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Hofmann Hans · Ständerat · 2000-03-16

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, diese Empfehlung nicht an den Bundesrat zu überweisen. Ich möchte gleich betonen, dass ich nichts gegen ihre Stossrichtung oder ihren Inhalt habe; sie rennt in gewissem Sinne aber offene Türen ein.

[PAGE 116] Ich bin erstaunt - um nicht zu sagen, fast etwas enttäuscht -, dass der Bundesrat bereit ist, diese Empfehlung entgegenzunehmen. Wir haben es gehört: Die Änderung der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) ist 1996 in Kraft getreten. Ursprünglich war für das Ablagerungsverbot für Hauskehricht eine kürzere Frist vorgesehen. Auf Drängen der Kantone wurde diese Frist dann definitiv auf den 1. Januar 2000 festgesetzt. Im Laufe der Zeit haben verschiedene Kantone Versuche unternommen, diese Frist weiter zu verlängern, denn sie hatten diesbezüglich Schwierigkeiten. Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz hat sich aber immer dafür eingesetzt, dass an dieser Frist festgehalten wird. Ich danke Herrn Bundesrat Leuenberger, dass er da auch hart geblieben ist und dies getan hat.

Fast alle Kantone entsorgen heute ihre Abfälle, ihren Hauskehricht, TVA-konform. Verschiedene Kantone hatten da Schwierigkeiten. Im Kanton Zug beispielsweise wurde eine Vorlage für eine Kehrichtverbrennungsanlage abgelehnt; der Kanton Zug verbrennt seinen Kehricht heute in Winterthur, ebenso der Kanton Schaffhausen. Der Kanton Uri verbrennt seinen Kehricht in Horgen. Wie die anderen nimmt er dafür erhebliche Mehrkosten in Kauf.

Als Zürcher Baudirektor verhandelte ich schon 1997 mit dem Kanton Graubünden; ich unterbreitete auf Anfrage entsprechende Angebote, weil wir im Kanton Zürich eine entsprechende Kapazität zur Verfügung hatten. Der Kanton Graubünden - das ist sein gutes Recht - hat auch andere Angebote geprüft, Lösungsvarianten abgeklärt; heute hat er eine gute Lösung gefunden. Seinen überschüssigen Hauskehricht wird er in der Kehrichtverbrennungsanlage Niederurnen im Kanton Glarus verbrennen, die im Laufe dieses Sommers in Betrieb geht. Niemand - dies betone ich - hat etwas dagegen, wenn der Bund diese Lösung so akzeptiert und nicht vom Kanton Graubünden noch eine Zwischenlösung für diese wenigen Monate verlangt.

In der Baudirektion hatte ich einen Chefbeamten, der jeweils zu sagen pflegte: "Es gibt keine Vorschrift, die es uns verbietet, ein Gesetz oder eine Verordnung mit Vernunft anzuwenden."

Genau das tut auch Bundesrat Leuenberger, da bin ich mir sicher - ich kenne ihn gut. Aber er braucht keine Empfehlung des Ständerates, um die TVA mit Vernunft anzuwenden.

Die Empfehlung geht aber noch weiter. Sie verlangt nötigenfalls eine Änderung oder Ergänzung der TVA, wenn Kantone weiterhin Schwierigkeiten haben. Eine Überweisung durch den Ständerat wäre ein falsches Signal und würde von der überwiegenden Mehrheit der Kantone nicht verstanden, und bei einigen wenigen Kantonen würden neue und falsche Hoffnungen geweckt, wenn der Ständerat dieses Signal setzen würde.

Ich bitte Sie also, diese Empfehlung nicht zu überweisen, und zwar im Wissen, dass sie materiell erfüllt wird.