Engler Stefan · Ständerat · 2025-06-05
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-05
Wortprotokoll
Beide parlamentarischen Initiativen verfolgen mit unterschiedlichem Ansatz das Ziel der Medienförderung. Sie nehmen damit auch punktuell Anliegen wieder auf, die Teil der grossen, vom Volk im Jahre 2022 abgelehnten Medienförderungsvorlage waren.
Das Grundanliegen wird von niemandem ernsthaft bestritten und hat sich auch nicht verändert: Unabhängigen und vielfältigen Medien soll geholfen werden, weil sie in der Schweiz eine wichtige demokratische Funktion erfüllen. Eine lebendige Demokratie lebt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger gut informiert sind. Nicht einig war man sich, als im Jahre 2022 darüber abgestimmt wurde, was die richtigen oder zweckmässigen Massnahmen seien; nicht einig war man sich über die Adressaten der Förderung und über das Preisetikett.
Die beiden mit den parlamentarischen Initiativen wieder aufgenommenen Anliegen standen - so beurteilt dies jedenfalls die Kommissionsmehrheit - nicht im Zentrum der Kritik am Massnahmenpaket. Deshalb und weil sich die Ausgangslage mit schwindender Medienvielfalt, Lücken im qualitativen Informationsangebot und sinkenden Werbeeinnahmen nicht verbessert hatte, schafften die beiden parlamentarischen Initiativen die Kommissionshürden bis zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes, und dieser liegt nunmehr vor.
Die unterbreiteten Anpassungen des Radio- und Fernsehgesetzes zielen darauf ab, in zwei Bereichen Verbesserungen zu erzielen. Erstens will die parlamentarische Initiative Chassot eine Stärkung der den Medien vorgelagerten Dienstleistungen, etwa im Bereich der Aus- und Weiterbildung, der Etablierung journalistischer Standards und der Aufarbeitung von Informationen durch Nachrichtenagenturen. Zweitens[NB]will[NB]die[NB]parlamentarische Initiative Bauer die Bandbreite für die Abgabenanteile für die lokalen und regionalen Radio- und Fernsehproduzenten mit Leistungsaufträgen anpassen.
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen beider parlamentarischen Initiativen entsteht kein Mehrbedarf an allgemeinen Bundesmitteln. Sie werden ausschliesslich über die Abgabe für Radio und Fernsehen finanziert. Wenn die gesamte Bandbreite für die Unterstützung der lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstalter ausgeschöpft würde, betrüge der Mehrbedarf für beide Förderungsgefässe 35 Millionen Franken.
Der Gesetzentwurf der Kommissionsmehrheit stiess in der Vernehmlassung grossmehrheitlich auf Zustimmung. Vereinzelte Ablehnung und Vorbehalte wurden mit demokratie- und ordnungspolitischen Überlegungen begründet. Ihre KVF beantragt Ihnen also in der Mehrheit, auf die Vorlage einzutreten. Eine Kommissionsminderheit lehnt Eintreten ab. Bei einer Reihe von Bestimmungen steht der Mehrheit eine Minderheit gegenüber. Eine Minderheit will lediglich das Anliegen der parlamentarischen Initiative Bauer erfüllen und verlangt somit die Streichung sämtlicher allgemeinen Fördermassnahmen. Der Bundesrat unterstützt die Vorlage grundsätzlich und trägt bis auf zwei Korrekturen die Vorlage der Mehrheit mit, worauf in der Detailberatung zurückzukommen sein wird.
Zwei Worte noch zum Eintreten, nachdem Eintreten ja bestritten wird: Natürlich hat sich die Kommission mit der Frage auseinandergesetzt, ob es politisch angemessen ist, nach der Abstimmung über das Medienförderungspaket jetzt einen neuen Anlauf für eine Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes zu nehmen. In der Zwischenzeit sind allerdings auch schon mehr als drei Jahre ins Land gezogen.
Auch die Frage, in welchem Zusammenhang die SRG-Initiative "200 Franken sind genug!" mit den Revisionsthemen steht, wurde bedacht. Die Kommissionsmehrheit vertritt die Auffassung, dass Medienförderung, wenn überhaupt, nur in kleinen und für den Staatshaushalt möglichst neutralen Dosen verabreicht werden kann. Diese Vorlage stärkt die lokale und regionale Radio- und Fernsehproduktion und damit die Berichterstattung über Ereignisse und Themen, die sich vor der eigenen Haustüre abspielen. Das zweite Gefäss soll bessere Voraussetzungen für eine qualitativ gute Berichterstattung schaffen, indem es die Aus- und Weiterbildung von Journalistinnen und Journalisten sowie den Zugang zu Informationen von Nachrichtenagenturen verbilligt.
Im Falle einer Annahme der SRG-Initiative müsste das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen angepasst werden, da die gesetzliche Bandbreite von 6 bis 8 Prozent für die Förderung der privaten Radio- und Fernsehveranstalter nicht mehr ausreichen würde, um, wie von der Initiative nämlich verlangt, mindestens den mit der Konzession versprochenen Betrag ausrichten zu können.
Noch ein Wort zur Verfassungsgrundlage der Vorlage: Sie stützt sich, soweit die Förderung Radio und Fernsehen und damit auch lokale und regionale Veranstalter betrifft, auf Artikel 93 der Bundesverfassung, "Radio und Fernsehen". Das betrifft die Bereitstellung und Zuweisung von Mitteln aus der Radio- und Fernsehabgabe an die Veranstalter wie auch die Unterstützung allgemeiner Fördermassnahmen, die [PAGE 463] allerdings hauptsächlich Radio- und TV-Veranstaltern zugutekommen müssen.
Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit somit, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung jeweils der Mehrheit zu folgen.