Stark Jakob · Ständerat · 2025-06-10
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-10
Wortprotokoll
Zuerst die Vorlage kurz im Überblick: Am 28.[NB]Mai 2025 hat sich in Blatten im Lötschental eine verheerende Naturkatastrophe ereignet. Ein massiver Gletscher- und Bergsturz hat einen grossen Teil des Dorfes Blatten sowie den Weiler Ried unter einer riesigen Masse aus Stein, Eis und Schlamm begraben. Fast das gesamte Dorf Blatten und seine Infrastruktur wurden zerstört. Eine Person wird seit dem Bergsturz leider vermisst. Dank der rechtzeitigen Evakuation konnten weitere Todesopfer glücklicherweise vermieden werden.
Aufgrund dieser Katastrophe beantragt der Bundesrat, gestützt auf Artikel 103 der Bundesverfassung, als Zeichen der Solidarität einen Sofortbeitrag des Bundes von 5 Millionen Franken. Dies entspricht rund 15[NB]000 Franken pro Einwohnerin und Einwohner mit festem Wohnsitz in Blatten; per 28.[NB]Mai 2025 waren es 303 Einwohnerinnen und Einwohner. Damit sollen Sofortmassnahmen finanziert werden, die nicht durch Versicherungen oder Subventionen abgedeckt sind und rasch umgesetzt werden müssen oder der Milderung von Härtefällen in der Bevölkerung dienen. Der Bund wird die 5 Millionen Franken an die Gemeinde überweisen, welche für die Verteilung zuständig ist und dem Bund darüber Bericht erstatten wird.
Den Betrag von 5 Millionen Franken beantragt der Bundesrat als Nachtrag Ia zum Voranschlag 2025. Die dafür notwendige gesetzliche Grundlage soll mit dem Bundesgesetz über die Soforthilfe für Blatten geschaffen werden. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, dieses Gesetz gemäss Artikel 165 Absatz 1 der Bundesverfassung als dringlich zu erklären und seine Gültigkeit auf ein Jahr zu beschränken.
Die Finanzkommission hat das Geschäft heute Vormittag beraten. Sie hat die Vorlage positiv aufgenommen und dankt dem Bundesrat für sein rasches und umsichtiges, mit Kanton und Gemeinde koordiniertes Handeln. Das zeigt und stärkt die Solidarität mit der Bevölkerung von Blatten und dem Lötschental, jetzt und für die Zukunft. "Unus pro omnibus, omnes pro uno" steht nicht einfach in der Bundeshauskuppel - es wird auch gelebt.
Im Detail wurden in der Finanzkommission auch einige kritische Punkte besprochen, zum Beispiel die Frage der Verhältnismässigkeit der sofortigen Bundeshilfe im Vergleich zu anderen Naturkatastrophen, wie kürzlich im Maggiatal oder früher in Bondo oder La Chaux-de-Fonds, oder auch zur gegenwärtig schwierigen Lage in Brienz in Graubünden.
Den Unterschied macht jedoch ganz klar das Riesenausmass des Bergsturzes in Blatten aus, der das Dorf und einen Weiler förmlich begraben und ausradiert hat. Viele Einwohnerinnen und Einwohner konnten während der halbstündigen Evakuationszeit nur das Nötigste mitnehmen oder waren abwesend. Und jetzt ist alles fort bzw. tief unter Schutt und Eis begraben. Die Leute haben nichts mehr. Auch die Kirche und der Friedhof sind fort, ebenso das Gemeindehaus mit allen Akten.
Klar ist, dass mit dem gewählten Vorgehen ein Präjudiz für vergleichbare Naturkatastrophen in Zukunft geschaffen wird. Angesichts der tiefen Wahrscheinlichkeit eines solchen drastischen Ereignisses ist ein solches Präjudiz aber sicherlich vertretbar. Vergleichbar Betroffene werden in Zukunft mit vergleichbarer Bundeshilfe rechnen dürfen. In der Kommission stellte man sich jedoch auch die Frage, ob der Bund als Alternative zum befristeten Gesetz nicht ein ordentliches Gesetz zur Unterstützung bei ausserordentlichen Naturereignissen und Katastrophen schaffen sollte. Für die dringliche Hilfe für Blatten wäre das jedoch zeitlich gesehen keine Alternative. Die Frage werden wir aber demnächst im Rahmen der parlamentarischen Initiative Regazzi 24.446, "Einrichtung eines nationalen Fonds für Naturkatastrophen", diskutieren können.
Ein weiteres in der Kommission angesprochenes Thema war die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch den Bund. Angesichts der Soforthilfe des Kantons Wallis mit 10 Millionen Franken wird der Vorrang des Kantons vor dem Bund hier klar eingehalten. Ein Thema war auch das fehlende Obligatorium für eine Gebäudeversicherung im Kanton Wallis. Diesbezüglich ist hier nur wichtig zu wissen, dass die Bundeshilfe nur für nicht versicherbare Schäden ausbezahlt werden darf.
Abschliessend möchte ich nochmals festhalten, dass es der Finanzkommission, zusammen mit dem Bundesrat, sehr wichtig ist, mit dem Solidaritätsbeitrag eine wichtige Sofortunterstützung für die Bevölkerung von Blatten zu leisten, [PAGE 467] materiell zu helfen, aber auch ein wichtiges Zeichen zu setzen für eine Perspektive in die Zukunft.
Die Finanzkommission beantragt einstimmig, sowohl dem Gesetz als auch dem Bundesbeschluss zuzustimmen.