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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-10

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-10

Wortprotokoll

Ich möchte den Äusserungen von Ständerat Rieder einfach nochmals eine Aussage zur Dimension dieses Ereignisses hinzufügen, auch wenn man das bereits lesen konnte. Der Schuttkegel beläuft sich auf 2 Kilometer Länge, 400 Meter Breite und 200 Meter Tiefe. Das zeigt die Ausserordentlichkeit dieses Ereignisses. Und das Ereignis ist leider noch nicht abgeschlossen, das muss man auch immer noch sagen. Man darf nach wie vor nicht in diese Zone, weil es zu gefährlich ist. Deshalb konnten bis heute auch keine Zusatzabklärungen zur Frage getätigt werden, wie hoch dereinst die Gesamtkosten für die Sanierung sein werden. Ich habe von zuständigen Mitarbeitern betreffend die Gefahrenlage in Blatten gerade jetzt erfahren, dass die Schätzung des Volumens an Schutt, der noch herunterkommen könnte, bei 1 Million Kubikmetern liegt. Damit will ich sagen, dass das Ereignis nach wie vor nicht abgeschlossen ist. Ich kann an dieser Stelle nur den Blattnerinnen und Blattnern und insbesondere auch der örtlichen Behörde, die nach meiner Beurteilung von aussen hervorragende und hochprofessionelle Arbeit leistet, die nötige Kraft wünschen. Diese Arbeit gilt es weiterzuführen, und das wird noch lange dauern.

Diese Vorbemerkung habe ich unter anderem gemacht, um Ihnen aufzuzeigen, dass wir hier eigentlich keinen Präzedenzfall haben. Wenn in diesem Jahr oder in naher Zukunft anderswo das Gleiche passiert - ob das der Fall sein wird, wissen wir einfach nicht -, müssen wir selbstverständlich mit gleicher Elle messen. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist nicht gleich null, aber sie ist zumindest sehr klein.

Wir können hier sagen, dass bei allen anderen Ereignissen, die ebenfalls schlimm waren und schlimm sind und die es in keiner Weise zu verkleinern oder zu verniedlichen gilt, die Auswirkungen doch kleiner sind. Ich denke hier an Verschüttungen oder an Fälle, in denen Dächer weggeweht werden. Der grosse Unterschied ist, dass man in solchen Fällen, vielleicht von einzelnen Ausnahmen abgesehen, ins Gebäude gehen und das Nötige herausnehmen kann. Im Fall von Blatten - es wurde vom Kommissionssprecher bereits erwähnt - waren jedoch viele Leute gar nicht im Dorf, als es evakuiert wurde. Man hat den Leuten gesagt, dass sie nur eine Viertelstunde Zeit haben. Viele Leute hatten jedoch gar keine Zeit, weil sie nicht vor Ort waren. Sie hatten also einfach die Kleider, das Portemonnaie und wahrscheinlich das Handy. Mittlerweile werden sie das Nötige zugekauft haben. Das zeigt etwas den Unterschied.

Mir ist es wichtig, das hier aufzuzeigen, um eben auch zu zeigen, dass in anderen Fällen, die wir ebenfalls sehr ernst nehmen, die wir ernsthaft begleiten und in denen wir allfällige Lücken auch mit Ihnen besprechen, nicht ähnliche Forderungen kommen können.

Der Bundesrat hat mir ja bereits vor diesem Ereignis Eckwerte zur Eröffnung einer neuen Vernehmlassung gegeben, die die Bewältigung der Ereignisse im Tessin, im Wallis und in Graubünden anbelangt. Wir haben festgestellt, dass sehr [PAGE 469] hohe Restkosten für die Gemeinden bleiben. Wir haben gesetzlich die Möglichkeit, falls eben die Restkosten sehr hoch sind, Ihnen einen Sonderkredit zu beantragen. Ich sage das, um noch schnell auf die parlamentarische Initiative Regazzi zu antworten. Ich habe damals dem Bundesrat gesagt, dass wir damit kein Präjudiz schaffen. Es ist klar, dass man aus Sicht des Bundesrates nicht das Signal geben will, dass wir jetzt dann gerade einen Fonds brauchen. Für mich ist selbstverständlich, dass wir nach diesen verschiedenen Ereignissen im letzten Jahr und in diesem, die zu zwei Sonderkrediten geführt haben, über die Zukunft sprechen müssen, im Sinne von Learnings. Da ist die parlamentarische Initiative Regazzi ein geeignetes Instrument, in dessen Rahmen man das wird diskutieren können. Dafür braucht es aber die nötige Zeit.

Wichtig ist mir, Folgendes zu betonen: Wir haben jetzt, was für Blatten relevant wird und für die Kantone relevant ist, neben diesem Sonderkredit die Möglichkeit, entsprechende Massnahmen und die nötigen Zusatzhilfen über das Waldgesetz und das Wasserbaugesetz zu sprechen. Dieses Instrument haben wir zur Verfügung, einfach nicht spontan. Wir stehen also bei dieser Diskussion, würde ich mir gestatten zu sagen, nicht unter Zeitdruck. Aber diese Diskussion braucht es natürlich auch. Das wollte ich zu dieser parlamentarischen Initiative sagen und damit auch meine öffentlichen Aussagen einordnen.

Wichtig ist, dass der Bundesrat drei Beschlüsse gefasst hat. Der erste, dieser Sonderkredit, ist jetzt hier im Rat. Ich möchte dem Präsidenten und Ihnen recht herzlich danken, dass es möglich ist, diesen Kredit hier zu diskutieren und hoffentlich dann auch zu verabschieden, auch im Nationalrat. Das ist nicht selbstverständlich, aber nötig. Das ist die kurzfristige Angelegenheit. Diese 5 Millionen Franken sollen, wie es vom Kommissionssprecher gesagt wurde, zur Linderung von allfälligen Härtefällen eingesetzt werden, die nicht durch Versicherungen oder Subventionen abgedeckt sind. Sie haben gehört, dass die Grundstücke nicht versichert sind; die Gebäudeversicherung entschädigt nur das Gebäude selbst. Oder die 5 Millionen Franken können für allfällige dringende Massnahmen der Gemeinde eingesetzt werden.

Der Betrag von 5 Millionen Franken kam sehr pragmatisch zustande; ich habe das auch in der Kommission gesagt. Wir haben gesagt, es braucht pro Einwohnerin und Einwohner einen bestimmten Betrag, um über die nächsten Tage das Nötige bereitzustellen, und haben einen Betrag von 15[NB]000 Franken gewählt. Wir haben aber dann in Absprache mit der Gemeinde festgestellt, dass es eben viele dringend nötige Massnahmen der Gemeinde braucht. Deshalb gewähren wir diesen Betrag, wenn Sie ihm zustimmen, der Gemeinde. Die Gemeinde soll uns innerhalb eines Jahres in einem einfachen Bericht unbürokratisch aufzeigen, wie sie die Gelder nutzt, damit wir auch Einsicht haben.

Das ist die kurzfristige Massnahme; das ergibt bei 303 Einwohnern 4,7 Millionen Franken. Wir haben es der Einfachheit halber aufgerundet auf 5 Millionen Franken. Es ist mir wichtig, das zu sagen, damit man einigermassen weiss, weshalb es nicht 3 oder 7 Millionen Franken sind. Das war der Gedanke.

Für uns ist die Subsidiarität wichtig. Wir haben das eng mit der Gemeinde und mit dem Kanton abgesprochen. Der Kanton hat in der Folge auch 10 Millionen Franken gesprochen, sodass wir jetzt, zusammen mit den Spenden, doch einen anständigen Betrag haben, der der Bevölkerung kurzfristig über die Runden hilft. Im Übrigen können wir im UVEK diesen Beitrag durch eine entsprechende Prioritätensetzung bei den Geschäften kompensieren. Wir haben bewusst Handlungsspielraum geschaffen, unabhängig von diesem Instrument, damit wir nach Möglichkeit in solchen Fällen auch intervenieren können, und das ist jetzt hier der Fall. Wir haben also gar keine zusätzliche Budgetbelastung, müssen aber natürlich Prioritäten setzen, das ist klar. Wir haben nicht einfach - wie soll ich sagen? - zu viel Geld. Da möchte ich keine falschen Signale setzen. So viel zum Kurzfristigen, über das Sie beschliessen.

Gleichzeitig hat der Bundesrat dem UVEK für die Mittelfristplanung den Auftrag erteilt, so rasch als möglich die notwendigen Dispositionen zu treffen, damit wir eben dann die echte Hilfe, so sage ich jetzt einmal, bei der es dann um die Wiederinstandstellung geht, über das Wasserbau- und das Waldgesetz bereitstellen können. Wir müssen dem Bundesrat bis spätestens Ende Jahr eine Auslegeordnung vorlegen, damit wir diese Mittel dann auch entsprechend bereitstellen und Ihnen den dazu nötigen Kredit unterbreiten können. Das basiert dann auf bestehenden Gesetzesgrundlagen. Sie als Parlament haben - nur um eine Grössenordnung zu nennen - im letzten Jahr für die drei Ereignisse in den Kantonen Wallis, Graubünden und Tessin 54 Millionen Franken genehmigt. Wir haben jetzt den Auftrag, einen Zusatzkredit von 36 Millionen Franken vorzubereiten. Damit ist ersichtlich, dass die Kredite dann natürlich in einer anderen Dimension stehen, was nachvollziehbar ist, wenn wir davon ausgehen, dass ein Schaden in der Höhe von heute sehr grob geschätzten 500 Millionen bis zu 1 Milliarde Franken besteht.

Einfach gesagt: Wenn Sie hier diese 5 Millionen Franken sprechen, geht es ausschliesslich um die kurzfristige Solidaritätsbekundung und die Hilfe für das Notwendige.

Dann hat uns der Bundesrat auch beauftragt - das wurde auch schon von Ständerat Rieder angesprochen -, im Departement dafür zu sorgen, dass für die Leute vor Ort Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sie entscheiden können, ob sie bleiben und wieder aufbauen wollen oder nicht. Die Leute werden das selbst entscheiden. Rahmenbedingungen schaffen heisst: möglichst rasch auch die nötigen raumplanerischen Dispositionen treffen. In diesem Zusammenhang ist das Bundesamt für Raumentwicklung gehalten, den Kanton und die Gemeinde zu unterstützen. Wir wollen jetzt nicht auf eine Richtplanung warten, die dann irgendwann nach Monaten genehmigt wird. Wir wollen zusammen und möglichst parallel arbeiten, damit sehr rasch die Voraussetzungen geschaffen werden, um dieses Dorf nach Möglichkeit - ich gehe davon aus, das wird ausserhalb des Schuttkegels sein - wieder aufzubauen.

Das sind die drei Massnahmen: kurzfristig die Soforthilfe - ich danke Ihnen, wenn Sie eintreten -; mittelfristig die notwendigen Kredite, die wir Ihnen für die Wiederinstandstellung unterbreiten werden; langfristig die nötigen raumplanerischen Dispositionen, um einen Wiederaufbau zu ermöglichen. Die Arbeiten starten jetzt oder sobald man ins Gebiet gehen kann.

Ich habe etwas länger gesprochen, entschuldigen Sie, aber ich glaube, es war nötig, Ihnen den Gesamtkontext zu zeigen, damit man diese 5 Millionen Franken auch richtig einordnet. Ich bin Ihnen zu Dank verpflichtet, wenn Sie dies so unterstützen.

[VS]