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Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2025-06-10

Wortprotokoll

Die Mehrsprachigkeit ist ein Wesensmerkmal der Schweiz. Ihre Pflege ist eine zwingende Voraussetzung für den nationalen Zusammenhalt. In verschiedenen Kantonen gibt es Forderungen nach einem Abweichen von der Sprachenstrategie. Der Bundesrat verfolgt die Diskussionen zum Sprachunterricht sehr aufmerksam. Eine unmittelbar effektive Konsequenz der geäusserten Forderungen ist bislang nicht erkennbar. In Anbetracht der Entwicklungen werde ich zeitnah eine Delegation der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) treffen. Der Bundesrat hat im Jahr 2016 die Änderung des Sprachengesetzes sistiert. Er vertraut darauf, dass die Kantone ihrer Verantwortung weiterhin nachkommen. Dieser Weg hat sich bisher bewährt. Sollte der Sprachenkompromiss aber effektiv erodieren, hat der Bund die Möglichkeit, einzugreifen und die Stellung der Landessprachen in der obligatorischen Schule und die Harmonisierung des Unterrichts sicherzustellen.

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