Graf Maya · Ständerat · 2025-06-05
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-06-05
Wortprotokoll
Mit der Minderheit, die ich hier vertreten darf, beantragen wir Ihnen die Annahme des Kompromisses aus dem Nationalrat. Es ist ein breit abgestützter Kompromiss, der auch von betroffenen Stromunternehmen und der Branche unterstützt wird. Er vereinbart die Bedürfnisse von Beschleunigung, Naturverträglichkeit und Rechtsstaat. Auch die Kantone haben uns über die Konferenz kantonaler Energiedirektoren und die BPUK dazu ermutigt, einen Kompromiss zu finden. Sie haben es gehört, auch Herr Bundesrat Rösti appelliert an uns, hier und heute diesen zweiten wichtigen Kompromiss zu finden. Auch die Umweltverbände haben uns signalisiert, dass sie einverstanden sind. Es sagen uns also alle Seiten, dass wir heute unbedingt diesen Kompromiss finden müssen.
Wie sieht der Vorschlag aus? Er folgt einer Dreierregel: Immer drei Organisationen müssen gemeinsam Beschwerde erheben, dies mit den folgenden Vorteilen. Die Fundamentalopposition von einzelnen Kleinorganisationen, wie sie bisher möglich war, kann verhindert werden. Es gibt einen minimalen Rechtsschutz, aber, und das ist wichtig, es gibt einen Rechtsschutz mit seiner präventiven Wirkung für eine sorgfältige Umsetzung, und diese Wirkung bleibt bestehen. Bei grossen Bedenken zu konkreten Punkten bezüglich der Umsetzung kann weiterhin eine gerichtliche Überprüfung verlangt werden, wenn drei Organisationen zusammen dies möchten.
Somit sind die wichtigen Kriterien erfüllt. Der Bau dieser Projekte kann rasch voranschreiten, was wir alle wollen. Gleichzeitig ist ein minimaler Rechtsschutz gewährleistet, was für einen Rechtsstaat wie die Schweiz unabdingbar ist. Der Kompromiss stärkt auch die Mehrheitsfähigkeit dieser Vorlage, was dringend angezeigt ist.
Mit der Annahme des Antrages der Mehrheit und dem daraus folgenden Wegfall des Verbandsbeschwerderechtes bei diesen sechzehn Projekten fallen alle diese Vorteile weg. Sie erinnern sich: Vor fast genau einem Jahr - es jährt sich in drei, vier Tagen - hat die Schweizer Bevölkerung mit 68 Prozent Ja zur Vorlage für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien gesagt. Darin wurden die Rahmenbedingungen zugunsten der sechzehn Projekte stark verbessert, was gewollt war. Ich kann Ihnen versichern, ich war für diese Vorlage Wochenende für Wochenende auf Podien unterwegs und warb für dieses Ja, weil ich überzeugt war, dass wir diese Beschleunigung und auch diese sechzehn Projekte für die Energiewende brauchen. Sie müssen sorgfältig erarbeitet werden und rechtsstaatlich standhalten.
Bei der Abstimmung wurde - das haben Sie und auch ich in den Gesprächen oft betont - der Bevölkerung versprochen, dass für den Fall, dass es kritische Punkte gibt, die ein Gericht auf ihre Rechtskonformität hin beurteilen müsste, die Beschwerdemöglichkeiten erhalten bleiben. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wurde gesagt, dass die Beschwerdemöglichkeiten durch die Umweltorganisationen auch in diesem Rahmen bestehen bleiben. Herr Bundesrat Rösti sagte es, dies stand nicht nur im Abstimmungsbüchlein, sondern es war auch am runden Tisch abgemacht. Herr Bundesrat Rösti bestätigte das, er betonte auch auf den vielen Podien immer wieder, dass sowohl das Natur- und Heimatschutzgesetz wie auch diese Beschwerdemöglichkeiten im Rahmen dieser sechzehn Projekte bestehen bleiben. Es wäre also nicht nur rechtsstaatlich absolut problematisch, den Rechtsschutz hier auszuhebeln. Es wäre auch ein Verstoss gegen Treu und Glauben, und ich muss Ihnen sagen, wir dürfen nicht zulassen, dass wir das Vertrauen der Bevölkerung verspielen, das sie nach einer Abstimmung, nach einem Volksentscheid, in uns hat. Wir müssen das demokratiepolitisch beachten.
Es wurde bereits gesagt, dass es, sollte es jetzt nicht gelingen, hier einen Kompromiss zu finden, nicht schneller, sondern viel länger geht. Ich möchte das verhindern. Ich möchte verhindern, dass wir hier nicht vorwärtsmachen und vielleicht sogar noch ein Totalabsturz droht. Daher möchte ich Sie heute bitten, dass wir auch diesen zweiten Kompromiss eingehen, das heisst, das Verbandsbeschwerderecht bei diesen sechzehn Projekten nur bei drei gemeinsam vorgehenden Organisationen gelten zu lassen. Der Kompromiss ist breit abgestützt, alle betroffenen Stromunternehmen und deren Dachverbände unterstützen ihn.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Minderheit und somit dem Nationalrat zu folgen.