Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-10
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-10
Wortprotokoll
Im Namen des Bundesrates werde ich Ihnen einen Überblick über den Geschäftsbericht 2024 geben. Ich werde eine allgemeine Übersicht machen und möchte mich an dieser Stelle schon herzlich bedanken für Ihre Arbeit und für die Berichterstattung aus den Subkommissionen. Sie hatten ja Gelegenheit, sich mit sämtlichen Mitgliedern des Bundesrates auszutauschen.
Der Bericht gibt Auskunft über den Stand der wichtigsten geplanten und ungeplanten Geschäfte des vergangenen Jahres und führt auch die Gründe für allfällige Verspätungen auf. Für das Jahr 2024 wie auch für die Folgejahre der Legislaturperiode 2023-2027 hat sich der Bundesrat vier Leitlinien gegeben:
1.[NB]Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung.
2.[NB]Die Schweiz fördert den nationalen und generationengerechten Zusammenhalt.
3.[NB]Die Schweiz sorgt für Sicherheit, setzt sich für den Frieden ein und agiert kohärent und verlässlich in der Welt.
4.[NB]Die Schweiz schützt das Klima und trägt Sorge zu den natürlichen Ressourcen.
Der Bundesrat hat diesen vier Leitlinien 25 Ziele zugeordnet. 2024 umfassen diese Ziele 148 geplante Geschäfte. Davon hat der Bundesrat 95 erfolgreich umgesetzt. Nach herausfordernden Jahren mit der Covid-19-Pandemie und dem Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine liegt der Bundesrat mit einem Realisierungsgrad von 65 Prozent wieder auf dem Niveau von 2019.
Ich komme zu den Schwerpunkten 2024. Ich gehe einfach auf einige wenige ausgewählte Schwerpunkte ein, die sich an den genannten Richtlinien orientieren. Bei der Sicherung des Wohlstandes und der Nutzung der Digitalisierung möchte ich drei Geschäfte hervorheben.
In der Europapolitik hat der Bundesrat 2024 nach 197 Verhandlungsrunden vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU Kenntnis genommen. Das ausgehandelte Paket beinhaltet Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Auch die systematischere Teilnahme an EU-Programmen, insbesondere bei Forschung und Innovation, wird festgehalten. Die im Verhandlungsmandat festgesetzten Ziele wurden erreicht. Stand heute, 10.[NB]Juni, kann ich sagen: Der Bundesrat wird demnächst über die Gutheissung der Abkommen und die Eröffnung der Vernehmlassung entscheiden und[NB]die[NB]Texte[NB]veröffentlichen. Ich sage "Stand heute, 10.[NB]Juni", weil es noch nicht so weit ist. Wenn das Geschäft in den Nationalrat kommt, ist es dann vielleicht so weit - wir werden sehen.
Im Bereich der Finanzpolitik hat der Bundesrat im vergangenen Jahr eine Expertengruppe mit einer umfassenden Aufgaben- und Subventionsüberprüfung beauftragt. Die Expertengruppe hat zahlreiche Massnahmen identifiziert, mit denen der Bundeshaushalt in den kommenden Jahren um 4 bis 5 Milliarden Franken entlastet werden könnte. Basierend auf diesen Empfehlungen, hat der Bundesrat ein Entlastungspaket 2027 erarbeitet und dazu von Januar bis[NB]Mai[NB]eine[NB]Vernehmlassung durchgeführt. Er befasst sich in diesen Tagen mit der Auswertung der Vernehmlassung und wird noch vor den Sommerferien das weitere Vorgehen festlegen.
Ausserdem hat der Bundesrat 2024 im Bereich Bankenwesen den Bericht zur Bankenstabilität gutgeheissen und eine eingehende Evaluation der Regulierung systemrelevanter Banken durchgeführt. Die Analyse der Krise der Credit Suisse hat gezeigt, dass das Too-big-to-fail-Dispositiv weiterentwickelt und gestärkt werden muss. Am 6.[NB]Juni dieses Jahres hat der Bundesrat nun, basierend auf diesen Erkenntnissen, eine erste Verordnungsanpassung in die Vernehmlassung geschickt und Eckwerte für die Gesetzesanpassungen verabschiedet. Die beschlossenen Massnahmen [PAGE 477] gliedern[NB]sich[NB]in[NB]drei[NB]Stossrichtungen: Stärkung der Prävention, Stärkung der Liquidität, Erweiterung des Kriseninstrumentariums.
Zur Leitlinie 2 und damit zum nationalen und generationengerechten Zusammenhalt: In der Sozialpolitik hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung verabschiedet. Damit will er die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den AHV-Hinterlassenenrenten beseitigen und das System an die gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Zudem hat der Bundesrat im Bereich Gesundheitspolitik die Vernehmlassung für den Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege eröffnet. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, mehr Pflegefachkräfte auszubilden und die Zahl der Berufsaustritte zu senken.
Gemäss Leitlinie 3 sorgt die Schweiz für Sicherheit, setzt sich für den Frieden ein und agiert verlässlich in der Welt.
In den Bereichen Aussenpolitik und internationale Zusammenarbeit hat der Bundesrat die Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 verabschiedet. Sie definiert die Ziele der Schweiz für die nächsten vier Jahre mit einem Fokus auf Regionen mit grossem Unterstützungsbedarf sowie auf humanitärer Hilfe, Gesundheit, Migration und Zusammenarbeit mit dem Privatsektor.
Betreffend den Wiederaufbau in der Ukraine hat der Bundesrat beschlossen, dass die Schweiz verstärkt investiert, um den betroffenen Menschen zu helfen und um zur Stabilität des europäischen Kontinents beizutragen. Eine zentrale Rolle soll dabei dem Schweizer Privatsektor zukommen.
Die Bekämpfung von Terrorismus und anderer Schwerstkriminalität hat der Bundesrat 2024 auch zum Anlass genommen, das Flugpassagierdatengesetz zu verabschieden.[NB]Das[NB]neue[NB]Gesetz regelt die Bekanntgabe von Flugpassagierdaten durch schweizerische und ausländische Fluggesellschaften an die Behörden sowie die Bearbeitung dieser Daten.
Im sicherheitspolitischen Bereich hat der Bundesrat die Armeebotschaft 2024 verabschiedet. Diese beinhaltet Verpflichtungskredite für die Beschaffung von Armeematerial, das Rüstungsprogramm und das Immobilienprogramm. Damit unterbreitete der Bundesrat dem Parlament erstmals Eckwerte zur strategischen Ausrichtung der Armee über zwölf Jahre.
Mit den Themen Klimaschutz und Umgang mit natürlichen Ressourcen kommen wir zur Leitlinie 4.
In der Energiepolitik hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes verabschiedet. So sollen bestehende Massnahmen wie die Winterstromreserve gesetzlich verankert und unbefristet weitergeführt werden. In der Vorlage sind neu auch Regelungen für Reservekraftwerke und Notstromgruppen enthalten. Ich verweise auf die detaillierten Angaben zu den Geschäften im publizierten Geschäftsbericht.
Wie Sie an den präsentierten Schwerpunkten sehen, hat sich der Bundesrat auch im letzten Jahr mit einer Vielzahl an Herausforderungen befasst, zahlreiche Geschäfte vorangetrieben und Ihnen zur Beratung zugeleitet. Ich versichere Ihnen,[NB]dass[NB]das Engagement des Bundesrates Bestand haben wird.
Im Namen des Gesamtbundesrates bedanke ich mich für die Zusammenarbeit mit der GPK. Ich finde es persönlich sehr wichtig, dass ein kritischer Blick von aussen auf die Arbeit des Bundesrates gerichtet wird. Wir nehmen auch Ihre Kritik gerne entgegen. Ich finde, es ist immer wichtig, dass eben auch solche Bemerkungen kommen; das[NB]bringt[NB]uns[NB]gemeinsam[NB]weiter.[NB]Ich möchte Ihnen deshalb herzlich für Ihr grosses Engagement danken. Dem Präsidenten der GPK, Ständerat Juillard, den Mitgliedern der GPK und vor allem auch den Subkommissionen danke ich herzlich für ihr grosses Engagement bei der Vorbereitung dieses Geschäftes.