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Burkart Thierry · Ständerat · 2025-06-05

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-05

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen namens der Minderheit, der Fassung des Ständerates, wie sie das letzte Mal beschlossen worden ist, und damit dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Weshalb? Ich nenne zwei Gründe: 1.[NB]Flexibilität; 2.[NB]rechtliche Beurteilung im Nachhinein.

Worum geht es hier? Es geht hier um den Abruf der Stromreserve auch im Falle einer fehlenden Markträumung. Es geht also darum, dass der Bundesrat die Möglichkeit erhalten soll, bei einer Gefährdung des stabilen Netzbetriebs zu reagieren. Denn bei einer Krise muss der Bundesrat schnell und wirkungsvoll reagieren können. In diesem Sinne ist es falsch, wenn der Gesetzgeber dem Bundesrat hier Fesseln anlegt. Der Bundesrat braucht für den Fall einer Krise Handlungsfreiheit. Er braucht sie, damit er das Ziel, einen stabilen Netzbetrieb zu gewährleisten, erreichen kann.

Weshalb fordert der Nationalrat hier das Gegenteil? Weshalb möchte er, dass die Latte höher gelegt wird und dass dies nur bei "einer unmittelbaren Gefährdung" erfolgt? Er hat Angst. Er hat Angst, dass der Bundesrat seine Verantwortung nicht wahrnimmt. Das ist aber falsch. Gerade in einer Krisensituation sollte das Parlament dem Bundesrat sein Vertrauen schenken, dass er das, was er tut, richtig tut und seine Kompetenzen mit Augenmass wahrnimmt. Aber ich glaube, dass das in der Wirkung gar nicht so grosse Folgen hat. Denn in einer solchen Situation würde der Bundesrat ohnehin so handeln, wie es von ihm verlangt wird, um den stabilen Netzbetrieb weiter zu gewährleisten; davon bin ich überzeugt. Es ist deshalb unnötig, dass man höhere rechtliche Voraussetzungen schafft. Dann würde nämlich im Nachhinein überprüft werden, ob der Bundesrat rechtmässig gehandelt hat oder nicht.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang, an eine Geschichte zu erinnern, die wir erlebt haben; es ist nicht ganz dasselbe, aber es geht in dieselbe Richtung: Im Herbst 2022 stellte der Bundesrat fest, dass aufgrund des Ukraine-Krieges, des massiven Rückgangs der Stromproduktion aus AKW in Frankreich und eines drohenden tiefen Wasserstandes im folgenden Winter eine Stromversorgungs-Mangellage eintreten könnte. Er reagierte deshalb schnell und liess in kurzer Zeit und gestützt auf Notrecht in Birr (AG) ein Reservekraftwerk mit acht Gasturbinen erstellen. Im Nachhinein wurde eine Beschwerde eingereicht, und das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass die Voraussetzungen, um das zu tun, rechtlich nicht gegeben waren. Das Bundesverwaltungsgericht anerkannte zwar, dass es vielleicht zu einer Stromknappheit hätte kommen können; man hätte dies aber wahrscheinlich durch Sparmassnahmen ausgleichen können. Zudem wurde bemängelt, dass der Bundesrat keine Alternativen geprüft habe. Nur: Es ist für die Richterinnen und Richter ein Leichtes, im Nachhinein festzustellen, dass man es hätte anders machen können. In einer Krise ist die Ausgangslage eine andere, indem man eben nicht weiss, was am nächsten Tag sein wird, und man sich absichern muss.

Das ist das, was wir im Namen der Schweizer Bevölkerung und der Schweizer Wirtschaft vom Bundesrat in einer solchen Situation verlangen. Denn wir wissen, dass eine unzureichende Stromversorgung für unser Land ein grosses Risiko darstellt. Und die Stromversorgung ist dann eben auch gefährdet, wenn der Netzbetrieb nicht stabil gewährleistet werden kann. Deshalb ergibt es keinen Sinn, dem Bundesrat hier Fesseln anzulegen. Deshalb ergibt es keinen Sinn, ihm hier [PAGE 454] die Flexibilität zu nehmen, die er ohnehin haben muss und von der er in einer Notlage auch Gebrauch machen wird. Dem Bundesrat aber im Nachhinein mit einem Rechtsverfahren auf die Finger zu klopfen, weil er den ihm auferlegten rechtlichen Voraussetzungen unter Umständen nicht genau nachzukommen wusste, ergibt keinen Sinn.

Insofern bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und damit dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und unserer Haltung vom letzten Mal treu zu bleiben.