Mitarbeit sagen sie, man arbeite mit und wolle mitbestimmen, welche Massnahmen getroffen werden müssen. Aber damit sagen sie auch, man verzichte auf die Totalopposition. Ich bin mir bewusst, dass zuerst der Beweis erbracht werden muss. Eine Garantie habe ich nicht. Aber immerhin hätten wir dann bei den Projekten Trift und Gornerli einen Fortschritt.
Gegen das Projekt Grimsel opponieren regionale Organisationen. Diese können nur ans obere kantonale Gericht gelangen. Wenn der Beschluss durchkommt, dann ist der juristische Weg zu Ende, dann wird die Erhöhung der Grimsel-Staumauer ermöglicht. Gegen das Projekt Trift kommt die einzige Beschwerde von Aqua Viva. Wenn sie diese zurückziehen, wird der Bau möglich. Gegen das Projekt Gornerli wehrt sich Landschaftsschutz Schweiz. Hier müssen wir intensiv nach Lösungen suchen, und ich würde mich dazu auch bereit erklären. Ich war bereits verschiedentlich im Wallis. Ich tue alles in meiner Macht Stehende, dass dieses Projekt kommt. Dieses Projekt braucht es für die Stromproduktion, aber letztlich auch für den Hochwasserschutz von Zermatt. Dafür werde ich mich einsetzen. Ich bin dann froh, wenn ich den Beschleunigungserlass habe und wenn wir diese beschleunigten Elemente haben.
Weshalb habe ich Bedenken, wenn diese zwei Anträge hier durchkommen? Ich habe bereits hinsichtlich der Schlussabstimmung Bedenken. Es gibt Vertreterinnen und Vertreter des Parlamentes, die sagen, man wolle keine Windenergie, man wolle keine Beschleunigung, man werde die Vorlage deshalb ablehnen. Wenn sich diese Stimmen mit jenen kumulieren, welche die Vorlage wegen des Beschwerderechts ablehnen, dann weiss ich nicht, ob wir diesen Beschluss durchbringen.
Wenn wir ihn durchbringen, dann kommt wahrscheinlich ein Referendum, und das gibt eine unschöne Geschichte. Hier muss ich sagen, und das können Sie mir vorwerfen: Ich erklärte im Abstimmungskampf zur Vorlage für eine sichere Stromversorgung vor den Kameras mehrfach selbst, dass das Beschwerderecht bestehen bleibe und die Ausgleichsmassnahmen und Ersatzmassnahmen ein Teil dieser Massnahmen seien. Das sind meine Gründe, weshalb ich - bei allem Verständnis für die Mehrheit angesichts der aktuellen Situation - in der Gesamtsicht sage: Stimmen Sie dem Einzelantrag Z'graggen zu.
Nochmals: Sie haben mit diesem Schuss vor den Bug viel erreicht. Der Einzelantrag Z'graggen, Ausgleichsmassnahmen zu entschädigen, wäre hier nicht im Raum, wenn die Anträge der Mehrheit nicht gestellt worden wären. Das ist nicht ein Zurück auf Feld eins, sondern ein wesentlicher Fortschritt für diese Projekte. Sie haben erreicht, dass Schutzorganisationen sagen: Wir ziehen die Beschwerde zurück. Ohne diese Arbeit hätten Sie das nicht erreicht, und es wäre schade, wenn man jetzt aufgrund eines Festhaltens dann die ganze Vorlage gefährden würde.
Das ist die Haltung des Bundesrates. Ich bitte Sie, dem Einzelantrag Z'graggen zuzustimmen.