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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2025-06-10

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-10

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion begrüsst es, dass der Tatbestand des Stalkings, im Gesetz zu Recht "Nachstellung" genannt, endlich ins Strafgesetzbuch aufgenommen wird.

Nach einer weiteren Behandlung im Ständerat bleibt immer noch eine wesentliche Differenz. Gemäss Beschluss des Nationalrates wird die Nachstellung grundsätzlich auf Antrag verfolgt. Die Strafverfolgungsbehörden müssen aber von Amtes wegen tätig werden, wenn die Tat in einer Paarbeziehung begangen wurde, etwa in der Trennungsphase. Dies geht aus Artikel 181b Absatz 2 hervor. Entsprechend wurde dieser Absatz auch in den Deliktskatalog von Artikel 55a aufgenommen, der bei gewissen Offizialdelikten in der Paarbeziehung eine Einstellung des Verfahrens ermöglicht. Dies finden wir richtig.

Dagegen hat der Ständerat für das Gefährdungsdelikt beschlossen, dass die Nachstellung immer auf Antrag verfolgt werden soll. Somit hat er Absatz 2 mit der entsprechenden Auswirkung auf den Deliktskatalog von Artikel 55a gestrichen. Der Bundesrat unterstützt dies. Die FDP-Liberale Fraktion hingegen unterstützt dies nicht und bittet Sie, der [PAGE 918] Mehrheit zu folgen, auch wenn der Ständerat die Schwelle für eine Bestrafung gesenkt hat, indem er eine Objektivierung des Tatbestandes eingeführt hat.

Nachstellung in einer Ehe ist mit häuslicher Gewalt zu vergleichen und soll darum von Amtes wegen verfolgt werden. Wieso soll dies nur für einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeit, Drohung, Bedrohung oder Nötigung, aber nicht bei Belästigung gelten? Der FDP-Liberalen Fraktion erschliesst sich hier die Logik immer noch nicht. Gerade im Kontext von Kontrolle, Angst und Abhängigkeit schaffen es viele Betroffene nicht, rechtzeitig selbst eine Anzeige zu erstatten. Ein Offizialdelikt entlastet sie und signalisiert klar: Stalking ist Gewalt und keine Privatsache.

Die Begründung von Beat Flach, dass wir aus Effizienzgründen dem Ständerat folgen sollen, erschliesst sich uns nicht. Das kann ein Grund sein, soll aber definitiv keiner sein.

Darum bittet Sie die FDP-Liberale Fraktion, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Flach abzulehnen.