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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2000-03-16

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-16

Wortprotokoll

Erste Bemerkung: Ich hätte eigentlich aufgrund der Äusserungen von Kollege Stähelin eine Unterstützung des Votums von Herrn Hofmann erwartet und möchte noch etwas nachstossen. Ich möchte Ihnen, Herr Bundesrat Leuenberger, für Ihre konsequente Haltung in dieser Frage herzlich danken; Sie erleichtern den Kantonen damit wesentlich die Durchsetzung gewisser Massnahmen. Ich möchte deutlich festhalten: Wir haben in diesem Land genügend Kapazitäten, sowohl für die Verbrennung wie für den Transport von Abfällen.

Zweite Bemerkung: Selbstverständlich ist der Bundesrat bei der Anwendung des Verbrennungsgebotes an das Verhältnismässigkeitsprinzip gebunden; dafür braucht er aber keine Empfehlung des Ständerates. Es ist selbstverständlich, dass er die Frist um ein paar Monate erstrecken darf.

Dritte und wichtigste Bemerkung: Die Überweisung der Empfehlung wäre ein politisch falsches Zeichen, und zwar aus drei Gründen:

1. Es wäre ein politisch falsches Zeichen der Auffassung des Preisüberwachers gegenüber, der offenbar immer wieder - das ist jedenfalls die Meinung im Vorstand der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz - die Auffassung vertritt, dass wir in diesem Land zu wenig Anlagen hätten, zusätzliche bauen und nicht die vorhandenen besser ausnützen müssten, weil die Preise angeblich zu hoch seien. Diese Auffassung ist zumindest in Zweifel zu ziehen, um nicht mehr zu sagen.

2. Jetzt sind Gerichtsverfahren im Gang, um diese Verbrennungspflicht für Abfälle durchzusetzen. Es ist so den [PAGE 117] Gerichten gegenüber ein falsches Signal, wenn wir Fristerstreckungsmöglichkeiten andeuten.

3. Wenn ich diese Empfehlung richtig verstanden habe, ist darin deutlich die Rede von einer möglichen Änderung der Verordnung an sich. Das wäre letztlich ein Rückenschuss für alle Kantone, die sich die Mühe genommen haben, diese harte Auseinandersetzung zu führen. Ich war vor Jahren schon in vielen Gemeinden unterwegs und habe versucht, sie davon zu überzeugen, rechtzeitig zu handeln. Sie machen also den Baudirektorinnen und Baudirektoren, die sich Mühe gegeben haben, die bundesrechtlichen Pflichten zeitgerecht zu erfüllen, Probleme.

Ich bitte Sie deshalb, den Verhältnismässigkeitsgrundsatz zwar zu unterstützen, aber die Empfehlung nicht zu überweisen.