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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-06-18

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

Thema ist, wir haben es gehört, nicht die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechtes, sondern seine Verbesserung. Verbesserungsbedarf besteht auch aus meiner Sicht. Darum bitte ich Sie, dem Begehren Folge zu geben.

Der Zufall will es, dass es genau gestern war, dass die dritte Röhre am Baregg eröffnet wurde. Das war nur möglich, weil der Kanton mit den Verbänden zusammen eine Lösung fand, sonst wäre es Jahre später so weit gewesen. Vor gut Wochenfrist haben wir hier das Projekt der Autobahnbrücke Rheinfelden behandelt. Auch jenes Projekt wäre ohne Zusammenarbeit mit den Verbänden nie so rasch rechtskräftig geworden und bereits teilweise im Bau. Aufgrund langer Jahre der Erfahrung am kantonalen und am eidgenössischen Gericht und in einer Kantonsregierung bin ich zur Überzeugung gelangt, dass sich das Verbandsbeschwerderecht bewährt hat, bewähren kann, wenn es vernünftig ausgestaltet ist und wenn es verantwortungsbewusst gehandhabt wird.

Es besteht aber durchaus Handlungsbedarf, und zwar politisch wie sachlich. Politisch deshalb, weil unser Rat ja eine entsprechende Motion überwiesen hat, weil der Nationalrat sie mit nur zwei Stimmen Differenz abgelehnt hat und weil selbst der Bundesrat jetzt an einer Überprüfung ist, mit der diese Arbeiten zu koordinieren sind. Sachlich: Ich meine, es sei jetzt genügend Zeit verflossen, seit diese Bestimmungen in Kraft getreten sind, sodass man einmal eine Überprüfung vornehmen darf, wie es der Bundesrat eben auch tut. Diskussionsverweigerung rettet das Verbandsbeschwerderecht nicht.

Herr Kollege Hofmann hat sich freundlicherweise auch bereits zu den Richtungen für diese Überprüfungen geäussert. Ich möchte das hier auch tun und insofern einen Teil der Diskussion aus der Kommission zusammenfassen. Es geht nicht nur um das Verbandsbeschwerderecht, sondern es liegen eigentlich drei Themen auf dem Tisch:

1. Überprüfung der UVP;

2. Beschleunigung der Verfahren;

3. Verbandsbeschwerderecht, vor allem die vermehrte Verwendung von Konsens- und Mediationsverfahren - die berühmten Verhandlungsempfehlungen. Unsere Kommission für Rechtsfragen befasst sich mit diesem Teil ohnehin im Zusammenhang mit der Revision des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Eine ganze Reihe dieser Punkte, die aufgegriffen wurden, sind im Übrigen gar nicht Punkte des eidgenössischen, sondern des kantonalen Rechtes. Man kann sich die Frage stellen, ob es sinnvoll sei, wenn der Bund hier zentralisiert, und ob es nicht auch durchaus verständlich wäre, einen gewissen Wettbewerb in der Handhabung des Bau- und Raumplanungsrechtes unter den Kantonen greifen zu lassen. Ich bin dieser Auffassung.

Beim Verbandsbeschwerderecht - nur stichwortartig - geht es nach meinem Verständnis um den Umfang des Rechtes nach den Verordnungen. Man kann sich die Frage stellen, ob der Bundesrat hier nicht zu weit gegangen sei. Es geht dann auch um das Verbandsbeschwerderecht bei Planungen, also um ein stufenweises Vorgehen; Herr Hofmann hat meines Erachtens zu Recht auf dieses Thema hingewiesen. Es geht mir vor allem um die Frage, ob die Verbände verpflichtet werden sollen, sich in Konsens- und Mediationsverfahren einzulassen, also konstruktiv zusammenzuarbeiten und nicht eben nur abzuwehren und Opposition zu machen. [PAGE 669]

Darum, meine ich, sei es durchaus sinnvoll, wenn wir diese Überprüfung vornehmen, also heisst es: Folge geben.