Arslan Sibel · Nationalrat · 2025-06-10
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2025-06-10
Wortprotokoll
Der Ständerat und der Nationalrat sind sich einig, dass Opfer von Stalking besser geschützt werden müssen, und zwar je früher, desto besser, also bevor es viel zu spät ist. Aus diesem Grund soll ein [PAGE 920] eigener Straftatbestand gegen Stalking, auf Deutsch "Nachstellung", geschaffen werden.
In der Frühjahrssession ist unser Rat dem Ständerat gefolgt, demnach soll der Tatbestand als Gefährdungsdelikt ausgestaltet werden. Es blieb nur noch eine Differenz bestehen, und zwar bei der Frage, ob Nachstellung ein Antrags- oder ein Offizialdelikt sein soll.
Grundsätzlich soll Nachstellung - Stalking - nur auf Antrag hin verfolgt werden. Der Nationalrat beschloss jedoch, dass es eine Ausnahme geben soll. Wenn sich Täter und Opfer in einer Paarbeziehung befinden oder diese vor weniger als einem Jahr beendet wurde, soll der Täter von Amtes wegen verfolgt werden. Diese Ausnahme wird damit begründet, dass Stalking in einer Paarbeziehung als häusliche Gewalt einzuordnen ist, welche von Amtes wegen verfolgt wird.
Der Bundesrat sowie der Ständerat sind der Meinung, dass es sich bei Nachstellung immer um ein Antragsdelikt handeln solle. Da es sich bei diesem neuen Straftatbestand um ein Gefährdungsdelikt handele, sei es konsequent, den Tatbestand auch hier immer nur auf Antrag zu verfolgen. Zudem wird argumentiert, dass das Opfer selbst über eine Strafverfolgung entscheiden können solle. Es solle dem Täter nicht möglich sein, das Opfer in ein Strafverfahren zu drängen, das es gar nicht möchte. Es bestehe die Gefahr, dass Strafverfahren gezielt genutzt würden, um Kontakt mit dem Opfer zu halten.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat das Geschäft letzte Woche erneut beraten und eine ausführliche Diskussion geführt. Eine Minderheit Flach, Sie haben es vorhin gehört, zeigt Verständnis für die Argumentation des Ständerates; sie fordert, dem Ständerat zu folgen und Artikel 181b Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 55a ersatzlos zu streichen.
Die Kommissionsmehrheit findet es jedoch nach wie vor wichtig, dass Nachstellung in einer Paarbeziehung von Amtes wegen verfolgt wird. Mit 14 zu 9 Stimmen entschied Ihre Kommission, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Opfer von Nachstellung besser geschützt sind, wenn diese in Paarbeziehungen als Offizialdelikt gilt.
Opfer von häuslicher Gewalt werden oftmals dermassen unter Druck gesetzt, dass es ihnen unmöglich ist, Anzeige zu erstatten. Aus diesem Grund werden einfache Körperverletzung, Drohung, wiederholte Tätlichkeiten und Nötigung an der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner von Amtes wegen verfolgt. Konsequenterweise soll auch Nachstellung in einer Paarbeziehung als Offizialdelikt gelten.
Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, unserer Kommission zu folgen.