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David Eugen · Ständerat · 2003-06-18

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

Ich möchte mich mit einigen konkreten Anliegen dieser Initiative auseinander setzen, vorher aber doch zum Votum von Kollege Schmid etwas sagen. Ich bitte ihn, doch das Gutachten zu studieren, das konkret über die Beschwerdepraxis erstellt wurde und genau untersuchte, wie die Effekte dieser Beschwerdeverfahren waren. Wir müssen uns ja mit den Fakten auseinander setzen, nicht mit Vorurteilen. Wenn wir hier nun dauernd mit Vorurteilen diskutieren, denke ich, kommen wir auch nicht weiter. Was in diesem Gutachten steht, sind klare Fakten über die Verwendung dieses Beschwerderechtes.

Für mich ist die Erfolgsquote dieser Beschwerden beim Bundesgericht ganz entscheidend: Das ist letztlich der Ausweis, ob hier Missbrauch getrieben wird oder nicht. Und dieses Gutachten weist aus, dass 63 Prozent der Beschwerden erfolgreich waren - natürlich oft gegen lokale, kommunale und kantonale Behörden, das stimmt, und die haben keine Freude daran, das stimmt auch -, aber es war Rechtsanwendung. Wir leben in einem Rechtsstaat. Es wurde dieses materielle Recht, das Umweltrecht, das in diesem Lande gilt, ordnungsgemäss angewendet.

Von den andern Beschwerden, den privaten - von denen redet hier niemand - wurden nur 18 Prozent gutgeheissen. Aus meiner Erfahrung - ich habe sehr lange Baufälle gemacht, auch vor den Gerichten - kann ich Ihnen sagen: Die echten Verzögerungen liegen bei den privaten Beschwerden. Wenn man nicht das gleiche Interesse hat wie der Bauherr, dann ist man als Privater sehr schnell geneigt, alle Mittel auszuschöpfen, um die Dinge zu verzögern. Ich finde es etwas einfach und kurz gegriffen, wenn man sich hier, ohne auf die Fakten abzustellen, einfach auf die Umweltorganisationen einschiesst.

Jetzt möchte ich noch zur Initiative selbst etwas sagen. Sie verlangt im Prinzip zwei Dinge:

1. Sie verlangt eine Änderung der Bestimmungen über die UVP, Artikel 9. Insbesondere verlangt sie eine Änderung bezüglich der Frage, wann eine UVP überhaupt stattfinden solle und wann nicht. Es wird formuliert, dass eine UVP nur noch dann stattfinden solle, wenn Vorschriften in erheblichem Masse verletzt werden. Ich finde, dass das kein tauglicher Ansatz ist. Das möchte ich einfach jetzt schon hier sagen. Das heisst, dass wir nur dann überhaupt eine UVP machen, wenn wir sehen, dass Vorschriften erheblich verletzt werden: Das weiss man dann ja gar noch nicht!

2. Ich finde es nicht korrekt, wenn man von vornherein die Verletzung von Vorschriften einfach in Kauf nimmt und sagt: Das ist o.k., es werden Vorschriften verletzt. Weil es nicht erheblich ist, prüfen wir die Angelegenheit gar nicht. Ich glaube nicht, dass das die richtige Lösung ist.

In Absatz 2 von Artikel 9 USG sagt man, es solle nur noch in den Fällen einen Bericht geben, in denen es zwingend nötige Angaben brauche. Heute steht drin: Was nötig ist, muss drinstehen, und was nicht nötig ist, selbstverständlich nicht. Diese Abgrenzung zwischen zwingend nötigen und nur nötigen Angaben scheint mir einfach nicht tauglich und nicht zweckmässig.

Zur Verbandsbeschwerde: Hier will man das Verbandsbeschwerderecht in der Weise einschränken, dass man sagt, dass nur noch USG- und NHG-Rechtsverletzungen gerügt werden können sollen. Man kann das Gewässerschutzgesetz, das Fischereigesetz, das Jagdgesetz im Umweltverträglichkeitsbereich nicht mehr rügen, um wichtige Gesetze bezüglich Umweltrecht aufzuzählen. Insbesondere was das Gewässerschutzgesetz und das Fischereigesetz betrifft, sollten wir das nicht machen. Es gibt keinen sachlichen Grund, ganze Teile des Umweltrechtes auszublenden. Auch dieser Ansatz ist meiner Meinung nach nicht richtig.

Ich verstehe, dass man reformieren will. Ich hätte aufgrund meines Erfahrungshintergrundes auch noch Vorschläge für die Reformierung des Beschwerderechtes, es gibt Elemente, das gebe ich zu. Ich möchte damit sagen: Wenn wir der Initiative Folge geben, dann gehe ich auch davon aus, dass sich die Kommission, die das jetzt ausarbeitet, nicht an die Vorgaben gebunden sieht, die im Text der Initiative stehen und die nach meiner Meinung nicht in die richtige Richtung zielen, sonst müsste ich dann auch Nein sagen. Aber nach dem Geschäftsverkehrsgesetz ist es ja so, dass die Kommission einen Gegenvorschlag ausarbeiten kann - zu einzelnen Dingen jedenfalls. Ich bitte die Kommission auch darum, das sorgfältig zu prüfen und das zu tun - ich würde dann auch gerne persönlich Vorschläge in die Kommission einbringen, damit möchte ich mich gar nicht zurückhalten. Die Wege, die vorgezeigt sind, sind nicht richtig, und man sollte sie so nicht wählen. In diesem Sinne werde ich mich mit Frau Forster der Stimme enthalten, in der Hoffnung und auch in der Erwartung, dass man in der Kommission möglichst objektiv analysiert und möglichst genau die Verbesserungen vornimmt, die man haben möchte.